Person A hat hier eine Frage bezüglich eines Laufenden Verfahren.
Kurzum:
1. Vollstreckungs Bescheid bekommen
2. Einspruch erhoben und Stellungsnahme der Gläubigerin gefordert - beim Amtsgericht München
3. Letzter Stand ende November: Liegt dem Richter vor und wartet auf Stellungsnahme der Gläubigerin (GEZ) frist war der 2.12.2015
4. Ende Januar 2016 -Nichts mehr gehört vom Amtsgericht
5. (Person A Vermutung: die sind der Frist nicht nachgekommen)

Nun der Wichtige Teil:
letzte Woche kam ein Brief vom
Beitragsservice (BR) Überschrift:
hinsichtlich der Sach- und Rechtslage dürfen wie nach Prüfung des Sachverhalts wie folgt Stellung nehmen:........
Hier nun Person A Frage bezüglich des letzten Satzes, in dem A ein Vergleich angeboten wird...mit einer WReduzierung des anscheinend offenen Betrags.
Auch natürlich mit der Möglichkeit der Ratenzahlung

Hinzu muss Person A noch sagen, das sein Einspruch durchaus zugelassen werden könnte, da hier grobe Rechtliche Fehler Ihrer Seits daliegen
Person A ist sich nicht sicher ob er diesem Schreiben antworten sollte (rechtliche vorteile) oder ignorieren und auf das Amtsgericht warte.
Hat jemand schon hierbei Erfahrung gemacht?
Irgendwie kommt Person A das wie eine Finte vor, da A bisher vom Gericht nichts bekommen hat und mal ehrlich... seit wann ist der Beitragsservice auf Kulanz aus
