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Autor Thema: Wie bindend sind höchstrichterliche Urteile oder Beschlüsse für ...  (Gelesen 1913 mal)

  • Beiträge: 7.316
... Verwaltungsmitarbeiter, Beamte bzw. insbesondere Finanzbeamte?

Es darf doch nun wirklich nicht wahr sein, daß sich ein Mitarbeiter einer Finanzbehörde einen Dreck um ein Urteil bzw. einen Beschluß des höchsten deutschen Finanzgerichtes schert? Insbesondere Beamte haben doch einen Eid geschworen, oder?


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Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)

Keine Unterstützung für
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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

H
  • Beiträge: 53
Insbesondere Beamte haben doch einen Eid geschworen, oder?

Ja, sicher haben die einen Eid geschworen, nämlich einen Meineid!

Was gilt denn für viele einen Eid? Nicht mehr!!!


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G
  • Beiträge: 380
Hierzu ein Beispiel aus der Praxis: Der Bundesfinanzhof hatte durch ein Urteil vom 12.05.2011, AZ: VI R 42/10 -in Änderung seiner Rechtsprechung zuvor- die steuerliche Absetzbarkeit von Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen nach § 33 Abs. 1 EStG ermöglicht.
Daraufhin hat das Bundesministerium für Finanzen mit Schreiben vom 20.12.2011 die Finanzämter angewiesen, das Urteil des Bundesfinanzhofes (über den entschiedenen Einzelfall hinaus) nicht anzuwenden. So einfach geht das.


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

 
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