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Autor Thema: Vollstreckungsankündigung erhalten, wie weiter vorgehen?  (Gelesen 6719 mal)

N
  • Beiträge: 3
Hallo,

ich lese mich nun schon seit Tagen durch dieses und diverse andere Foren und habe mich nun doch dazu entschlossen einen Beitrag zu erstellen, da mich die Informationsflut mittlerweile erschlagen hat und mir aus dienstlichen Gründen leider die Zeit davon läuft auf die nachfolgende ***fiktive*** Situation von Person A zu reagieren.

Person A ist am 1.1.2013 in eine neue Wohnung eingezogen und bekam regelmäßig Post von der GEZ (Kein Einschreiben). Diese Briefe wurde natürlich tatkräftig ignoriert. Diese Woche bekam Person A einen rosa Brief mit dem Betreff "Vollstreckungsankündigung" der Kreiskasse. Auf der 2. Seite wurden diverse Rundfunkgebühren und Vollstreckungsgebühren aufgelistet. Die Ankündigung besitzt kein Siegel, wurde nicht Unterschrieben beinhaltet aber den Vermerk "Dieser Ausdruck ist maschinell erstellt und auch ohne Unterschrift gültig".
Als vermeintlichen Gläubiger wurde "Norddeutscher Rundfunk c/o ARD ZDF Deutschlandradio Postfach 108025 50656 Köln" genannt. Unterliegt hier der bekannte Formfehler auf den sich das LG Tübingen beruft?

Was muss Person A nun weiterhin genau tun?

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung?

Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz? Werden diese Anträge an den Gerichtsvollzieher gesendet?

Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid erheben?


Gibt es Vorlagen für diverse Schreiben die Person A hierfür verwenden könnte?


Bisher am meisten geholfen hat mir eigentlich dieser Beitrag hier:
Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14146.45.html


Allerdings entspricht das Ende der Geschichte nicht ganz meinen Vorstellungen...


Ich hoffe ihr könnt weiterhelfen.


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. November 2015, 00:03 von Bürger«

N
  • Beiträge: 3
Man stelle sich vor, Person A hätte am vergangenen Freitag einen Brief des BS erhalten mit dem Betreff "Festsetzungsbescheid" und in der Anlage befindet sich eine "Rechtsbehelfsbelehrung".
Muss Person A nun darauf reagieren und dem ganzen widersprechen?


Edt "Bürger":
Anonymisierung des Dokuments musste leider ergänzt werden.
Dazu zählen u.a. auch Namen, Beitragsnummern, Tel, Fax usw.
Bitte zukünftig immer und überall selbst aktiv und konsequent drauf achten.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 16. August 2016, 18:01 von Bürger«

J
  • Beiträge: 70
Unterliegt hier der bekannte Formfehler auf den sich das LG Tübingen beruft?
das kann man schlecht sagen, wenn nur vom Bescheid berichtet wird. Aber viel interessanter findet Person J die Situation, daß hier vollstreckt werden soll, ohne daß Person A überhaupt einen nachweisbaren Festsetzungsbescheid erhalten hat.

Zitat
Was muss Person A nun weiterhin genau tun?
Antrag auf Aussetzung der Vollziehung?
ja, wegen fehlendem Festsetzungsbescheid.

Zitat
Antrag auf Gewährung von Eilrechtsschutz? Werden diese Anträge an den Gerichtsvollzieher gesendet?
dem GV ist das egal, der vollstreckt wenn er die Vorlage bekommt. Über einen Rechtsschutz entscheidet das Gericht, das ist momentan noch nicht notwendig, denn die Stadtkasse wird das Begehren an die GEZ zurückreichen müssen wegen fehlendem Titel.

Zitat
Bisher am meisten geholfen hat mir eigentlich dieser Beitrag hier:
Vollstreckungsbescheid widersprochen > Antwortschreiben der GEZ > Ratlos
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14146.45.html
Allerdings entspricht das ende der Geschichte nicht ganz meinen Vorstellungen...
manchmal geht nicht alles so seinen Weg, wie man das möchte, aber bei dem Teilnehmer ist einiges im Unklaren.

Zitat
Man stelle sich vor, Person A hätte am vergangenen Freitag einen Brief des BS erhalten mit dem Betreff "Festsetzungsbescheid" und in der Anlage befindet sich eine "Rechtsbehelfsbelehrung".
Muss Person A nun darauf reagieren und dem ganzen wiedersprechen?
1. Möglichkeit: sollte der Bescheid ohne Einschreiben o. Ä. eingegangen sein, könnte A ihn weiterhin ignorieren und nicht drauf reagieren.
2. Möglichkeit: Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. November 2015, 00:21 von Bürger«
Grüße
Jannimann
_____________________________________________________________________________________________________

Karlsruhe möchte sich mit meiner Beschwerde nicht beschäftigen.

N
  • Beiträge: 3
Erstmal vielen Dank für die Antworten!

Person A hat den Festsetzungsbescheid einen Tag nach der Vollstreckungsankündigung erhalten. Obwohl beide mit dem gleichen Datum versehen sind (02.11.2015).
Sollte Person A die 1. Möglichkeit wählen könnte der GV doch ganz einfach seinen Job machen oder? Das Problem ist, das Person A sich auf gar keinen Fall einen Schufa eintrag erlauben darf! Deshalb geht ihm wahrscheinlich grad die Düse... Die Briefe hänge ich mal an.

Was schreibe ich denn dem GV damit dieser erstmal die Füße still hält? Dazu habe ich leider noch keine brauchbaren Muster finden können...


Für Möglichkeit 2 hat Person A folgendes Schreiben auf Grundlage des Musterschreibens von Roggi erstellt:

hiermit lege ich gegen den oben genannten Festsetzungsbescheid vom 02.11.2015, mir zugestellt am 06.11.2015, fristgerecht Widerspruch ein und beantrage den Verwaltungsakt aufzuheben.

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung
Gleichzeitig beantrage ich die Aussetzung der Vollziehung Ihres Festsetzungsbescheids vom
02.11.2015 nach § 80 (4) VwGO, bis über meinen Widerspruch vom 09.11.2015 gerichtlich
entschieden wurde.
Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.

Ihrem Schreiben vom 02.11.2015 entnehme ich, dass Sie mich angeblich bereits über ausstehende Beiträge informiert haben. Leider liegen mir derzeit keine Informationen zu ausstehenden Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträgen vor, auf die ich hätte reagieren können. Bitte dokumentieren Sie mir wann, auf welchem Wege und mit welchem Inhalt sie diese Informationen an meine Person versendet haben.
Weiterhin ist mir nicht bewusst, einen Vertrag mit dem Beitragsservice des Norddeutschen Rundfunk noch mit einer ähnlichen Institution eingegangen zu sein. Bitte lassen Sie mir die Vertragsgrundlage zukommen.

Der von Ihnen als Rechtsgrundlage aufgeführte Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (im
folgenden RBStV genannt) ist verfassungswidrig. Sie haben somit keine gültige
Rechtsgrundlage für Ihre Beitragserhebung. .....bla bla bla.......


Edt "Bürger":
Anonymisierung des Dokuments musste leider ergänzt werdne.
Dazu zählen u.a. auch Namen, Beitragsnummern, Tel, Fax usw.
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  • IP logged  »Letzte Änderung: 10. November 2015, 00:28 von Bürger«

  • Moderator
  • Beiträge: 11.440
  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Man stelle sich vor, Person A hätte am vergangenen Freitag einen Brief des BS erhalten mit dem Betreff "Festsetzungsbescheid" und in der Anlage befindet sich eine "Rechtsbehelfsbelehrung".
Muss Person A nun darauf reagieren und dem ganzen widersprechen?

Dieses Ereignis eines (neuen) FestsetzungsBESCHEIDs dürfte vollkommen separat zu betrachten sein von der bereits eingeleiteten Vollstreckung für einen offenkundig vorhergehenden Bescheid.

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "FestsetzungsBESCHEID", "Widerspruch FestsetzungsBESCHEID", "Rechtsmittel FestsetzungsBESCHEID" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich dann u.a. auch dies...
Ablauf 3 "Beitrags-/FestsetzungsBESCHEID" v. "Beitragsservice"/LRA (+Rechtsbeh.)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74420.html#msg74420

Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421


Das Thema "FestsetzungsBESCHEID" ist insofern in diesem Thread und in diesem Board nicht weiter zu behandeln!
Hier geht es ausschließlich um die "Vollstreckung"!


Auch hierbei gilt:

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer erst ausgiebig die einschlägigen Threads sowie die Suchfunktion nutzen. Diese liefert mit Begriffen/ Kombinationen wie z.B. "Vollstreckung ohne Bescheid" o.ä. bereits ausreichend Ergebnisse.

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.

Dort findet sich dann u.a. auch ansatzweise Optionen gegen eine Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte unter:

Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da Mehrfachdiskussionen bereits ausgiebig behandelter Themen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, hier bitte keine weiteren allgemeinen Fragen erörtern sondern allenfalls spezielle Fragen dieser fiktiven Fallkonstellation.

Danke für die Berücksichtigung.


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