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Autor Thema: Umzug zu Schwiegereltern - Bestätigung der Anmeldung (Wohnungsdefinition?)  (Gelesen 4339 mal)

R
  • Beiträge: 2
Servus zusammen,

Ich habe mich versucht durch den Forumjungel zu kämpfen und mich etwas in die Thematik einzulesen - u.a.
Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärung
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.html

genaue Definition "eigener Haushalt"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9457.0.html

Dennoch stellt sich für mich die Frage, ob sich das ganze in dieser Situation nicht "einfacher" lösen lässt.

Hier das Szenario:

Eine fikteive Person A ist vor ca. 3 Monaten aus seinem Elternhaus (GEZ zahlen Eltern, somit befreit) zu seiner Freundin (im Hause der Schwiegereltern) gezogen. Die Schwiegereltern (wohnen im EG) zahlen den Beitrag. Er wohnt mit seiner Freundin im 1.Stock und hat nun eine "Bestätigung der Anmeldung" bekommen.

Folgende Möglichkeiten:

A) Einwohnermeldeamt auf alte Adresse bei den Eltern zurückmelden. Dann ist nur die Frage wie er in der jetzigen Kommunikation (Briefe) reagieren sollte?


B) Antwort auf "Bestätigung der Anmeldung" mit "Eine Mitbewohnerin/ein Mitbewohner ist für die oben angegebene Wohnung bereits als Beitragszahler angemeldet".

Die Frage:
"Zählt" das nun als eigene Wohnung?
Immerhin ist die Adresse ja die gleiche. Allerdings gibt es einen eigenen Haushalt mit Küche/Bad => zählt das als "abgeschlossene Raumeinheit"? Es existiert nur ein Eingang, ein Briefkasten, keine eigenen Mülltonnen, etc. Es gibt eine Tür im Obergeschoss, ist so ein "Hybrid" zwischen normaler "Zimmertür" und Eingangstür, ich würde aber eher sagen es ist eine Zimmertür, damit es nicht so zieht  ;)). Es existiert kein Mietvertrag.

Wie seht Ihr das?

Würde mich freuen, ob Ihr diese Meinung teilt, oder ob ich völlig auf dem Holzweg bin.

Liebe Grüße,

Rolling


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 22. November 2015, 03:27 von Bürger«

Z
  • Beiträge: 1.540
Tür aushängen, abmelden, fertig...

Solange in dem Meldedatensatz nichts von 1.OG re/li etc. steht wäre die Betrachtung des ganzen Hauses als eine Wohnung kein Problem.


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  • Beiträge: 3.235
Es ist ein einziger Haushalt in einem luxuriösem Haus mit vielen Bädern und Küchen. Danach wird aber niemand fragen, es ist gesetzlich nicht vorgesehen.
Also den Fragestasibogen ausfüllen mit der Beitragsnummer der Schwiegereltern und es sollte Ruhe sein.


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S
  • Beiträge: 221
Dennoch stellt sich für mich die Frage, ob sich das ganze in dieser Situation nicht "einfacher" lösen lässt.

... das kommt ganz auf die Zielsetzung an ...

Hat diese Person A etwas Grundsätzliches gegen die seit 2013 vorherrschende örR-Zwangsfinanzierung einzuwenden? Also unabhängig von ihrer Wohnsituation?

Falls ja - dann wäre weitsichtig wohl der bessere Weg: Strikter Boykott! Nicht nur Zahlungsboykott, sondern auch Kooperationsboykott! (Wo keine Anmeldung, da keine Abmeldung!)

Falls nein - dann ...

Fragestasibogen ausfüllen mit der Beitragsnummer der Schwiegereltern und es sollte Ruhe sein.


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R
  • Beiträge: 2
Wow, danke für die vielen Antworten. Klingt wirklich alles plausibel...

Cooles Forum...!  :)


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