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Autor Thema: Der Beitragsservice und die Sonntagsarbeit  (Gelesen 9337 mal)

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Der Beitragsservice und die Sonntagsarbeit
Autor: 13. Januar 2016, 15:20
Jeder von uns kennt die Schreiben des Beitragsservice die auf einen Sonntag datiert sind.
Dabei dürfen Arbeitnehmer an Sonntagen doch eigentlich nicht beschäftigt werden.

§9 ArbZG Sonn- und Feiertagsruhe :
https://dejure.org/gesetze/ArbZG/9.html
§22 ArbZG Bußgeldvorschriften :
https://dejure.org/gesetze/ArbZG/22.html

Laut §22 ArbZG ist dies Ordnungswidrig und kann mit Bußgeld geahndet werden.
Wie könnte man die Sonntagsschreiben des Beitragsservice am besten verwenden?


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Jeder von uns kennt die Schreiben des Beitragsservice die auf einen Sonntag datiert sind.
Dabei dürfen Arbeitnehmer an Sonntagen doch eigentlich nicht beschäftigt werden.

Das interessiert mich auch.

Wer wirklich solch ein Sonntagsschreiben bekommen hat, hätte ja direkt einen Nachweis.

Für Verstöße des Beitragss. gegen das Arbeitszeitgesetz könnte vielleicht diese Behörde zuständig sein ( ? ) :
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Auf deren Seite gibt es bspw. auch ein Online-Formular "Arbeitsschutzbeschwerde"
( https://www.mais.nrw/ansprechpartner-und-beratung-zum-arbeitsschutz-nrw )

Persönlich hatte ich bei meinen Briefdaten kein Glück. Nach Durchsicht meiner Post waren es leider nur Wochentage.


Hätte wer solch einen Nachweis für Sonntagsarbeit,
wäre das doch vielleicht mal einen Versuch wert.

Markus


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In meiner Region in NRW sind aktuell Schreiben des Beitragsservice vom Sonntag den 03.01.2016 unterwegs.
Zwei Sonntagsschreiben des Beitragsservice an unterschiedliche Adressen habe ich in den Händen gehalten. Ein Sonntagsschreiben ist Info-Post. Das andere Sonntagsschreiben ist mit Rechtsbehelfsbelehrung.

Für Verstöße des Beitragss. gegen das Arbeitszeitgesetz könnte vielleicht diese Behörde zuständig sein ( ? ) :
Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales NRW
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

Auf deren Seite gibt es bspw. auch ein Online-Formular "Arbeitsschutzbeschwerde"
( https://www.mais.nrw/ansprechpartner-und-beratung-zum-arbeitsschutz-nrw )

Die wären ja "nur" für NRW zuständig.
Sind diese Sonntagsschreiben auch in anderen Bundesländern unterwegs?


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Jup,
der von der Schwester, wo der Bruder erkrankt ist, und sie ihn in geschäftlichen Angelegenheiten betreut, der hat auch einen Festsetzungbescheit vom 03.01.2016 für Niedersachsen bekommen! Und einen, einen Monat davor, der widersprochen wurde. Am Tag der Absendung des Widerspruch vom 1. Festsetzungsbescheit, kam genau der zweite!! :) :D :laugh: ;D
Ooohmanoman


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A
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Servus ich habe auch ein Schreiben vom 3.1 :D


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@Amaining
Zitat
Servus ich habe auch ein Schreiben vom 3.1 :D
aus Polen?  ;D

Ohmanoman


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C
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Bei MR. XYZ ebenfalls am 03.01.2016 erstellt und am 11.01.2016 erhalten...am 09.01.2016 aber schon ein Schreiben der Stadtkasse bekommen und 7 Tage Zeit zum Zahlen.
MR. XYZ wundert sich, das man Sonntags auch eine Zwangsvollstreckung einleiten kann.


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Das darf dann im Sinne der Automatisierung verstanden werden, deswegen haben die Schreiben auch keine Unterschriften, wahrscheinlich wurden diese auch nicht am 3.1. erstellt, sondern nur auf dieses Datum datiert, aber keiner wollte unterschreiben, wahrscheinlich macht es auch keinen großen Unterschied ob es ein Montagsschreiben oder ein Montagsschreiben mit falschem Datum ist.


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MR. XYZ wundert sich, das man Sonntags auch eine Zwangsvollstreckung einleiten kann.
Steht in dem Schreiben der Stadtkasse ein Datum?


Eine Anfrage an die Gewerkschaft zu dem Sonntagsschreiben des Beitragsservice habe ich heute morgen gesendet.
https://rundfunk.verdi.de/sender
Bei Verdi freuen die sich ganz bestimmt über jede E-Mail oder Anruf!


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Nein, Datum der Stadtkasse ist der 08.01.2016. Das Schreiben des BS bezieht sich auf den 03.01.2016
"...Für Rückstände, die bereits in vorangegangenen Bescheide festgesetzt wurden, haben wir am 03.01.2016 die Zwangsvollstreckung eingeleitet... so heist es im Schreiben vom BS.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 14. Januar 2016, 12:50 von CBR-Futzi«

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Re: Der Beitragsservice und die Sonntagsarbeit
#10: 08. Februar 2016, 19:20
Jeder von uns kennt die Schreiben des Beitragsservice die auf einen Sonntag datiert sind.
....Wie könnte man die Sonntagsschreiben des Beitragsservice am besten verwenden?

Anm. zu der interessanten Idee vom linkEN:

Mittlerweile gibt es tatsächlich die Information, dass eine Vollstreckung auch wegen eines auf einen Sonntag datierten Bescheides gestoppt worden sein soll !

Unter
Bescheiderstellung am Wochenende: Stadt Salzkotten stellt Vollstreckung ein
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17471.msg114825.html#msg114825
schreibt seppl:
Die Bekanntgabevermutung wurde laut Auskunft des beteiligten Anwalts u. A. dadurch widerlegt, dass das Erstelldatum eines Bescheides laut LRA auf einen Wochenendtag gefallen sein sollte. Behörden arbeiten nicht am Wochenende und können daher dann auch keine Bescheide erstellt haben.

Das Vollstreckungsersuchen wurde zurückgewiesen.


Wenn das stimmt, müssten Sonntagsschreiben dann wirklich gegen sie verwendet werden können

Markus


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Re: Der Beitragsservice und die Sonntagsarbeit
#11: 09. Februar 2016, 13:51
Habe auch ein Schreiben vom 03.01. E-Mail an den zuständigen Verdi Verantwortlichen ist raus.


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Re: Der Beitragsservice und die Sonntagsarbeit
#12: 10. Februar 2016, 01:34
Mittlerweile gibt es tatsächlich die Information, dass eine Vollstreckung auch wegen eines auf einen Sonntag datierten Bescheides gestoppt worden sein soll !

Unter
Bescheiderstellung am Wochenende: Stadt Salzkotten stellt Vollstreckung ein
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17471.msg114825.html#msg114825
schreibt seppl:
Die Bekanntgabevermutung wurde laut Auskunft des beteiligten Anwalts u. A. dadurch widerlegt, dass das Erstelldatum eines Bescheides laut LRA auf einen Wochenendtag gefallen sein sollte. Behörden arbeiten nicht am Wochenende und können daher dann auch keine Bescheide erstellt haben.

Das Vollstreckungsersuchen wurde zurückgewiesen.

Wenn das stimmt, müssten Sonntagsschreiben dann wirklich gegen sie verwendet werden können

Achtung! Mit dem aus den Vollstreckungsunterlagen hervorgehenden angeblichen Erstelldatum (Wochenendtag) wurde lediglich die Bekanntgabevermutung des betreffenden Bescheids ergänzend widerlegt zur Angabe des Betroffenen, den jeweligen Bescheid überhaupt "nicht erhalten" zu haben - siehe Anmerkungen unter
Bescheiderstellung am Wochenende: Stadt Salzkotten stellt Vollstreckung ein.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17471.msg114907.html#msg114907

Inwiefern erhaltene Wochenend- oder Feiertagsschreiben mit der genannten Begründung ebenfalls "angefochten" werden könnten, bliebe Thema der weiteren hiesigen  Diskussion bzw. unter oben verlinktem Thread.


Zur Frage, ob an Wochenend- oder Feiertagen erstellte Bescheide Einzelfälle sind oder gehäuft vorkommen, gibt es eine Umfrage, an der sich Betroffene bitte rege beteiligen mögen...
Umfrage: Bescheide, deren Erstelldatum auf Wochenend- oder Feiertage fällt
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,17490.0.html

Danke ;)


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Re: Der Beitragsservice und die Sonntagsarbeit
#13: 12. Februar 2016, 12:52
Das darf dann im Sinne der Automatisierung verstanden werden, deswegen haben die Schreiben auch keine Unterschriften, wahrscheinlich wurden diese auch nicht am 3.1. erstellt, sondern nur auf dieses Datum datiert, aber keiner wollte unterschreiben, wahrscheinlich macht es auch keinen großen Unterschied ob es ein Montagsschreiben oder ein Montagsschreiben mit falschem Datum ist.

Nein, das Schreiben hatte keine Unterschrift, weil am Sonntag keiner da war zum Unterschreiben... ;D

Da alle Schreiben vom Beitragsservice kommen, dürfte NRW doch zuständig sein.


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Re: Der Beitragsservice und die Sonntagsarbeit
#14: 12. Februar 2016, 17:14
Da läuft eine Bescheid-Ausdruck-Maschine in Conti-Schicht |-.....rund um die Uhr.


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