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Autor Thema: Strategie/Hilfe rückwirk.Befreiung seit 2014, Gerichtsvollz.-Brief gestohlen  (Gelesen 1297 mal)

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  • Beiträge: 1
Alles rein fiktiv.


Hallo Ihr Lieben,
habe schon einiges gelesen:)  blicke trotzdem nicht durch:'( Bitte Euch deshalb um Hilfe und Rat für eine theoretische Frage für Person A.  :)


Wer mag mir für Person A von den alten Hasen oder Experten freundlich helfen - ohne Gewähr? Bitte melden.  :)

Wer hatte mit rückwirkender Befreiung seit 2014 schon Erfolg? Bitte melden.  :) Wie habt Ihr's geschafft?


U.a. gelesen habe ich:

http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12136.msg81584.html#msg81584
+
http://www.tschuschke.eu/leistungen/rundfunkbeitrag-gez/200-2/
+
http://www.tschuschke.eu/zwangsvollstreckung-eines-beitragsbescheides-ist-unzulaessig-wenn-der-bescheid-dem-buerger-nicht-zugegangen-ist/#more-783

ReA Tschuschke schreibt auf seiner Homepage u.a.:  :'(

"..Wenn Sie den Befreiungsantrag innerhalb von 2 Monaten nach Bewilligung der Sozialleistung stellen, werden Sie ab dem Monat des Sozialleistungsbezuges rückwirkend von den Rundfunkbeiträgen befreit. Wenn Sie diese 2-Monatsfrist versäumen, können Sie nur noch für die Zukunft ab dem nächsten Monat befreit werden."


Für alle mit wenig Zeit die Kurzversion in 2 Fragen:


Person A seit Juni 2014 nicht mehr befreit + somit Zahlungsaufforderungen, nun Feb 2016 Gerichtsvollzieher 1. Brief.

1.)  ist rückwirkende Befreiung bei ALG 2 möglich? Befreiungszeitraum Juni 2014 - Mai 2016
Datum Änderungsbescheid jobcenter 29. Nov 2015
Einschreiben an GEZ gesandt am 18. Feb 2016 (Anträge + jobcenter-Bescheinigungen) per Einschreiben + Fax

2.) Brief von Gerichtsvollzieher in Briefkasten, wird von Person B herausgenommen, gelesen, wieder hineingetan,
     Person C soll Post aus Briefkasten holen, findet leeren Briefkasten vor,
     Brief zusammen mit etwa 5 andren Briefen aus Briefkasten gestohlen:
     
     was, wenn Person A Brief nie persönlich erhalten hat + nie lesen konnte?
     Gerichtsvollzieher-Brief trotzdem gültig + rechtsbindend?

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Hier die möglichst knappe, ausführlichere Version:

Person A ->

wegen ALG II immer von GEZ befreit ->
wird Opfer einer Straftat (Anzeige bringt keinen Erfolg) ->

längere Erkrankung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorhanden) tritt ein ->

verpasst, Antrag auf Befreiung + Bescheinigung des jobcenters an GEZ zu senden ->
ruft bei GEZ an: ist rückwirkende Befreiung möglich? Antwort: NEIN. ->

wird von einem "Freund" (Person B)megaschlecht beraten: "nichts zusenden sei o.k., auch für die nächsten Monate + Jahre, da könne nicht viel passieren, Gerichtsvollzieher kam bei ihm gar nicht" ->

Rechnungen + Mahnungen häufen sich, bis 1. Schreiben des Gerichtsvollziehers ->

"Freund" (Person B) meint immer noch: einige seiner Freunde verfahren so, da passiert nichts Schlimmes, wenn Gerichtsvollzieher kommt, einfach
abwimmeln".

Gerichtsvollzieher-Brief wird von andrem Freund (Person C) geöffnet + wieder in Briefkasten zurück ->

Brief soll von dem "Freund" (Person B) aus Briefkasten geholt werden: alle Post weg!  :( ->

Brief somit nebst andrer Post aus Briefkasten gestohlen worden  >:( ->
als Person A die Post holen will, ist Briefkasten leer ->

Frage 1: was, wenn Brief in Briefkasten, aber Person A ihn nie persönlich bekommen hat?

Person A bekommt Anruf von Gerichtsvollzieher, ist aus Angst bereit, sich mit ihm außerhalb der Wohnung bereit, zu treffen, um Geld zu zahlen (weiß nicht, woher Geld nehmen bis dahin), Gerichtsvollzieher sagt ihr auch noch, rückwirkende Befreiung sei möglich,
wenn Befreiung bis nächste Woche jedoch nicht da, muss Person A zahlen ->

Person schreibt sofort per Einschreiben + per Fax an GEZ mit allen Anträgen auf Befreiung + Bescheinigungen des jobcenters stinksauer an GEZ ->

Person A trifft Gerichtsvollzieher nicht, da sie ihn an jenem Tag tel. nicht erreicht ->

Person A wirft Kopien in Briefkasten des Gerichtsvollziehers (Schreiben an GEZ, Kopien: Fax-Sendebericht + Einschreiben-Bestätigung, beigefügte Anträge + jobcenter-Bescheinigungen)

Was nun, was weiter?


Person A kann + will nicht zahlen, weiß nicht, woher das Geld nehmen.

Rechtsanwalt? Ohne Rechtsanwalt Widerspruch?


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 05. März 2016, 14:51 von René«

 
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