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Autor Thema: Klage-Anlage > Widerspruchsbescheid ausreichend? Festsetzungsbesch. erforderl.?  (Gelesen 1589 mal)

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Hallo,

Person A hat nun ihre Klage abgesandt und muss innerhalb 8 Wochen die Begründung einreichen, jedoch besitzt Person A die Bescheide und den Festsetzungsbescheid nicht mehr. A hat nur noch den Widerspruchbescheid.

Person A muss doch dem Gericht auch die Bescheide einreichen oder reicht der Widerspruchbescheid aus?

Ich bedanke mich für eure Hilfen im Voraus.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Februar 2016, 14:01 von Bürger«

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Person A muss doch dem Gericht auch die Bescheide einreichen oder reicht der Widerspruchbescheid aus?

Diese Frage könnte Person A vermutlich in einem kurzen Telefonat mit dem zuständigen Verwaltungsgericht unkompliziert lösen.

Sollten (wie zu vermuten steht) auch die Beitrags- bzw. Festsetzungusbescheide beigefügt werden müssen, so könnte Person A vermutlich einfach eine Zweitanfertigung/ Kopie von ARD-ZDF-GEZ erbitten.


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