"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
Entkräftung der Zugangsfiktion und kostenpflichtiger Beschluss des AG
condor-x:
Servus Gemeinde,
ich hab nach verschiedenen Begriffen gesucht, aber irgendwie nix gefunden. Sollte es hierzu schon Threads geben, dann bitte darauf verweisen, damit das Thema nicht erneut durchgekaut wird.
Danke
Drei Punkte, hab ich im Bescheid von einre fiktiven Person A gefunden, mit denen ich noch hadere...
1. Es wird versucht, die Zugangsfiktion, mit Hinweis auf das BGH-Urteil, zu entkräften.
- hierzu habe ich eine passenden Antwort, hier im Forum gefunden, die hier genutzt werden könnte.
Jedoch kommen die hier mit folgendem Satz:
--- Zitat ---...dass unabhängig von der Zugangsfiktion der Gläubiger jedenfalls im Erinnerungsverfahren die Beitragsbescheide vorgelegt hat, so dass der Schuldner selbst dann, wenn er die Beitragsbescheide vorher aus unerfindlichen Gründen nicht erhalten haben sollte, sie jetzt jedenfalls in Händen hält.
--- Ende Zitat ---
Ist das so? Gilt eine Zusammenfassung von Beiträgen im Mahnverfahren bzw. Zwangsvollstreckungsverfahren, um den Zugang eines Beitragsbescheides zu gewährleisten?
2. Wurde im Zwangsvollstreckungsersuchen, irgendwie mit mehreren Beträgen jongliert, bei denen nicht eindeutig erkennbar war, wie die zusammen passen.
In der Erinnerung wurde darauf hingewiesen, dass es nicht eindeutig ist, welcher Betrag hier zu zahlen wäre - denn auch der Betrag des GV war nicht der, den die GEZ verlangt hat.
Hier erklärt der Richter:
--- Zitat ---Die Zusammensetzung der verlangten Beträge hätte der Schuldner mit einer einfachen Nachfrage beim GV klären können.
--- Ende Zitat ---
Ist das so?
Muss der Schuldner nachfragen, wie sich Beträge zusammensetzen, oder sollte eine Forderung nicht eindeutig - ohne Nachfragen - erkennen lassen, wie sie sich zusammenstellt?
3. Die Erinnerung des Schuldners, wird kostenpflichtig zurückgewiesen.
Wie kann Person A hier Einspruch erheben - also, wie kommt Person A um die Kosten rum?
Vielen Dank schon mal und Grüße
Edit "Bürger":
Beitrag musste leider angepasst werden.
Bitte immer und überall den wichtigen Hinweis u.a. oben rechts im Forum beachten...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Danke für die zukünftige Berücksichtigung.
PersonX:
Grundsätzlich sollte besser in einer A-Form geschrieben und auch gefragt werden.
--- Zitat ---Erinnerungsverfahren die Beitragsbescheide vorgelegt hat
--- Ende Zitat ---
Um diese fiktive Geschichte einer Person A richtig zu sortieren, würden ein paar Daten fehlen:
Bekannt seien in der Geschichte eines A, dass, es nie Post gab, bis plötzlich ein loser Zettel eines GV oder aber ein Brief mit Zustellungsurkunde gekommen sei.
fehlen aber Angaben
z.B.
Briefe, welche eine Person A bekommen haben könnte, ab dem Zugang eines Schreibens eines GV
Antworten, welche eine Person A abgegeben haben könnte, ab dem Zugang eines Schreibens eines GV
am besten in chronologisch richtiger Reihenfolge wiedergeben, Datumsangaben können/sollten dabei fiktiv bleiben
es würde reichen
1: Post: GV Inhalt
2: Antwort an GV:
3: Antwort an Amtsgericht Inhalt
4: Erinnerung an Amtsgericht Inhalt
usw.
5: Antwort/Stellungnahme Gläubiger etc...
wobei die Zahlen den Ablauf wiedergeben, sollten mehr als ein Schreiben sein, dann die Schreiben mit Nummern hochzählen
Anlagen welche Schreiben beiliegen sollen entsprechend richtig bezeichnen und mit auflisten
Danz Ganze bitte, weil aus den spärlichen bisherigen Angaben nicht erkennbar wird, welche Post eine Person A erhalten haben könnte. Eine Antwort deshalb schwer bis unmöglich ist.
Sollte das Ganze eine Erinnerung nach ZPO § 766 gewesen sein
könnte es einen Punkt im Beschluss eines Amtsgerichts geben, welcher eine Beschwerde innerhalb von 14 Tagen ermöglicht?
--- Zitat von: condor-x am 08. Oktober 2015, 15:47 ---Wie kann Person A hier Einspruch erheben - also, wie kommt Person A um die Kosten rum?
--- Ende Zitat ---
--> Dann hier weiter lesen und prüfen
Anwendung des BGH-Beschlusses vom 11.6.15 bei Vollstreckung ohne Bescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,15970.0.html
pinguin:
Hinweis, sofern Neu"kunde" -> EuGH C-201/14 zur Datenweitergabe zwischen nationalen Behörden:
EuGH C-201/14 Ohne Kenntnis d. Bürger kein Datenaustausch zwecks Verarbeitg.
https://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=15947.0
karlsruhe:
Na super und hier geht es auch gleich weiter:
Dem „GEZ“-Rechtskundigen ist es egal, ob das Vollstreckungsersuchen
der rechtlichen Vorgabe entspricht oder auch nicht (eher nicht)
Siehe meinen Beitrag dazu:
Die Westdeutsche Zeitung legt nach – Wie der Rundfunkbeitrag eingetrieben wird
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,16001.msg106384.html#msg106384
noGez99:
an PersonX: was kostet so eine Erinnerung (bei ca Streitwert)?
Danke
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