"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)

Erinnerung einlegen! Wann?

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Affenmensch:
Hallo.

Kurz zur Vorgeschichte von X:

X hat noch nie Rundfunkgebühren bezahlt, nie auf Schreiben der GEZ/ des Beitragsservice reagiert.

Auf die Vollstreckungsankündigung der Samtgemeindekasse hat X mit folgendem geantwortet:

--- Zitat ---„Zurückweisung der Forderung wegen fehlender Vollstreckungsgrundlage... Gläubiger mir unbekannt...keine Leistungsbescheide, die rechtskräftig bekannt gegeben wurden... Forderung sich an VwVG §3 Buchst. 2 a zu halten + Beschluss des BFH Rn8f.....Urteil VG Hannover: Vollstreckungsbehörde trägt materielle Beweislast....“
--- Ende Zitat ---

Die Samtgemeindekasse, die schon in der Vollstreckungsankündigung geschrieben hat, dass nicht von ihr zu prüfen sei, ob die Forderung dem Grunde und der Höhe nach zu Recht bestehe und Einwendungen nur beim Gläubiger vorzubringen seien, antwortete diesmal kurz, dass das Verwaltungszwangsverfahren durch das Schreiben von X nicht ruhe.

Gestern (1,5 Monate später) hat jemand von der Samtgemeindekasse persönlich! einen ausgefüllten Überweisungsträger mit der Zahlungsfrist von 3 Tagen in den Briefkasten gelegt. Kein Schreiben, nur der Schein in einem normalen Briefumschlag.

Jetzt zu den Fragen:
1. Wurde die Zwangsvollstreckung jetzt eingeleitet oder ist dies die letzte Frist der Ankündigung? Ohne Schreiben, für X schwer zu beurteilen.

2. Ist jetzt der Moment, Erinnerung beim zuständigen Amts-/Vollstreckungsgericht einzulegen?
Oder ist dies erst nach Einleitung der Zwangsvollstreckung möglich?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Affenmensch

Affenmensch:

--- Zitat von: Affenmensch am 10. Dezember 2015, 20:42 ---
Gestern (1,5 Monate später) hat jemand von der Samtgemeindekasse persönlich! einen ausgefüllten Überweisungsträger mit der Zahlungsfrist von 3 Tagen in den Briefkasten gelegt. Kein Schreiben, nur der Schein in einem normalen Briefumschlag.

Jetzt zu den Fragen:
1. Wurde die Zwangsvollstreckung jetzt eingeleitet oder ist dies die letzte Frist der Ankündigung? Ohne Schreiben, für X schwer zu beurteilen.

2. Ist jetzt der Moment, Erinnerung beim zuständigen Amts-/Vollstreckungsgericht einzulegen?
Oder ist dies erst nach Einleitung der Zwangsvollstreckung möglich?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Affenmensch

--- Ende Zitat ---

Hallo.

Ohne Reaktion von X hat sich das oben beschriebene Schauspiel jetzt weitere 1,5 Monate später wiederholt.

Die Frage bleibt die gleiche:

In welchem Stadium befindet sich X bzw.

ist dies der Zeitpunkt, um Erinnerung zu stellen?

Bitte um Eure Hilfe.

Danke.




EvaA:
Woher weißt Du, wer Dir das eingeworfen hat?

Das hat erstmal rechtlich keine Bedeutung! Es ist immer ein "Rechtsbehelf" vorhanden, wenn etwas von Bedeutung ist.

noGez99:

--- Zitat ---Das hat erstmal rechtlich keine Bedeutung! Es ist immer ein "Rechtsbehelf" vorhanden, wenn etwas von Bedeutung ist.
--- Ende Zitat ---

Stimmt nicht ganz, der erste Brief vom GV ist ganz normal weiss und ohne Rechtsbelehrung.
Nennt sich gütliche Einigung. Kann man ignorieren, verliert aber Zeit und der gelbe Brief (mit Rechtsbelehrung) kommt bestimmt!

viel Erfolg beim Abwehren!

PS:
Ich empfehle noch sehr den Beitritt zu http://rundfunkbeitragsklage.de/info/
Da kann man sich mit einem kleinen Beitrag beteiligen, und die gehen dann durch alle Instanzen,
Sehr gut auch http://rundfunkbeitragsklage.de/info/androhung-der-zwangsvollstreckung-1/
und http://rundfunkbeitragsklage.de/info/vorbehaltszahlung/


EvaA:
Ok, wieder was gelernt.

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