"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Sachsen
Beschwerdeverfahren bis zum LG DD ist schon durch > Wie jetzt weiter?
meccs:
PersonX hängt sich mal kurz mit rein da selber Fall, auch wie bei PersonA am Punkt Übergabe Amtsgericht -> Landgericht DD und nun Aufforderung zur Stellungnahme.
Zum weiteren Verlauf ab Punkt 12. soll heißen PersonX nimmt dazu nun Stellung, zahlt die 30 Euro wegen nicht Rücknahme der sofortigen Beschwerde. LG beschließt dass der sofortigen Beschwerde nicht abgeholfen werden kann und alles rechtens ist und dann ist erstmal Pause? Als nächstes wird doch sicher der OGV wieder die Eidesstattliche Versicherung verlangen bzw. Eintragung ins Schuldnerverzeichnis durchführen, nicht?
(Das AG hat im Fall von PersonX jetzt schon 9 Monate gebraucht um den Beschluss an das LG DD weiterzureichen.)
albi1a:
Wie gesagt ... bei mir, sowie einem Mitstreiter, war danach erst einmal Pause für ca. 6 Monate ...
Aber das muss nicht auf jeden zutreffen ... (evtl. abhängig vom GV / OGV ?).
Oder um es mit anderen Worten zu nennen ... man hat das Problem damit nur in die Zukunft gerückt ...
meccs:
--- Zitat von: albi1a am 17. April 2016, 11:38 ---Wie gesagt ... bei mir, sowie einem Mitstreiter, war danach erst einmal Pause für ca. 6 Monate ...
Aber das muss nicht auf jeden zutreffen ... (evtl. abhängig vom GV / OGV ?).
--- Ende Zitat ---
Und dann hat der OGV nach den 6 Monaten Geld verlangt für den aktuellen Fall oder für die nachfolgenden Monate, die nicht zum aktuellen Fall gehörten? Was hast du in der Stellungnahme and das LG geschrieben?
albi1a:
VAK über den Gesamtbetrag, den du dem vermeintlichen Gläubiger schuldest ... welcher sich zusammensetzt aus:
- ausstehenden Betrag vom letzten mal
- und ggf. neuen angefallen Kosten gegen den BS
meccs:
Selbst wenn der Beitragsservice irgendwann gekippt wird ist man das ja dann nicht los. Die Verzögerungen liegen ja auch sicher daran, dass die OGV total überhäuft werden mit diesen Vollstreckungen durch den Beitragsservice. Fraglich ist auch wieso der OGV dann das einfach so zusammen mit neu anfallenden Bescheiden verlangen kann, zumal man ja gegen diese wieder den selben Weg gehen könnte, selbst wenn man damit schon ein Mal gescheitert ist.
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