Zu den verschiedenen Gutachten, die hier im Forum beim Thema gesammelt sind:
Gutachten zum Rundfunkbeitrag/ Rundfunkbeitragsstaatsvertraghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5817.0.htmllässt sich auch das Gutachen von Prof. Dr. Justus Haucap, Dr. Christiane Kehder, Dr. Ina Loebert dazugesellen, welches unter dem Titel
Eine liberale Rundfunkordnung für die Zukunftim Auftrag von "Prometheus – Das Freiheitsinstitut gGmbH" im Mai 2015 erstellt wurde.
Siehe
http://zwangsbeitrag.info/gutachten/Das 51 Seiten umfassende Gutachten kann heruntergeladen werden unter:
http://zwangsbeitrag.info/wp-content/uploads/2015/05/Gutachten-Rundfunkbeitrag1.pdfDas Gutachten bezeichnet sich selbst als "eine ökonomische Untersuchung" und liegt auf einer ähnlichen Linie wie dasjenige des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen, aber wagt sich in den konkreten Reformvorschlägen doch wesentlich weiter voran.
Hier die Zusammenfassung der Seiten 5-6:
Deutschland hat den größten und teuersten öffentlich-rechtlichen Rundfunk der Welt. Daher ist es wenig
verwunderlich, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk immer wieder im Mittelpunkt öffentlicher Diskussion
steht. Eine wichtige Frage dabei ist, ob das duale Konzept für Hörfunk und Fernsehen – die Koexistenz
öffentlich-rechtlicher und privater Sender – in Deutschland angesichts neuer Technologien (Digitalisierung)
und einem veränderten Mediennutzungsverhalten in seiner jetzigen Form noch angemessen ist oder nicht
einer grundlegenden Reform bedarf.
Auch der Umfang und die Art der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland durch
den seit 2013 erhobenen Rundfunkbeitrag muss kritisch beleuchtet werden. So handelt es sich beim neuen
Rundfunkbeitrag um einen nutzungsunabhängigen Zwangsbeitrag, der sich nach der einfachen Regel –
eine Wohnung oder Betriebsstätte, ein Beitrag – ergibt und damit die Möglichkeit ausschließt, den Rundfunkbeitrag
durch den Verzicht auf ein Empfangsgerät zu vermeiden. Dadurch werden deutlich mehr Haushalte
erfasst als dies beim bis zum Januar 2013 existierenden Gebührenmodell der Fall war, bei dem Bürger
nur dann zur Zahlung verpflichtet wurden, wenn sie auch ein Empfangsgerät besaßen. Dieser Umstand hat
zu erheblichen Mehreinnahmen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten geführt.
Traditionell wurde die Notwendigkeit des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit verschiedenen Marktversagenstheorien
begründet, die heute nicht mehr anwendbar sind. Insbesondere die raschen technologischen
Veränderungen der vergangenen Jahre lassen traditionelle Begründungen für ein so umfassendes öffentlich-
rechtliches Rundfunkangebot auf wackeligen Beinen stehen. War die Zahl möglicher Fernsehkanäle
früher technologisch begrenzt und damit auch die Möglichkeit der Erstellung eines umfangreichen und anspruchsvollen
Fernsehprogramms, so besteht diese Beschränkung heute nicht mehr. Zudem sind die finanziellen
Anforderungen zum Betreiben eines Fernsehkanals stark gesunken und heute relativ niedrig,
sodass besonders hohe Eintrittskosten kaum noch als Argument für die Existenz eines öffentlich-rechtlichen
Rundfunkangebotes Gültigkeit besitzen. Zusätzlich schwächt die immer stärker werdende Nutzung
des Internets als Hauptinformationsmedium die Sonderstellung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
in der Sicherung der Meinungsvielfalt.
Neue technologische Möglichkeiten stellen heute ein äußerst umfangreiches Programmangebot bereit mit
etwa 400 TV-Programmen in Deutschland, zahlreichen Video-on-Demand-Angeboten und neuen Kommunikationskanälen.
Diese Angebotsvielfalt sorgt für eine Meinungsvielfalt, die insbesondere durch das Internet
ein zuvor nicht dagewesenes Ausmaß erreicht.
Paradoxerweise hat das weitgehende Verschwinden früher womöglich einmal existierender Marktversagenstatbestände
jedoch nicht zu einer Rückführung öffentlich-rechtlicher Programmangebote geführt,
sondern – ganz im Gegenteil – zu einer noch weiteren Expansion und aktiven Verdrängung privater Inhalte,
insbesondere im Internet.
So können die öffentlich-rechtlichen Sender innerhalb des dualen Rundfunksystems mittlerweile ein beachtliches
Produktionsvolumen mit 23 Fernsehkanälen und 63 Radiosendern aufweisen.
Diese stetige Expansion der öffentlichen-rechtlichen Rundfunkanstalten hat dazu geführt, dass der öffentlich-
rechtliche Rundfunk in Deutschland mittlerweile zu den größten und teuersten in der Welt gehört. Insbesondere
die Gebührenhöhe muss unter Berücksichtigung der besonderen Kostenstrukturen von Rundfunksendern
beurteilt werden, die eine deutliche Degression der Durchschnittskosten mit steigenden Zuschauerzahlen
erwarten lassen: Bei gleicher Versorgungsqualität sollte der Finanzierungsbeitrag pro Haushalt
oder Einwohner tendenziell mit der Bevölkerungszahl sinken, da auch die Durchschnittskosten pro Zuschauer
sinken. Unter diesem Aspekt ist es besonders bemerkenswert, dass Deutschland als eines der bevölkerungsreichsten
und recht dicht besiedelten Länder eine Spitzenposition beim Rundfunkbeitrag einnimmt.
Dies kann als Indikator für eine weit überdurchschnittliche Versorgung der Bevölkerung gewertet
werden.
In dieser Studie werden die veränderten Rahmenbedingungen nun zum Anlass genommen, eine Neugestaltung
des Rundfunksystems in Deutschland anzuregen. Dabei orientiert sich der hier präsentierte Vorschlag
an den Reformen Neuseelands Anfang dieses Jahrtausends. Es wird vorgeschlagen, die öffentlichrechtlichen
Sendeanstalten weitgehend zu privatisieren und aus den Privatisierungserlösen einen Stiftungsfonds
zu gründen, mit dessen Mitteln gesellschaftlich bedeutsame Programminhalte bezuschusst
werden können. Zugleich soll für kapitalertragsschwache Zeiten eine Untergrenze gesetzlich festgelegt
werden (z. B. als Prozentsatz des Bruttoinlandsproduktes), um gesellschaftlich erwünschte Inhalte (z. B. im
Bereich des Bildungsfernsehens) zu fördern. Bedeutsam für die Förderung ist die Definition klarer Kriterien
für die Förderung. Von herausragender Bedeutung ist dabei das Subsidiaritätsprinzip, nach dem nur Programminhalte
gefördert werden sollen, die sich nicht am Markt durch Werbung oder im Bezahlfernsehen
finanzieren lassen, also nicht vom Markt erbracht werden.
Über die Förderungswürdigkeit von Programminhalten soll eine unabhängige Kommission entscheiden, die
aus Repräsentanten der Zivilgesellschaft bestehen soll und nicht von aktiven Politikern dominiert werden
darf, deren Anteil auf 25% zu begrenzen ist. Die Förderung soll durch wettbewerbliche Ausschreibungsverfahren
ermittelt werden, sodass Anreize für eine effiziente Produktion gesetzt werden. Eine solche Rundfunkordnung
reflektiert die technologischen Entwicklungen und sorgt für ein weitgehend effizientes Angebot von Rundfunkinhalten.