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Autor Thema: BS antwortet nach 8. Monaten auf Widerspruch  (Gelesen 6263 mal)

L
  • Beiträge: 3
BS antwortet nach 8. Monaten auf Widerspruch
Autor: 18. Juni 2015, 14:48
Hallo Zusammen.

fiktive Person A hat 8. Monate nach Widerspruch eine Antwort vom BS erhalten.
Was macht sie nun? Muss sie jetzt bezahlen?

Danke im Voraus

WIDERSPRUCH 10/2014

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

wie ich Ihnen bereits telefonisch mitteilte, habe ich keine Anmeldebestätigung erhalten und danke
Ihnen für die Zusendung der Kopie.

Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Rundfunkbeitrag ein.

Ich teile die Auffassung vieler, nach der ein Rundfunkbeitrag, der pauschal und geräte- sowie
nutzungsunabhängig erhoben wird, gegen die durch die Verfassung garantierten Rechte verstößt.
Daher lege ich hiermit Widerspruch gegen die genannten Anmeldebestätigung ein.

Ich fordere Sie daher auf, die genannte Anmeldebestätigung aufzuheben und die Befreiung von der Beitragspflicht zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT BS 06/2015

Zitat
Sehr geehrte(r) XXX,

vielen Dank für Ihre Information.

Bitte entschuldigen Sie, dass wir uns erst heute bei Ihnen melden. Da wir aktuell sehr viele Anfragen erhalten, kommt es leider zu Verzögerungen.

Sie sind der Auffassung, dass die Erhebung des Rundfunkbeitrags gegen die durch die Verfassung garantierten Rechte verstößt.

Nach Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz hat jeder das Recht, sich aus allgemeinen zugänglichen Quellen zu unterrichten. Die Erhebung des Rundfunkbeitrags stellt keinen Eingriff in dieses Grundrecht dar, da den Beitragsschuldnern keine Informationen oder Informationsquellen aufgedrängt werden.

Der Rundfunkbeitrag knüpft vielmehr an die Möglichkeit zum Empfang unterschiedlichster Rundfunksendungen an und verpflichtet daher nicht zur Nutzung von bestimmten Informationen.

Wir bitten daher um Verständnis, dass der Beitrag von Ihnen zu zahlen ist.

Beachten Sie bitte den aktuellen Kontostand: Das Beitragskonto weist einschließlich 06/2015 einen offenen Betrag von XXX EUR auf. Bitte überweisen Sie diesen Betrag und geben Sie dabei die Beitragsnummer XXX an. Unsere Bankverbindungen finden Sie auf der Rückseite.

Um Ihnen die Zahlung zu erleichtern, bieten wir Ihnen eine Ratenzahlung an. Wenn Sie dieses Angebot annehmen möchten, teilen Sie uns bitte die Höhe der möglichen monatlichen Raten mit. Antworten Sie uns bitte innerhalb von drei Wochen. Gerne auch telefonisch.

Für Ihre Unterlagen haben wir die Daten des Beitragskontos zusammengestellt. Ist alles korrekt? Falls nicht, teilen Sie uns Ihre Anderungen bitte mit. Vielen Dank.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio


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  • Beiträge: 721
Person Z würde warten, bis statt einer "Anfrage-Antwort" endlich der Widerspruchsbescheid kommt, um dann Klage einzureichen.


Motto: Wir werden immer mehr


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21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

S
  • Beiträge: 1.137
  • Keine Akzeptanz mit Zwang!Nie wieder Haft für ÖRR!
Hallo :)

Das sieht mir eher nicht nach einem wirklichen Widerspruch auf einen Bescheid aus, sondern lediglich auf die Anmeldebestätigung. Daher wird es auch noch keinen Widerspruchsbescheid geben können.
Ich kann mich natürlich auch irren. War denn diese zugesandte Kopie eindeutig als Bescheid/Festsetzungsbescheid ausgewiesen, komplett mit Rechtsbehelfsbelehrung?

Reagieren sollte Person A jetzt nicht und einfach warten, bis ein richtiger Festsetzungsbescheid komplett mit Rechtsbehelfsbelehrung eintrudelt. Auf den dann Widerspruch einlegen.


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"Wenn so eine Welle des Aufruhrs durch das Land geht, wenn "es in der Luft liegt", wenn viele mitmachen, dann kann in einer letzten, gewaltigen Anstrengung dieses System abgeschüttelt werden."
(II. Flugblatt der Weißen Rose)

"Fear. It's the oldest tool of power. If you're distracted by fear of those around you, it keeps you from seeing the actions of those above."
(Mulder)

"Die Meinungsbildung muß aber absolut frei sein; sie findet keine Grenze."
(Dr. H. v. Mangoldt - am 11. Januar 1949)

L
  • Beiträge: 3
Hallo ;)

bevor Person A den Widerspruch eingelegt hat, bekam Sie einen Gebühren-/Beitragsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Rechtsgrundlage  :D

LG


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[...] muss sie jetzt bezahlen?
Selbstverständlich SOFORT  .... sie hat ja auch die Leistung bestellt ..... und erhalten.


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[...] muss sie jetzt bezahlen?
Selbstverständlich SOFORT  .... sie hat ja auch die Leistung bestellt ..... und erhalten.

Mit so etwas sollte man keine Witze machen


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Ironie aus ..... Die Frage "[...] muss sie jetzt zahlen" stellt sich doch hier noch lange nicht ..oder  (-:


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Ironie aus ..... Die Frage "[...] muss sie jetzt zahlen" stellt sich doch hier noch lange nicht ..oder  (-:

Für Newbies möglicherweise schon...


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w
  • Beiträge: 118
Person A muss erst zahlen, nach Gerichtsurteil, also wie schon gesagt bis zum Widerspruchsbescheid warten, und dann klagen....

Aber der BS scheint ja immer langsamer zu werden, da wird das ja bei manchen Bescheiden mit der Verjährung interessant, oder nicht?

8 Monate bis zur ersten Reaktion, nochmal geschätzte 3 bis 4 Monate zum Widerspruchsbescheid....
eine mir bekannte Person X hat den ersten Bescheid erst diesen März erhalten, wenn da dasselbe Zeitfenster angelegt wird, dann ist 2017 doch dieser Wisch verjährt...  (#)


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Hat sich Person A eigentlich schon mal eingehend mit den grundlegenden Threads dieses Forums befasst, in denen diese allgemeinen Fragen ausgiebig abgehandelt sind...?

...bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


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Re: BS antwortet nach 8. Monaten auf Widerspruch
#10: 09. September 2015, 20:54
Hallo ;)

Person A hat jetzt einen Festsetzungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Rechtsgrundlage erhalten!

Wie geht Person A jetzt vor??



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Re: BS antwortet nach 8. Monaten auf Widerspruch
#11: 09. September 2015, 23:46
Immer wieder erneut auf jeden Bescheid Widerspruch einlegen, auch für alle zukünftigen.


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Re: BS antwortet nach 8. Monaten auf Widerspruch
#12: 09. September 2015, 23:51
Immer noch keinen rechtsmittelfähigen Widerspruchsbescheid? Stattdessen ein neuen Festsetzungsbescheid, dann war der erste Widerspruch zu kurz.
Also hin setzen und anfangen zu schreiben. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung muss mit in das Schreiben. Wichtig am besten mehr als 8 Seiten A4 bei Schriftgröße 10. Dieses dann besser noch mit Hand abschreiben, es muss nicht schön aussehen, sondern sollte maximal lesbar sein. Als Sätze können sich Schachtelsätze anbieten. Inhalt alles was zum Thema passt. Es dürfen auch Vorschläge dabei sein.
Themen: Das Grundgesetz und der Rundfunkbeitrag.
Meine Rente
Enteignung
Persönliche Entfaltung
Bargeld
Schickschuld
Auftrag zur Grundversorgung
Eigenschaft Öffentlich Rechtlich versus Staatsfern

Anregungen google  Grundrechtepartei
Rundfunkbeitragsklage

Mein Widerspruch
Zweite Zurückweisung
Widerspruch 2014
Widerspruch 2015

Gutachten der 32 Wirtschaftsweisen
Europarecht


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Re: BS antwortet nach 8. Monaten auf Widerspruch
#13: 10. September 2015, 00:41
Person A hat jetzt einen Festsetzungsbescheid mit Rechtsbehelfsbelehrung und Rechtsgrundlage erhalten!
Wie geht Person A jetzt vor??

Diese Frage erübrigt sich nach eingehendem Studium der einschlägigen Foren-Threads.
Das Forum kann Mehrfachdiskussionen allgemeiner Grundsatzfragen aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht nicht leisten.

Siehe im Weiteren bitte die gleiche Diskussion unter
Optionen zum Umgang mit Festsetzungsbescheid
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11237.msg104357.html#msg104357

sowie insbesondere unter
Ablauf 3a WIDERSPRUCH + Antrag auf Aussetzung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74421.html#msg74421

All dies mit ein...zwei Klicks zu finden...

Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.


Um den Streitwert nicht ins unermessliche steigen zu lassen und zumal ja die Forderung dem GRUNDE nach angefochten wird, könnte ggf. noch ein Satz ähnlich diesem in den Widerspruch eingefügt werden...
Zitat
Zudem fordere ich Sie auf, zukünftige weitere Festsetzungen zu unterlassen, solange nicht abschließend über meinen grundsätzlichen Widerspruch in der Hauptsache entschieden worden ist.
...oder so ähnlich.


Da diese allgemeine Fragen bereits mehrfach ausgiebig im Forum behandelt sind, Mehrfachdiskussionen allgemeiner Grundsatzfragen jedoch aus Kapazitätsgründen und aus Gründen der Übersicht im Forum nicht vorgesehen sind, bleibt dieser Thread mindestens vorübergehend geschlossen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.


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