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2014 etwa 4 Briefe als nicht zustellbar zurückgeschickt
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2015 wurden 2 Briefe zurückgeschickt
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Folgende Briefe sind hypothetischen letztendlich bei A zuhause liegen geblieben:
Anfang 2014 kam die sogenannte "Bestätigung der Anmeldung"
Anfang 2015 kam dann in Monatsabständen "Mahnung", "Zahlung der Rundfunkbeiträge" und "Festsetzungsbescheid"
Eine "Mahnung" kommt üblicherweise erst
nach einem FestsetzungsBESCHEID.
Da vorherige Schreiben von fiktiver Person A offenkundig zurückgesendet wurden, ist demzufolge naheliegend, dass jene "Mahnung" bereits vorherige FestsetzungsBESCHEIDe enthält. Dies sollte leicht nachvollzogen werden können, wenn die darin gelisteten Bescheide und deren Zeiträume mal geprüft werden.
Aus dem Forum lese ich, dass A auf den letzten Brief hätte reagieren müssen?
Nun, eine Nichtreaktion hat i.d.R. die Vollstreckung zur Folge.
Jedoch könnte Person A nochmals eingehend prüfen, ob es tatsächlich ein "FestsetzungsBESCHEID" ist oder sie dies nich möglicherweise verwechselt und ihr bislang möglicherweise doch noch kein Bescheid zugestellt wurde...
Dies gegenüber ARD-ZDF-GEZ entsprechend frühzeitig und plausibel zu "verklickern" ist allerdings auch nicht so einfach, wie an den mannigfaltigen Beiträgen im Forum erkennbar. Es ist aber auch nicht vollkokmmen aussichtslos.
1) Wurde A vom BS vergessen oder warum bekommt sie keine Post mehr?
Schiere Arbeitsüberlastung vom Beitragsservice. "Vergessen" wird dort niemand

2) Kommt die Zwangsvollstreckung i.d.R. nicht zeitnahe?
Auch hier: Je nachdem wo der Vorgang im Stapel zu liegen gekommen ist

Da i.d.R. vor der tatsächlichen Einleitung einer Vollstreckung eine Mahnung versendet wird, sollte Person A sich besser schon mal eingehend mit diesem Thema beschäftigen - u.a. unter
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRAhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg748353) Ein Widerspruch ist nicht mehr möglich?
...nach Ablauf der 1-Monats-Frist nach Zustellung/ Bekanntgabe eigentlich nicht mehr.
Jetzt die Zustellung auf z.B. gestern zu legen dürfte Person A schwerfallen, gegenüber dem Gericht wirklich plausibel und substantiiert zu begründen.
Da könnte es schon besser sein, doch noch mal zu prüfen, ob es sich denn tatsächlich um einen FestsetzungsBESCHEID gehandelt hat, oder ob Person A das nicht doch möglicherweise verwechselt (s. oben)
4) Andere Ideen zum hypothetischen weiteren Vorgehen?
Auf die nächste "Mahnung" reagieren (siehe oben) - und auch auf zukünftige FestsetzungsBESCHEIDe...
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg744215) Warum bekommen der Freund von A und der ehemalige Mitbewohner keine Post vom BS?
Weil schon ein Beitragskonto für die Wohnung existiert und ARD-ZDF-GEZ sich vorerst nicht bemüßigt sehen, daran irgendetwas zu ändern

Das schließt aber nicht aus, dass auch Personen B-Z zukünftig Post bekommen.
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um
welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h.
wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen 
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html