Hallo zusammen,
folgender Fall:
Person A nutzt die angebotenen Dienstleistungen, die der Beitragsservice in Rechnung stellen möchte nicht und hat bisher noch keinen Cent im Leben gezahlt.
Der BS behauptet nun er habe einen Festsetzungsbescheid für den Zeitraum 01/13 bis 02/15 versendet, den Person A, aber nicht erhalten hat (Briefe können ja mal verloren gehen bei der Post). Dieser Umstand ist Person A bewusst geworden, als ein Festsetzungsbescheid im Juli 2015 für 03/15 bis 05/15 eintraf, dem widersprochen wurde und außerdem wurde angemerkt, dass für 01/13 bis 02/15 kein Festsetzungsbescheid geschickt wurde. Auf die Rückantwort des BS (Widerspruch wurde nicht stattgegeben) hat Person A nicht reagiert.
Person A flatterte heute ein weiterer Festsetzungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung ins Haus. Dieses Mal von 6/15 bis 09/15 und außerdem die Androhung der der Vollstreckung von 01/13 bis 02/15 in Höhe von 494,48 EUR. Person A öffnete nun einen weiteren Brief seiner Stadt mit Ankündigung der Zwangsvollstreckung, wenn nicht binnen 14 Tage nach Zustellung gezahlt wird.
Das Schreiben vom BS habe ich angehängt.
Nun ist die Frage:
Was macht Person A mit der Zwangsvollstreckung für 01/13 bis 02/15?
Hätte Person A nach dem Widerspruch für 03/15 bis 05/15 noch etwas machen müssen? Hätte hier eine Klage kommen müssen? Wie ist hiermit nun umzugehen?
Was macht Person A mit dem aktuellen Festsetzungsbescheid für 06/15 bis 11/15? Wieder der gleich Widerspruch oder etwas anderes?
Dankeschön.
