"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)

2 Jahre verreist > gesammelte Post erhalten > nun Zahlungsaufforderung von Stadt

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TMike:
Hallo alle zusammen,

fiktive Person A war die letzten 2 Jahre in der Welt unterwegs auf Reisen, doch die GEZ interessiert so etwas nicht. Egal. Ihr alter Mitbewohner drückte Person A dann einen riesigen Stapel Briefe in die Hand, wobei 6 oder 7 von der GEZ waren. Es waren alles Festsetzungsbescheide.

Person A hat sich vor kurzem wieder in Cottbus eingenistet und heute fand sie einen Brief von der Stadt in ihrem Briefkasten: Zahlungsaufforderung. Der Brief liegt dem Anhang bei.

Bis jetzt hat Person A noch keinen einzigen Schritt gemacht um zu widersprechen bzw. konnte sie das nicht, da sie unterwegs war.

Ich habe mich in paar kurze Sachen vom Forum reingelesen, aber ich weiss echt nicht wo Person A da anfangen soll.

Person A bräuchte also von Euch mal ein paar Tips, wie und wo sie anfangen soll.
Sie ist da gerade komplett überfordert.

Schonmal ganz lieben Dank

Beste Gruesse der Maik


Edit "Bürger":
Beitrag und Anhang mussten leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Zu anonyomisieren sind somit Unterschriften, Namen, Adressen, Tel/Fax/Email, Beitragsnummern usw.
Beachte dabei, dass diese mitunter auch mehrfach auf einer Seite eines Dokuments auftauchen können.
Auch der nichtssagende ursprüngliche Thread-Betreff "Zahlungsaufforderung von der Stadt" musste geändert werden. Der Betreff soll die Kern-Problematik kurz aber verständlich zusammenfassen. Dies dient der Übersicht im Forum und der zielgerichteten Diskussion.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.

cook:
Hatte Person A sich wohl nicht beim Einwohnermeldeamt abgemeldet?
Und der Mitbewohner hat auch keinen Rundfunkbeitrag gezahlt?

TMike:
Person A hatte sich nicht beim Einwohnermeldeamt abgemeldet. Und der Mitbewohner ist Student und dementsprechend muss dieser glaube auch nicht zahlen.

Der Hinweis: Ein Widerspruch gegen die Forderung ist weder dem Grunde noch der Höhe nach möglich, weil Widersprüche dieser Art nur gegen den Festsetzungsbeischeid vorgebracht werden können.

Dies macht mich stutzig, ob Person A überhaupt dagegen vorgehen kann.

cook:
Da der Mitbewohner (zB als Bafög-Empfänger) befreit ist, oder nicht an der Adresse gemeldet ist, wird er nicht zur Zahlung herangezogen. Falls letzteres, sollte der Mitbewohner nie offiziell erwähnt werden, sonst kriegt er auch noch Stress.

A könnte bei der zuständigen Rundfunkanstalt "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" und Neubescheidung beantragen. Er müsste darlegen, dass er im Ausland war, die Post nicht wahrnehmen konnte, und dies am besten auch entsprechend belegen (Optimal: durch Kopie des Reisepasses mit den Einreise-Stempeln, falls er ausserhalb EU unterwegs war; bzw. Flugtickets). Gleichzeitig um sofortige, zumindest einstweile Aussetzung der Vollstreckung bitten. Das muss zügig erfolgen, damit Gerichtsvollzieher der Stadt nicht bald vorbeischaut.

Klar ist auch: falls A Erfolg hat und das ganze rückabgewickelt wird, wird er trotzdem für die Zukunft zum beliebten Rentensoli für Rundfunkfunktionäre herangezogen. Falls Befreiungstatbestand (Bafög, H4) vorliegt, gleich offiziell Antrag stellen.

Falls A sich künftig entschließt, länger auf Reisen zu gehen (und der Auslandsaufenthalt mangels Steuerpflicht nicht weiter ins Gewicht fällt): immer abmelden.

PersonX:
Der Versuch Wiedereinsetzung sollte innerhalb der ersten 14 Tage nach der ersten möglichen Kenntnisnahme erfolgen, sonst könnte es passieren, dass Person A dabei auf noch größeren Gegenwind stößt, als das ohnehin schon der Fall sein wird. Person A sollte sich entsprechend beeilen. Das schnellste ist persönlich oder Fax, von Briefen auch Einschreiben wo der Empfänger unterschreiben muss wird abgeraten, weil zeitlich nicht rechtssicher. Mails sollten auch nicht benutzt werden, denn diese erfüllen nicht die meist notwendige Schriftform. Der Antrag welcher zusätzlich zur Wiedereinsetzung gestellt werden sollte ist Aussetzung vom Vollzug bis über die Wiedereinsetzung entschieden wurde. Empfehlung persönlich hingehen und Unterlagen mit nehmen zur Stelle der Stadt. Kopie der Unterlagen zusammen mit dem Antrag auf Wiedereinsetzung zu einer zuständigen Stelle faxen oder maximal als Einwurf Einschreiben versenden. Wichtig dabei ein Zeuge welcher Kenntnis vom Inhalt nehmen sollte und dazu ein Protokoll schreibt. Nicht das dann die Behauptung im Raum steht das Einschreiben war leer.

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