Servus zusammen,
Ich habe mich versucht durch den Forumjungel zu kämpfen und mich etwas in die Thematik einzulesen - u.a.
Bestätigung der Anmeldung = Zwangsanmeldung - Lösungsansätze - Aufklärunghttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,8249.0.htmlgenaue Definition "eigener Haushalt"http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,9457.0.htmlDennoch stellt sich für mich die Frage, ob sich das ganze
in dieser Situation nicht "einfacher" lösen lässt.
Hier das Szenario:
Eine fikteive Person A ist vor ca. 3 Monaten aus seinem Elternhaus (GEZ zahlen Eltern, somit befreit) zu seiner Freundin (im Hause der Schwiegereltern) gezogen. Die Schwiegereltern (wohnen im EG) zahlen den Beitrag. Er wohnt mit seiner Freundin im 1.Stock und hat nun eine "Bestätigung der Anmeldung" bekommen.
Folgende Möglichkeiten:
A) Einwohnermeldeamt auf alte Adresse bei den Eltern zurückmelden. Dann ist nur die Frage wie er in der jetzigen Kommunikation (Briefe) reagieren sollte?
B) Antwort auf "Bestätigung der Anmeldung" mit "Eine Mitbewohnerin/ein Mitbewohner ist für die oben angegebene
Wohnung bereits als Beitragszahler angemeldet".
Die Frage:
"Zählt" das nun als eigene Wohnung?Immerhin ist die Adresse ja die gleiche. Allerdings gibt es einen eigenen Haushalt mit Küche/Bad => zählt das als "abgeschlossene Raumeinheit"? Es existiert nur ein Eingang, ein Briefkasten, keine eigenen Mülltonnen, etc. Es gibt eine Tür im Obergeschoss, ist so ein "Hybrid" zwischen normaler "Zimmertür" und Eingangstür, ich würde aber eher sagen es ist eine Zimmertür, damit es nicht so zieht

). Es existiert kein Mietvertrag.
Wie seht Ihr das?
Würde mich freuen, ob Ihr diese Meinung teilt, oder ob ich völlig auf dem Holzweg bin.
Liebe Grüße,
Rolling