"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Hessen
Kreis Offenbach -Vollstreckungsankündigung-
so_net:
Hallo zusammen.
A. Schreddert seit Jahren jedes Schreiben der GEZ/des BS ungesehen
A. Hat heute eine Vollstreckungsankündigung im Briefkasten
Auf dem Schreiben steht:
(Die Gläubigerin hat die Vollstreckbarkeit der Forderung Bescheinigt und steht somit für die Richtigkeit ein)
A. Wie soll das gehen, ohne persönliches Einschreiben?
Wie verhält A sich am Besten?
Viele Grüße
so_net:
Hallo zusammen,
die fiktive Person A. hat gerade mit der Vollstreckungsbeamtin telefoniert.
Angeblich muss seitens derer die Richtigkeit und die Voraussetzungen der Pfändung nicht geprüft werden.
A. solle doch vor dem Verwaltungsgericht gegen den Hessischen Rundfunk klagen, was aber keine aufschiebende Wirkung hat.
Ist das so in unserer Bananenrepublik?
Wenn A. nun genötigt wird zu Zahlen, wird A. das auf Grund Geldmangels nur mit 1,2,5 Cent Stücken machen können, da A. sonst kein Geld besitzt.
Kann die Vollstreckungsbehörde die Annahme verweigern?
Viele Grüße
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen »hypothetisch« zu beschreiben.
Brave:
Hallo erstmal,
hier ein Topic von einer PersonA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16406.0.html
kann man sich ja mal anschauen.^^
PersonX:
--- Zitat von: so_net am 26. November 2015, 16:55 ---Auf dem Schreiben steht:
(Die Gläubigerin hat die Vollstreckbarkeit der Forderung Bescheinigt und steht somit für die Richtigkeit ein)
A. Wie soll das gehen, ohne persönliches Einschreiben?
--- Ende Zitat ---
Ein Einschreiben ist dazu nicht notwendig. Sie behaupten es einfach.
Sie erklären durch die Zustellfiktion würde ein beliebiges Postschreiben als Bekannt gegeben gelten.
Aber der Bürger darf und kann im Zweifel dazu einen Nachweis der Bekanntgabe verlangen, welcher über diese Zustellfiktion hinausgeht. Das Gesetz an was sich alle Behörden zu halten haben sieht dazu im Zweifel vor, wenn es zum Streit über diese Post kommt, dass der Versender die Bekanntgabe nach zu weisen hat mit Datum der Bekanntgabe.
Aktuell dieses Recht auch tatsächlich durch zu setzen ist wie gegen Windmühlen laufen.
Siehe zum besseren Verstehen hier
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html
Hier kann die jeweilige unterschiedliche Art der Windmühlen betrachtet werden
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html
Die Windmühle in Dresden steht noch, die in Riesa war umgefallen.
Nach dem BGH-Beschlusses vom 11.6.15 haben viele Windmühlen neue Kraft bekommen, aber verkennen dabei, dass es im
BGH-Beschlusses nur um Form und Inhalt ging, nicht jedoch um die Zustellfiktion und somit die Bekanntgabe von Bescheiden. Der BGH-Beschlusses vom 11.6.15 sagt dazu, dass diese Bescheide notwendig sind. Zur Zustellung und Bekanntgabe sagt dieser nichts. Aber die Windmühlen erweitern das einfach von sich aus, weil diese dazu vom BS Instruktionen bekommen haben.
Es gilt deshalb diesen Windmühlen einfach zuvor den Wind aus den Segeln zu nehmen, in dem genau dieser
BGH-Beschlusses vom 11.6.15 herangezogen wird, welcher erklärt dass dieses Bescheide für eine Vollstreckung tatsächlich notwendig sind.
Hat eine Person A also tatsächlich keine Bescheide bekommen, dann steht Ihr somit ein Weg gegen Windmühlen bevor.
Für eine Person A bedeutet es, dass Sie tatsächlich viel lesen und verstehen muss um richtig zu reagieren.
PersonX:
--- Zitat von: so_net am 27. November 2015, 09:42 ---Hallo zusammen,
die fiktive Person A. hat gerade mit der Vollstreckungsbeamtin telefoniert.
Angeblich muss seitens derer die Richtigkeit und die Voraussetzungen der Pfändung nicht geprüft werden.
A. solle doch vor dem Verwaltungsgericht gegen den Hessischen Rundfunk klagen, was aber keine aufschiebende Wirkung hat.
Ist das so in unserer Bananenrepublik?
Wenn A. nun genötigt wird zu Zahlen, wird A. das auf Grund Geldmangels nur mit 1,2,5 Cent Stücken machen können, da A. sonst kein Geld besitzt.
Kann die Vollstreckungsbehörde die Annahme verweigern?
Viele Grüße
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen »hypothetisch« zu beschreiben.
--- Ende Zitat ---
--- Zitat ---Kann die Vollstreckungsbehörde die Annahme verweigern?
--- Ende Zitat ---
Nein, die Vollstreckungsbehörde wird Bargeld annehmen.
Aber im Unterscheid dazu: Die LRA, sie muss die Annahme verweigern, denn
Bargeld darf eine LRA laut selbst gewählter Satzung nicht annehmen.
Wenn eine Person A kein Geld hat, bestünde für die Zukunft die Möglichkeit einen Härtefalllantrag zustellen.
Das gilt ebenso, wenn keine Geräte zum Emfang von ÖRR bereit gehalten werden. Siehe dazu aktuelle Entwicklung VG Berlin
VG Berlin Kammertermin am 11.11.2015 um 11:30 Uhr
So ab Antwort 24
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14236.msg109150.html#msg109150
--- Zitat ---Angeblich muss seitens derer die Richtigkeit und die Voraussetzungen der Pfändung nicht geprüft werden.
A. solle doch vor dem Verwaltungsgericht gegen den Hessischen Rundfunk klagen, was aber keine aufschiebende Wirkung hat.
--- Ende Zitat ---
Lesehinweis
--- Zitat ---Diese Seite dient der Vorbereitung einer gemeinschaftlichen Klage von Grundrechtsträgern gegen den verfassungswidrigen Rundfunkbeitrag. Diese wird entweder als Verbandsklage oder im Rahmen einer Streitgenossenschaft erhoben. Wir klagen erst dann, wenn 10.000 Mitstreiter sich verbindlich mit Namen und Adresse registriert haben. Wenn wir gemeinsam klagen, dann bitten wir um Spenden in maximaler Höhe von 10 Euro pro Mitstreiter zur Finanzierung der dann entstehenden Organisationskosten.
--- Ende Zitat ---
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/
Lesehinweis
--- Zitat ---Diese Erklärung ist für den Fall gedacht, dass ein Grundrechtsträger eine verfassungswidrige Verhaftung, Abgabe der eidesstattlichen Versicherung oder andere Zwangsmaßnahmen gegen sein Leib, Leben und Eigentum oder das seiner Familie vermeiden und dennoch das Recht auf Rückforderung geltend machen will.
--- Ende Zitat ---
http://rundfunkbeitragsklage.de/info/vorbehaltszahlung/
Wenn eine Person A über keine Mittel Verwendung hat, und Geld nicht vorhanden ist, dann die Möglichkeit eines P-Kontos in Betracht ziehen, aktuell zeigt sich, dass die Windmühlen später einfach so bei Beträgen über 500,- € versuchen direkt auf das Konto zuzugreifen unabhängig vom Status des laufenden Verfahrens.
Eine Person A stünde im ungünstigsten Fall plötzlich mit einem blockiertem Konto da und erfährt das erst von der Bank, wenn die Reaktionszeit dann zu knapp sein wird.
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