Archiv > Pressemeldungen Dezember 2015
KEF - Die Zeichen der Zeit - „Fordern und klagen, das gehört auch zum Geschäft“
GEiZ ist geil:
Und die Gerichte, die normal im Kopf sind, wie das LG Tübingen, dürfen nur über formelle Dinge entscheiden, nicht über die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des gesamten Rundfunksystems.
six2seven:
Zitat unGEZahlt zur KEF:
Das ist ebenfalls einfach nur nutzlos vernichtetes Geld.
Auch finanziert durch den Zwangsbeitrag.....
Hallo,
.. das KONTROLLVERFAHREN:
Eine Gruppe Handverlesener ( bestimmt durch die Min.Präsidenten ),
dürfen sich Zahlen ansehen, worauf die Min.Präsidenten den Zwangbeitrag
festsetzen.
Effektiver kann man sich nicht ungeprüft lassen.
Die volle Rückendeckung erfährt der Ö.r.R. dann durch die Justiz,
die bei Ihrer " Urteilsfindung " das BFM Gutachten abbügelt,
"weil es sich nur auf den ökonomischen Aspekt " bezieht.
Ökonomie braucht`s also beim Ö.r.R., nicht,
über 20 Millionen € müssen schließlich täglich verbrannt werden.
WIR FORDERN EINE NEUTRALE , UNABHÄNGIGE FINANZKONTROLLE !
PersonX:
Dazu braucht es zuerst unabhängige Richter, welche richtigen Verstand haben und fehlerhafte Gesetze ohne Aufforderung erkennen. Ein geschleifter Richter ist möglicherweise kein guter Richter mehr, ebenso würde es sich mit einem möglicherweise arroganten Richter verhalten, wenn dieser seine Entscheidungen mit "Worten bzw. einer Sprache" begründet, welche 80% der Bevölkerung nicht einfach verständlich nach vollziehen können. Das ist ungefähr vergleichbar mit dem Altertum, als der Klerus schrieb Latein, aber der normale Bürger nicht Verstand. Ein guter Richter sollte eine Begründung so schreiben, dass 80% der Bevölkerung diese direkt verstehen kann.
pinguin:
In Anregung eines anderen Themas, das auf Grund einer Art Doppelpost herausgenommen worden ist, aber eine leicht andere Fokussierung der Wiedergabe des dem Thema zugrunde liegenden gleichen KEF-Artikels hatte, hier nun eine mit Kurzfasssung davon:
-----
Aus dem KEF-Artikel:
--- Zitat ---Den Anstalten sollte bewusst sein, dass die Mittel insgesamt begrenzt sind und das Programm im Vordergrund stehen muss. Das Geld, das zur Altersversorgung verwendet wird, steht nicht mehr für Programmzwecke zur Verfügung. Die KEF verlangt daher, die jetzigen Versorgungssysteme zu schließen und die laufenden Aufwendungen für die Altersversorgung zu reduzieren.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---dass die Mittel insgesamt begrenzt sind und das Programm im Vordergrund stehen muss
--- Ende Zitat ---
Einmal nur hervorgehoben.
Es wäre doch wohl eine Mittelzweckentfremdung, wenn die Beiträge nicht für das Programm aufgewendet werden würden? Da sie für einen bestimmten Zweck erhoben werden, sind sie auch nur dafür auszugeben?
--- Zitat ---Die Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit
--- Ende Zitat ---
Durch Zwangsabzocke der Bürger?
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