Aber das Forum hat es sich offenbar zum Sinn gemacht Zeit zu schinden, jedoch die Gebühren schlussendlich trotzdem zu zahlen. Denn Sinn dahinter habe ich nicht wirklich verstanden...
Das würde so nicht stimmen.
Das Problem beim Rechtsweg ist, dass keine Person A darauf Einfluss hat, wie schnell etwas vor Gerichten geht. Und weil viele Sachen von der jeweils nächsten Instanz abhängen, muss man - schon um nicht zu viel Kapital zu riskieren - das Ganze langsam machen. Denn andere sind viel weiter, und so muss darauf hingearbeitet werden, aus den vorangegangenen zu lernen.
Oder aber es müssen deutlich über 30% aus der Bevölkerung die Zahlung mit Verweis auf die Verfassungswidrigkeit einstellen.
Das zweite Problem ist, dass viele Personen zwar den ersten Schritt gehen, mit Widerspruch und Klage, aber dort dann aufhören. Also Klage zu schnell vorschnell verloren, weil die VGs voneinander abschreiben - mehr wohl auch nicht. Somit macht sich die Justiz zum Büttel des Rundfunks und der Politik, statt den Bürgern gegen diesen Abgabenwahn gegen den Staat zu helfen. Man könnte auch sagen, die Gerichte der ersten Instanzen bis hin zum Bundesverwaltungsgericht sind von der Politik gekauft und vom Rundfunk geschmiert.
Kommt es an dieser Stelle dann zur Vollstreckung, ist Hilfe fast nicht möglich. Weil es Auftragsempfänger machen, welche sich zum staatlichen System zugehörig fühlen und wahrscheinlich über diesen Unsinn nicht selbst nachdenken sondern nur Regeln anwenden.
Der andere Fall ist, wenn noch nicht einmal Widerspruch eingelegt werden konnte, weil Bescheide gar nicht zugegangen sind. In solchen Fällen wird aktuell aus Sicht der Person X das Recht zu Lasten der Bürger ausgelegt und massiv verletzt.
Das Problem dabei ist dann, dass die Bürger selbst zu wenig darüber wissen, wie eine Verwaltungsvollstreckung (Regeln) ablaufen sollte. In den Fällen, wo der GV oder eine Vollziehungsdame der Stadt eine Wohnungsdurchsuchung ankündigt, sollten zuvor zumindest irgendwelche Schreiben vorhanden sein, auf welche zudem eine passende Reaktion notwendig gewesen wäre.
Dazu kommt, dass Schreiben teilweise ignoriert oder falsch gelesen werden. Teilweise weil Werbung vermutet wurde, auch entsorgt wurden oder halt ähnliches.
Die nach den Regeln Handelnden erklären jedoch immer, dass Sie nach Ihren Regeln das nicht zu prüfen haben, dazu wären wohl die Gerichte zuständig.
Bei akuter Vollstreckung ohne Bescheid wahrscheinlich ein Verwaltungsgericht mit einem Antrag nach § 123 VwGO. Das kann mündlich zur Niederschrift erfolgen, dabei sollte natürlich auch gleich die Frage gestellt werden, wie der Antrag richtig zustellen ist, dass dieser gegen diese Vollstreckung wirkt und diese hemmt bis zur Klärung der Frage, ob die rechtlichen Voraussetzungen zur Vollstreckung überhaupt vorliegen. ---
Es wäre wohl auch möglich kurzfristig umzuziehen.
Der Gerichtsvollzieher sollte zum Beispiel auch dann nicht mehr zuständig sein, wenn der Schuldner in einen anderen Bereich umzieht. Solange der GV oder so eine Vollziehungsdame aber einen vom Richter unterschrieben Wisch zum Wohnungsöffnen hat, wird er/sie das wohl auch bei der alten Wohnung machen, wenn dort Anhaltspunkte vorliegen, dass der vermeintliche Schuldner dort wohnt.
Ob das rechtmäßig sei oder nicht, steht ganz wo anders und hilft Person A im aktuellen Notfall auch nicht.