Person A ist nun auch in der Vollstreckung. Er ließ es darauf ankommen. Nun hat A dem Aufsicht führenden Richter den Auftrag erteilt, die Bescheide zu überprüfen. Person A argumentierte einmal mit der Schriftformerfordernis(Unterschrift) für bestimmende Schriftstücke, der Unzuständigkeit der Verwaltungsgerichte, die nur für Streitigkeiten nicht verfassungsrechtlicher Art zuständig sind und der dort tätigen Richter, die die Voraussetzungen des Grundgesetzes nicht erfüllen. A denkt dort sind die Richter Kläger, Beklagte und Richter in Personalunion, das ist grundgesetzwidrig.
Des weiteren führte A an, dass die Rechtsbehelfsbelehrung grob rechts fehlerhaft ist, da der ordentliche Rechtsweg für Streitigkeiten verfassungsrechtlicher Art - seine Widersprüche bezogen sich auf den fehlenden Rechtsgrund - nicht aufgezeigt wurde.
Das was A hier von sich gibt ist seine Meinung und keine Aufforderung es ebenfalls so zu machen.
Der Termin ist am 1.2.2016 zur VA beim Unternehmer Gerichtsvollzieher. Dem A auch das Recht absprach hoheitliche Rechte auszuüben. Er ist kein Beamter mehr. Artikel 98 a wurde noch nicht ins Grundgesetz eingefügt, weil es dazu keine Mehrheit für diese Verfassungsänderung gab.
Person A hat sich im Vorfeld selbstverständlich abgesichert. Hat das Geld auf die Seite gelegt um noch im letzten Augenblick zahlen zu können.
Dem Intendanten meiner Rundfunkanstalt, dem Gerichtsvollzieher und dem Beitragsservice kündigte A Zahlung an unter dem Vorbehalt der Rückforderung wenn der Rundfunkstaatsvertrag ganz oder in Teilen grundgesetzwidrig sei.
Das Schreiben des sogenannten Gerichtsvollziehers übermittelt A der Staatsanwaltschaft zur Prüfung, ob hier eine Erpressung oder ein Betrug vorliegt, weil aus dem Schreiben die wahre Identität des Verfassers nicht hervorging.