"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Schleswig-Holstein
Der Vollstreckungsbeamte war zu Besuch!
Blume185:
Hallo zusammen,
ich entschuldige mich nun schon einmal für evtl. Fehler :)
Gestern mittag war der Vollstreckungsbeamte bei mir zu Hause bzw. bei meinen Eltern
und es ging natürlich um den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice,
ein Glück war ich nicht da!
Der Vollstreckungsbeamte hat den Vollstreckungsauftrag da gelassen und
mir die Möglichkeit gegeben, innerhalb von 14 Tagen den Betrag zu begleichen.
Folgendes zur Sachlage:
Ich habe von April 2014 - März 2015 mit meinem damaligen Freund zusammen gewohnt.
Wir haben keine Rundfünkgebühren gezahlt, aber auch nie einen Bescheid erhalten.
Seit März wohne ich wieder bei meinen Eltern.
Da soll angeblich auch ein Vollstreckungsbescheid eingegangen sein, mir allerdings unbekannt.
Der Vollstreckungsbescheid wurde vom Amt, bei welchem ich gemeldet bin, ausgestellt.
Aufgrund dessen, dass ich nicht auf den Bescheid geantwortet habe, wurde der Vollstreckungsbeamte geschickt.
Ich habe nun auch schon beim Amt angerufen, die Dame war sehr freundlich, wollte mir den Bescheid nochmals zukommen lassen,
allerdings hatte ich ihr gesagt, dass das unnötig sein, da ich den Auftrag vom Beamten habe.
Ich hatte ihr auch gleich mitgeteilt, dass ich Widersoruch einlegen werde, und ob wir den Vollstreckungsauftrag erstmal "auf Eis legen" könnten.
Sie war damit einverstanden und Ich sollte ihr einfach eine Kopie von dem Widerspruchs-Schreiben zukommen lassen.
Allerdings bin ich nun bisschen verwirrt.
Ich muss ja eigtl Widerspruch beim Amt einlegen und die müssen dann ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice informieren, oder nicht?
Was kann ich tun, damit ich diesen Beitrag nicht zahlen muss.
Es handeln sich um ca. 300€
Was mich zudem noch verwundert, dass nur ich ein Schreiben bekomme habe und mein Ex-Freund nicht...
Schliesßlich waren 2 Personen in dem Haushalt gemeldet!
Die Frage ist natürlich nun, was schreibe ich in meinem Widerspruch??
Kann mir da vielleicht jmd helfen?
Bisschen konnte ich schon zu Blattpapier bringen:)
Widerspruch gegen den Vollstreckungsauftrag an das Amt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Durchsicht des Vollstreckungsauftrags (datiert auf, 06.08.2015, hier eingegangen 24.11.2015) gehe ich davon aus, dass es sich nicht um einen rechtswirksamen Auftrag handeln kann. Für den Fall, dass ich mich mit dieser Einschätzung irren sollte und deutsche Gerichte das anders sehen, lege ich hiermit vorsorglich und zur Wahrung der Frist Widerspruch ein.
Zur Begründung:
1. Es ist nicht eindeutig erkennbar, wer der Gläubiger ist.
2. Die Vollstreckbarkeit der Forderung ist nicht gegeben, da kein offizieller rechtsmittelfähiger Beitragsbescheid vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zugestellt wurde.
3. Der Beitragsservice ist laut Angaben in seinem eigenen Impressum „nicht rechtsfähig“.
Ich hoffe, dass mir Jemand helfen kann und vielleicht auch ähnliche Erfahrungen gemacht hat!
Vielen lieben Dank!
Blume
Miklap:
Um hypothetisch auf Dein fiktives Problem einzugehen:
Ich gehe davon aus, dass die Dame meinte, dass sie auf eine Kopie Deines Widerspruchs
auf den Festsetzungsbescheid des Beitragsservice wartet - welcher noch kommen sollte?!!
D. h. du solltest den BS anschreiben und erwähnen dass man - bevor man etwas vollstrecken kann -
erst einmal durch Ihre ordnungsgemäße Bekanntgabe, einen Verwaltungsakt erhalten sollte...
Mit der Bitte, Dir diesen (fragwürdigen) Bescheid schnellstens auf dem Postwege bekannt zu geben,
damit der Betrag endlich angewiesen werden kann... ;)
--- Zitat ---Widerspruch gegen den Vollstreckungsauftrag an das Amt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
nach Durchsicht des Vollstreckungsauftrags (datiert auf, 06.08.2015, hier eingegangen 24.11.2015) gehe ich davon aus, dass es sich nicht um einen rechtswirksamen Auftrag handeln kann. Für den Fall, dass ich mich mit dieser Einschätzung irren sollte und deutsche Gerichte das anders sehen, lege ich hiermit vorsorglich und zur Wahrung der Frist Widerspruch ein.
Zur Begründung:
1. Es ist nicht eindeutig erkennbar, wer der Gläubiger ist. Wie denn auch - wenn kein Bescheid erhalten?
1. Die Vollstreckbarkeit der Forderung ist nicht gegeben, da kein offizieller rechtsmittelfähiger Beitragsbescheid vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice zugestellt wurde.
3. Der Beitragsservice ist laut Angaben in seinem eigenen Impressum „nicht rechtsfähig“. ...steht in Frage; wurde oft diskutiert; m. E. n. nicht mehr erwähnenswert!
2. Gemäß unserem Telefonat, sende ich Ihnen die Kopie meines Widerspruches -
nach Erhalt, bzw. nach Bekanntgabe des Verwaltungsakt vom Beitragservice - wie vereinbart umgehend zu.
--- Ende Zitat ---
Man könnte auch den Widerspruch für den Beitragsservice bereits anfertigen.
Vorschläge gibt es viele hier im Forum...
Blume185:
Hallo Miklap,
vielen Dank für deine Hilfe!
Frage ist nun nur noch:
Wem ich das nun schicke?!
BS oder dem Amt direkt?
Eigtl. muss ich doch auf die Vollstreckung widersprechen
und das Amt leitet dies an BS weiter, oder nicht?
noGez99:
Hallo
!! umbedingt einlesen -> ein Fehler bei der Abwehr, und Person P muss am Ende doch bezahlen !!
(Ich gehe in meiner schnellen Antwort mal von nicht bekanntgegeben Bescheiden aus und vom Gerichtsvollzieher beim Amtsgeicht aus)
Es gibt zwei Probleme:
- Zwangsvollstreckung
- Die Bescheide, auch wenn sie nicht angekommen sind. Denn die werden einfach vollstreckt, wie man hier sieht.
Eine Person P muss erstmal die drohende Zwangsvollstreckung abwenden !!
Mittel der Wahl ist die Erinnerung nach ZPO 766 -> Einlesen !!
Dier Erinnerung muss spätestens vor der Vermögensauskunft beim AG eingehen, dann hat man wieder ca. 2 Wochen Zeit gewonnen bis zum Gerichtsbeschlussescchluss.
(Der Beitragservice hat die ZV im Auftrag der RA angeleiert und die ZV läuft jetzt erstmal von alleine.
Klar kann der BS das stoppen, aber warun sollte er.
Briefe an den BS haben also erstmal nur den Stellenwert einer "Brieffreundschaft" )
Die Erinnerung nach ZPO 766 sollte man mit Bedacht schreiben denn
es kann schwierig werden, wenn sie vom Gricht abgelehnr wird, siehe das Rumgeeiere hier:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg103193.html Re: AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder
und hier wie es sein sollte:
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15704.msg104599.html#msg104599 Beschluss AG (Erinnerung wg. fehlender Bescheide abgelehnt) > wie reagieren?
Mit schwierig meine ich dass dem Gericht jedes Schrittchen vorgekaut werden muss, sonst lehnen sie Erinnerung eventuell einfach ab.
Dann kann man noch Beschwerde beim Landgericht einreichen (kostet dann 30 Eur, die man sich sparen kann wenn das Amtsgericht schon gleich richtig entscheidet).
Zum weiteren Einlesen zitiere ich mal unseren kompetenten Moderator:
--- Zitat von: Bürger am 20. September 2015, 02:55 ---Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgibig die Suchfunktion des Forums nutzen, welche mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung trotz Widerspruch", "Vollstreckung ohne WiderspruchsBESCHEID" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse liefert... so z.B. auch
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
--- Ende Zitat ---
An den BS +RA kann man sowas schicken, hat aber keine sofortige Konsequenz (viellicht wenn man später dem BS/RA eine Rechnung über die Gerichtskosten schicken will)
--- Zitat von: Bürger --- Sehr geehrte Damen und Herren,
mit äußerstem Befremden nehme ich Kenntnis von einer "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" bzw. "Zahlungserinnerung" durch meine örtliche Vollstreckungsstelle, welche offenkundig auf einem Vollstreckungsersuchen Ihrer Stelle beruht.
Vorsorglich weise ich Sie darauf hin, dass in der "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" bzw. "Zahlungserinnerung" erwähnte Forderungen mir nicht durch zugestellte/n Verwaltungsakt/e rechtswirksam bekanntgegeben wurden.
Mir sind keine diesbezüglichen Verwaltungsakte/ Bescheide zugestellt worden.
Ich konnte daher gegen diese/n angeblichen Verwaltungsakt/e / Bescheid/e bisher auch noch keine Rechtsmittel einlegen oder diese/n gar auf Richtigkeit und Rechtmäßigkeit überprüfen.
Daher weise ich auch etwaige in der Forderungsaufstellung enthaltene/n Mahngebühr/en, Säumniszuschläge, Vollstreckungskosten o.ä. in Gänze zurück.
Ohne Verwaltungsakt/ Bescheid/ vollstreckbaren Titel ist eine Zwangsvollstreckung gar nicht möglich:
"[...] Bescheide der Rundfunkanstalten sind [...] für die zwangsweise Beitreibung rückständiger [...] Beiträge erforderlich (§10 Abs. 5 RBStV, vgl. dazu Tucholke in Hahn/ Vesting, aO § 10 RBStV Rn 34). [...]" (BGH, 1 ZB 64/14, 11.06.2015)
Ich fordere Sie daher aufgrund der fehlenden Bescheide hiermit in aller Bestimmtheit auf, Ihr Vollstreckungsersuchen unverzüglich zurückzuziehen und die Vollstreckungsmaßnahmen einzustellen.
Von Ihnen etwaig eingeleitete bzw. fortgesetzte Zwangsvollstreckungsmaßnahmen werde ich in jedem Falle mit allem Nachdruck und zu Ihren Kosten abwehren.
Mit freundlichen Grüßen
--- Ende Zitat ---
(aus http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16236.msg108395.html#msg108395)
noGez99:
Jetzt habe ich mir den Thread ganz durchgelesen.
Was willst Du erreichen, und wieviel Aufwand willst Du reinstecken.
Ich habe den Eindruck dass Du Dich mit Recht und Rechtgesaeften nicht gut auskennst.
Auch wenn die jetzige Zwangsvollstreckung abgewehrt wird, musst Du
danach Klagen (kostet 105Eur wenn Du verlierst, nichts wenn Du gewinnst).
Aber Du musst eine Klageschrift erstellen und Dich einarbeiten. Kann man sich alles hier im Forum an fiktiven Fällen erarbeiten.
Was bezeichnest Du als Amt? Amtsgericht?
> Beim Telefonat mit dem Amt = Beitragsservice? oder Amtsgericht?
Du musst die Behoerden klar benennen:
Es gibt
- Amtsgericht
- Rundfunkanstalt
- Beitrasservice
- Meldeamt
- Gerichtsvollzieher (ist heute selbststaendig)
- Stadtkasse/Finanzamt koennen auch vollstrecken
- .....
Und bitte ab jetzt von einem neuen fiktivem Fall mit Person B sprechen, sonst kann das Forum
verklagt werden, weil eine unzulaessige Rechtberatung vermutet wird (wobei ich hier nur
meine Meinung schreibe und keinerlei Beratung mache. Du musst alles selbst entscheiden)
Also bitte nochmal nachfragen und schreiben welche fiktiven Probleme die Freundin der Freundin die B hat,
und welches genaue Amt was geschrieben hat (mit oder ohne Rechtsbelehrung).
Schreiben einscannen und anonymisiert(!!! auch Telefon, GEZ-nummer Unterschrift ...) hier einstellen.
Noch zwei Tips:
- Hat die Freundin B ein Konto? Das sollte sie schnell in ein P-Konto umwandeln, sonst bucht der Gerichtvollzieher einfach ab wenn Betragt > 500Eur.
- Der Bruder vom Schwager schickt immer per Fax an die RA oder BS oder Gericht. Ist auch rechtsicher, schneller und billiger.
(Wichtig: die Name, Adresse und Beitragsnummer gross schreiben auf der ersten Seite, Dann können sie sich
nicht rausreden dass es nicht lesbar war. Sie müssen dann nachfragen.)
Kontakte/ Adressen der Landesrundfunkanstalten (alphabetisch nach Bundesländern)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,5622
Kontakte/ Adressen des "Beitragsservice" (alphabetisch n. Landesrundfunkanstalt)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7830
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