[..] Wir wissen mittlerweile, dass die Festsetzungsbescheide in der Regel erst 1 Woche nach dem aufgedruckten Datum überhaupt erst ausgedruckt und dann versandt werden. [..]
Ziel dieses Threads ist aber eine rechtliche Würdigung von Bescheiden, die an einem gesetzlichen Feiertag erlassen wurden.
Habe das deshalb detailliert eingefügt, damit jeder versteht, wie es überhaupt zu solch einem - wann auch immer
vorgeblich "erlassenen" Bescheid kommt:
[..] Danach erstellt der Beitragsservice jeden Monat im Rahmen der Zahlungsüberwachung einen Druckbestand mit Gebührenbescheiden. Dieser wird in mehrere Dateien aufgeteilt und mit Hilfe einer sicheren Datenfernübertragung an einen zertifizierten externen Druckdienstleister zur Weiterbearbeitung übermittelt. Der Druckdienstleister druckt und kuvertiert die Gebührenbescheide [..]
Mag sein, dass das "eine andere Baustelle" ist/wird - gehört jedoch zusammen:
Es drängen sich weitere, unangenehme Fragen auf, die rechtlicher Würdigung bedürfen:
Wann (ganz genau)
wird denn
dieser (rein elektronische!) "Druckbestand mit Gebührenbescheiden" überhaupt erstellt?
Andersrum:
Kann es sein, dass dieser Druckbestand von Haus aus (EDV-Programm "Bescheiderstellung" ist in einem EDV-System fest terminiert!) z. B. erst in der 2ten Kalenderwoche eines Monats erstellt und das "Erlassdatum" (hier: 01.11.2022) da eh' nur eingefügt wird?
Frage 1:
rechtliche Würdigung von Bescheiden, die (vorgeblich) an einem gesetzlichen Feiertag erlassen wurden
Frage 2:
Wann - ganz genau - findet der monatliche Batchlauf des EDV-Programmes statt, welches die Druckdaten der Festsetzungsbescheide erzeugt?
Terminierungsbeispiele: z. B. "1ter Tag eines Monats", "1ter Arbeitstag eines Monats", "3ter Tag nach Monatsultimo" usw.
Frage 3:
Ist es rechtlich statthaft, am (tatsächlichen) Erzeugungstag des Druckdatenbestandes ein in der Vergangenheit liegendes Erlassdatum einzusetzen?
Frage 4:
Wann - ganz genau - nach Erstellung des Druckdatenbestandes wird der Druckdatenbestand mittels sicherer Datenfernübertragung an den zertifizierten externen Druckdienstleister zur Weiterbearbeitung übermittelt?
Darauf aufbauend dann Folgefragen/rechtlicher Klärungsbedarf:
"Dadurch wird dem Beitragszahler regelmäßig 1 Woche von der vierwöchigen Widerspruchsfrist
scheinbar*** geklaut. Das ist aber eine andere Baustelle."
Gruß
Kurt
(PS: arbeite in einem Rechenzentrum - von daher kenne ich EDV-Abläufe)
***Edit "Bürger" - vorsorglich auch hier: ...mit der Betonung auf "scheinbar" (im Gegensatz zu "tatsächlich"), denn für die Widerspruchsfrist (sofern überhaupt ein zweifelsfrei und widerspruchsfrei geregeltes Widerspruchsverfahren existieren sollte, was diesseits bestritten wird) ist und bleibt allein der tatsächliche Zugangszeitpunkt/ Bekanntgabezeitpunkt maßgeblich - und nicht ein irgendwie aufgedrucktes Erstelldatum. Dies ist bereits in anderen Threads hinlänglich ausgeführt - und sollte von allen Betroffenen verinnerlicht werden, um sich seiner Rechte bewusst zu sein. Wie geschrieben: andere Baustelle...
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."