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Autor Thema: Mahnung / Festsetzungsbescheid - Zwangsvollstreckung eingeleitet  (Gelesen 2228 mal)

V
  • Beiträge: 1
Guten Tag,

erst einmal möchte ich mich für die vielen sehr interessanten Beispiele, Muster und Erlebnisse mit dem allseits bekannten „Verein“ bedanken. Mittlerweile sind meine Reize durch die vielen Beiträge in diesem Forum allerdings überflutet und ich benötige für diesen fiktiven Fall der Person A die direkte Unterstützung um nicht vollends verwirrt zu sein:

Nehmen wir an Person A bezieht zum 01.10.2012 eine eigene Wohnung und meldet sich nicht bei der damaligen Einzugszentrale aus eigenem Antrieb an und unternimmt auch keine Anstalten um sich über das Vorgehen und die Bezahlung von Beiträgen (oder ähnlichen Bezeichungen) zu informieren.
Mögliche Briefe, welche seit dem 01.01.2013 durch den neu gegründeten Betragsservice-Vereins versandt werden, kamen aus der Person A unerklärlichen Gründen nie an dieser Wohnung an, bzw. wurden zwischenzeitlich ohne diese zu öffnen geschreddert. Die durch den Verein versandten Briefe wurden nicht per Einschreiben oder andere nachweisbare Techniken (im späteren Verlauf komme ich hierauf zurück) bei Person A abgegeben.

Nach nun über 2 Jahren am 01.09.2015 hat Person A einen (ersten) Brief (Mahnung) erhalten welche sich in diesem Forum unter dem Punkt „Mahnung" einordnen lässt. Hierauf hat Person A nach dem Vogelstrauß-Prinzip mit folgendem Musterbrief (Bisher den Kopf in den Sand gesteckt und nun Mahnung erhalten? -> Keine Panik!) reagiert.
Das Antwortschreiben der Anstalt ließ nicht lange auf sich warten (17.09.2015) und erreichte Person A noch in dessen alte Wohnung. (Brief wird nach Veröffentlichung des Posts ergänzt, da nur 3 Dateianhänge möglich sind) Da Person A zu dieser Zeit jedoch im Umzugsstress war, hat er sich mit dieser nicht ausreichend aufbereiteten Antwort beschäftigt und hat bis zum heutigen Tag keine weiteren Schritte unternommen.

Am vergangenen Montag (19.10.2015) erhielt Person A einen Nachsendeauftrag (zum neuen Übergangswohnsitz ab dem 01.10.2015) mit folgendem Brief (Festsetzungsbescheid)
Person A wohnt nun vorübergehend im Haushalt der Eltern bis eine Wohnung am neuen Arbeitsort gefunden ist. Ab 01.11. ist Person A an einem weiteren Wohnort als Zweitwohnsitz (Wohnen auf Zeit) angemeldet. Der Verein wird bereits durch den Haushalt der Eltern gesponsort.

Person A ist nun ratlos über ein weiteres Vorgehen und möchte das Thema möglichst nicht in den Haushalt der Eltern übernehmen und für den Zweitwohnsitz / die neue Wohnung keine so gravierenden Fehler machen.

Mögliche Überlegungen von Person A:
- Zahlen unter Vorbehalt für den Zeitraum von 01.01.2013 – 30.09.2015 unter Abzug der Mahngebühren da Person A keiner Schuld bewusst ist (siehe Brief der Person A)
-- Hierdurch ist die nun aufgegebene Wohnung „schuldenfrei“ und es werden für den gemeinsamen Haushalt keine Kosten erwartet
-- Person A würde beim ersten Brief des Vereins zur neuen Wohnung ab 01.11. „Widerspruch & Aussetzung der Vollstreckung“ beantragen. ODER alternativ ebenfalls zahlen unter Vorbehalt.
-- Person A hat jedoch bei zahlen unter Vorbehalt die Vermutung dass dieses Geld an den Verein verloren ist.

- Widerspruch & Aussetzung der Vollstreckung einlegen auf Basis der beiden einzig erhaltenen Dokumente (Mahnung & Beitragsbescheid) & auf Widerspruchsbescheid warten
-- Allerdings unklar wie sich dies mit dem gemeinschaftlichen Haushalt der Eltern verhält

-Welche weiteren / besseren Möglichkeiten hat Person A noch?

Weitere Informationen:
Alle in diesem Beispiel genannten Wohnung befinden sich im Bereich Baden-Württemberg.

Wie ist Person A hier am besten geholfen?

Vielen Dank für die Hilfe und freundliche Grüße,
der Verwirrte


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