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Autor Thema: Zwangsvollstreckung - Aufsichtführenden Richter zur Prüfung vorgelegt  (Gelesen 12248 mal)

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cleverle2009

Person A ist nun auch in der Vollstreckung. Er ließ es darauf ankommen. Nun hat A dem Aufsicht führenden Richter den Auftrag erteilt, die Bescheide zu überprüfen. Person A argumentierte einmal mit der Schriftformerfordernis(Unterschrift) für bestimmende Schriftstücke, der Unzuständigkeit der Verwaltungsgerichte, die nur für Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art zuständig sind und der dort tätigen Richter, die die Voraussetzungen des Grundgesetzes nicht erfüllen. A denkt dort sind die Richter Kläger, Beklagte und Richter in Personalunion, das ist grundgesetzwidrig.

Des weiteren führte A an, dass die Rechtsbehelfsbelehrung grob rechts fehlerhaft ist, da der ordentliche Rechtsweg für Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art - seine Widersprüche bezogen sich auf den fehlenden Rechtsgrund - nicht aufgezeigt wurde.

Das was A hier von sich gibt ist seine Meinung und keine Aufforderung es ebenfalls so zu machen.

Der Termin ist am 1.2.2016 zur VA beim Unternehmer Gerichtsvollzieher. Dem A auch das Recht absprach hoheitliche Rechte auszuüben. Er ist kein Beamter mehr. Artikel 98 a wurde noch nicht ins Grundgesetz eingefügt, weil es dazu keine Mehrheit für diese Verfassungsänderung gab.


Person A hat sich im Vorfeld selbstverständlich abgesichert. Hat das Geld auf die Seite gelegt um noch im letzten Augenblick zahlen zu können.

Dem Intendanten meiner Rundfunkanstalt, dem Gerichtsvollzieher und dem Beitragsservice kündigte A Zahlung an unter dem Vorbehalt der Rückforderung wenn der Rundfunkstaatsvertrag ganz oder in Teilen grundgesetzwidrig sei.

Das Schreiben des sogenannten Gerichtsvollziehers übermittelt A der Staatsanwaltschaft zur Prüfung, ob hier eine Erpressung oder ein Betrug vorliegt, weil aus dem Schreiben die wahre Identität des Verfassers nicht hervorging.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. Januar 2016, 10:34 von Uwe«

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cleverle2009

Der Beschluss des Amtsgerichtes
Ist das nicht eine merkwüedige Gläubigerin?
Die restlichen Seiten kommen demnächst.


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G
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Vielleicht hilft die sofortige Beschwerde, mit der Begründung, daß es die im Beschluß genannte Gläubigerin überhaupt nicht gibt? Sofortige Beschwerde ist auch nicht so teuer.


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a

anne-mariechen

Der Beschluss des Amtsgerichtes
Ist das nicht eine merkwüedige Gläubigerin?
Die restlichen Seiten kommen demnächst.

Diese Gläubigerin gibt es rechtlich gar nicht. Diese Gerichte und alle Beteiligten einsließlich aller Verwaltungsorgane können Namen und Adresse beliebig austauschen und trotzdem anwenden.

Wo gibt es denn sowas? Ich würde ja nichts sagen, wenn diese LRA's und der Beitragservice eine saubere gleichbleibende Regelung anwenden würden.

Diese Schreiben muss man alle Sammeln und den Richter vorlegen. Wie hier die Bevölkerung verarscht wird ist nicht zu glauben.


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  • Beiträge: 721
Bei einem Verwaltungsgericht würde Person Z glauben zu wissen aus welchen Gründen solch wundersame Urteile entstehen könnten.
Was fällt euch bei folgenden zwei Seiten auf?

http://www.vgh.bayern.de/

http://www.br.de/unternehmen/inhalt/verwaltungsrat/verwaltungsrat-mitglieder112~_image-6_-e6eafdd02d017f47d2a63b6fede3a4cac227b7eb.html

Stephan Kersten hätte Person Z gerne als "Richter" in einer öffentl. Verhandlung in Sachen Rundfunkgebühren... >:D

 


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 24. Januar 2016, 20:52 von 20MillionenEuroTäglich«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

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Fest verfilzt. Hier kriegt nur einer Recht.


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Der, der die Kohle hat, oder das vermeintliche  Recht auf Kohle, viel Kohle...


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Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
                                                Curt Goetz

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Trotzdem würde Person µ sofortige Beschwerde einlegen. Mal schaun, wie die Filzokraten den nicht existenten Gläubiger wiederbeleben.


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cleverle2009

Danke euch allen für die Aufmerksamkeit.

Der angebliche Schuldner hat über das Wochenende die sofortige Beschwerde verfasst. diese geht heute dem Amtsgericht zu.


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Die Ausreden des Gerichts interessieren mich sehr!


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cleverle2009

Die Ausreden des Gerichts interessieren mich sehr!

Ich bin gerade dabei die restlichen Seiten aufzubereiten.
Diese werde ich dann dem Forum zur Verfügung stellen.

Vielleicht kann mir ja mal jemand helfen, ich suche
den Beitrag in dem das Dokument beschrieben ist,
mit dem Gerichte, Gerichtsvollzieher und Beitreibungsstellen
der Kommunen vom Beitragssevice beeinflusst werden sollen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 01. Februar 2016, 11:08 von Bürger«

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zum Beispiel diese:

Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13418.0.html


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cleverle2009

Erst mal Danke an Geiz ist geil für die Infoblätter.

Nun die komplette Dokumentation des Beschlusses in anonymisierter Form.
Die erste Seite


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cleverle2009

Die zweite Seite


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cleverle2009

die dritte Seite


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