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Zahlungsaufforderung vom Landratsamt §18ff. ThürVwZVG

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Fee2016:
Ich habe eine Zahlungsaufforderung  vom Landratsamt erhalten.

Die Vollstreckungsbehörde hat wegen den nach genannten Foderungen die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen angeordnet.

Mitteldeutscher Rundfunk, Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträge.
Vollstreckungsgebühr
Gesamtbetrag: 612,46 €

Um weitere kostenverursachende Maßnahmen zu vermeiden, erhalten sie zur Bezahlung der Foderungen noch einmal eine Frist von zwei Wochen.

Sollten sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, muss nach Ablauf dieser Frist der Volldtreckungsauftrag ausgeführt werden, dies kann auch während ihrer Abwesenheit geschehen.
Außerdem weisen wir sie darauf hin, dass wegen Bußgeldforderungen das Erzwingungshaftverfahren beim Amtsgericht beantragt werden kann.

Ist Zustand:
Ich habe noch nie Beiträge gezahlt. Die GEZ hat keine Kontodaten von mir. Letztes Jahr kamen Brief von der GEZ diese habe ich ungeöffnet mit den Zusatz “Zurückweisung“  zurückgesendet. Jetzt kam ein gelber Brief vom Landratsamt mit den oben genannten Inhalt.

GEiZ ist geil:
Durch den Aufschrieb "Zurückweisung" hat Person X leider die Zustellung bestätigt, was auch immer drin war.

Fee2016:
Ich habe das Angebot zurückgewiesen. Durch die “ Zurückweisung“  (ist kein Gerichtlicher Titel vollstreckbar)

Vielleicht nehmen sie deshalb den Weg über das Landratsamt?

Welche Möglichkeiten habe ich?



GEiZ ist geil:
Wenn in den Briefen Bescheide waren, gelten diese als zugestellt, da Person X diese ja erhalten hat. Ob Person den Brief geöffnet hat oder nicht, fortgeworfen oder zurückgeschickt hat, spielt keine Rolle. Diese fiktiven Bescheide sind dann nach vier Wochen bestandskräftig geworden und können vollstreckt werden. Ob über das Landratsamt oder sonstwie.

Unterstützer:
Gibt es in dem Schreiben vom Landratsamt auch eine Rechtsbehelfsbelehrung?

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