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Autor Thema: Erneute Vollstreckung über Beiträge, wegen denen bereits Eintragung erfolgte  (Gelesen 1076 mal)

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Habe leider nix im Forum gefunden. Wenn doch schon was darüber steht, bitte ich um Info.

Folgender Fall:

Person A hatte bereits eine Vollstreckung wegen Nichtzahlung von Rundfunkbeiträgen über einen Zeitraum von 01/13 bis 06/14. Inzwischen erfolgte auch die Eintragung ins Schuldnerverzeichnis, obwohl gegen die abgewiesene Erinnerung noch die Beschwerde am LG Leipzig anhängig ist und demnächst zur Entscheidung ansteht - wahrscheinlich wird diese abgeschmettert.

Inzwischen kommt das nächste Vollstreckungsersuchen über nicht gezahlte Beiträge von 07/14 bis 06/15. Zuzüglich zu diesen Beiträgen werden jedoch die alten "Schulden" ebenfalls aufgeführt samt Kosten des Gerichtsvollziehers, Mahn- und Säumnisgebühren.

Meine Frage: Ist es zulässig, alte Forderungen, die bereits vollstreckbar sind, erneut - also doppelt - als vollstreckbar zu benennen?


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