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Autor Thema: Angebot Barzahlung nicht akzeptiert? (Bargeldsendung nicht angerechnet)  (Gelesen 2694 mal)

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  • Beiträge: 2
Hallo liebe ANTI-GEZ HELDEN,

Person X hat (zusammen mit Person Y) nach Einführung der "neuen" Rundfunkbeitrags der ersten Abbuchung widersprochen und zurückgebucht. Danach kamen - über die Jahre - Standardschreiben (zuerst Gebühren- dann Festsetzungsbescheide, Mahnungen). Zweimal hat X gezahlt (praktisch für ca. ein Jahr), ohne irgendwelche Gebühren zu entrichten. Förmlicher Widerspruch wurde nicht eingelegt.

im Sommer letzten Jahres hat X erfahren, das es Leute gibt die ihren "Beitrag" in Bar bezahlen, tlw. im Brief.
Das wurde getan, mit Nachweis (Wertbrief bzw. Einschreiben).

Das Problem ist das X immer wieder die gleichen Festsetzungsbescheide und Mahnungen bekommt . Das hingeschickte Geld wird ABER nicht angerechnet. Es wie "weg".

Hier ist dann Zeit für einen Widerspruch.

Sollte man beim Verwaltungsgericht widersprechen?
Oder wegen Diebstahl und Unterschlagung anzeigen?



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 13. Februar 2016, 23:22 von Bürger«

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  • Beiträge: 4.012
Hallo liebe ANTI-GEZ HELDEN,

Person X hat (zusammen mit Person Y) nach Einführung der "neuen" Rundfunkbeitrags der ersten Abbuchung widersprochen und zurückgebucht. Danach kamen - über die Jahre - Standardschreiben (zuerst Gebühren- dann Festsetzungsbescheide, Mahnungen). Zweimal hat X gezahlt (praktisch für ca. ein Jahr), ohne irgendwelche Gebühren zu entrichten. Förmlicher Widerspruch wurde nicht eingelegt.

im Sommer letzten Jahres hat X erfahren, das es Leute gibt die ihren "Beitrag" in Bar bezahlen, tlw. im Brief.
Das wurde getan, mit Nachweis (Wertbrief bzw. Einschreiben).

Das Problem ist das X immer wieder die gleichen Festsetzungsbescheide und Mahnungen bekommt . Das hingeschickte Geld wird ABER nicht angerechnet. Es wie "weg".

Hier ist dann Zeit für einen Widerspruch.

Sollte man beim Verwaltungsgericht widersprechen?
Oder wegen Diebstahl und Unterschlagung anzeigen?



1.) Wie erfolgte der Versand ganz genau?
2.) Wie erfolgte die Rückmeldung, dass zumindest Post angekommen ist? Gab es immer einen Rückschein oder eine Nachverfolgungsmöglichkeit bei Versand als versichertes Paket?

3.) Wie erfolgte die Geldeinlage? -> Wie erfolgte die Sicherung?
4.) Wer ist Zeuge dafür?
5.) Gibt es ein Zeugen Protokoll dazu, was genau versendet wurde?

optional
6) Foto/Video vom Brief gemacht?

Sollten die Antworten wie folgt ausfallen:
1 -> Einwurfeinschreiben oder Einschreiben mit Rückschein -> ja, oder versichertes Paket? -> ja
2 -> Rückschein erhalten -> ja bzw. geprüft, dass versichertes Paket angekommen ist durch die Nachverfolgung? + Zeuge -> ja
3 a -> Scheine + Münzen -> ja
3 a -> ja ->Welche Sicherung, also welcher Briefumschlag? -> Polstertasche? -> ja bzw. Paket -> richtig dicht? -> ja
-> 4a -> ja es gibt einen Zeugen
3 b -> Barscheck -> ja
3 b -> ja -> 4b -> ja es gibt einen Zeugen
5 ja -> Zeuge hat Protokoll zum Inhalt gemacht


--> sind diese Punkte mit ja erfüllt, dann kann folgendes passiert sein

A) Geld wurde unterwegs aus dem Umschlag entfernt -> Risiko trägt Versender, weil es als Schickschuld definiert ist ->
deswegen wäre Versand als versichertes Paket besser gewesen

-> Empfänger hätte dazu erklären können, dass Umschlag oder Paket beschädigt angekommen ist, -> jedoch muss das nicht sein, wenn Briefumschlag über Wasserkocher geöffnet wurde oder Paket Lücken hat

-> hier könnte Frage 6 weiterhelfen zum Zustand der Post beim Versand

denn es gilt auch folgendes auszuschließen

3a -> Welcher Briefumschlag? -> Polstertasche? -> nein  bzw. Paket nicht richtig zu

-> hier kann das Geld unterwegs aus dem Briefumschlag oder auch aus dem Paket gedrückt worden sein, wenn es nicht durch Klebeband oder ähnlich richtig fest verankert wurde, das passiert z.B. sehr oft bei USB Sticks, welche nicht in Polsterumschlägen Versand werden, denn die Walzen, welche die Briefe vorwärts bewegen drücken recht ordentlich auf den Inhalt

-> PersonX, hat bereits einmal solch einen defekten Umschlag ohne Inhalt erhalten, weil der Versender nicht daran gedacht hat


B) Geld wurde durch Empfänger entfernt und
B1) Kaffeekasse

B2) Papierkorb

B3) Sonderkonto, weil aus den Daten im Brief keine Zuordnung zu einer Beitragsnummer möglich war, wenn diese z.B. fehlte oder einen Schreibfehler enthalten haben könnte

B4) Bargeld darf durch eine LRA nicht angenommen werden, deshalb hätte es eine Rückerstattung geben müssen, das passiert aber vielleicht nicht, weil Geld wird dennoch einbehalten auf Sonderkonto


Wenn alle diese Punkte durch eine Person A geprüft sind und ausgeschlossen werden können, dann sollte dringend nachgeforscht werden.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Februar 2016, 01:03 von PersonX«

z
  • Beiträge: 2
Liebe PersonX, VIELEN DANK FÜR DIE HILFREICHEN GEDANKEN!

Die Fragen, die Du aufgeworfen, sind soweit von Dir selber soweit richtig beantwortet. Der Brief ist als Einwurfeinschreiben versendet, mit gemachten Fotos von den Scheinen und Münzen drin.

Nun schickt Y und X einen Widerspruch, wegen Abrechnung falsch an den "Beitragsservice" und eröffnet eine Klage beim Verwaltungsgericht. Das wäre die nächsten Schritte.

Danke allen Aktivisten für die Zeit, mit der Ihr aktiv seid.  :-*


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 29. Dezember 2020, 03:10 von Bürger«

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Querverweis aus aktuellem Anlass
N.Häring: Urteilsverkündung EuGH in meinem Bargeldprozess 26.01.2021, 9.30h
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