"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Thüringen
Vollstreckungsankündigung von Stadtverwaltung (SGBII-Empfänger)
creative100:
Kann Person A Widerspruch zur "Vollstreckungsankündigung" der Stadtverwaltung einlegen?
Wenn es möglich ist wie sollte das Schreiben gestaltet sein? (Beispiel)
Hier die Vollstreckungsankündigung der Stadtverwaltung:
--- Zitat ---Vollstreckungsankündigung
Sehr geehrter Herr X,
Sie haben bis heute die nachstehend näher bezeichneten Beträge trotz Mahnung nicht bezahlt. Bevor ich Vollstreckungsmaßnahmen -insbesondere Sach-, Lohn- oder Kontenpfändung - einleite, fordere ich Sie letztmalig auf, die Gesamtsumme innerhalb einer Woche nach erhalt dieser Ankündigung unter Angabe des Kassenzeichens (oben) auf das oben stehende Konto zu überweisen.
Für die Vollstreckung von Grund- und Gewerbesteuer wird auf die Möglichkeit eines Bankkontenabrufs beim Bundeszentralamt für Steuern hingewiesen (§ 93 Abs. 7 Abgabeordnung).
--- Ende Zitat ---
Auf der Rückseite die Auflistung der Rückstände:
--- Zitat ---Bezeichnung der ForderungFälligkeitBetragGläubiger: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice,
für den Mitteldeutschen Rundfunk (520 966 288 Tel. 0221 6061 194)
vom 01.08.2015Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträge ARD ZDF
Deutschlandradio Beitragsservice 04/14-09/14
Bescheid vom: 01.12.2014107,88Mahngebühren BSERVMahngebühren: 04/14-09/1402.03.20156,00Säumniszuschläge BSERVSäumniszuschläge: 04/14-09/1402.03.20158,00Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträge ARD ZDF
Deutschlandradio Beitragsservice 10/14-12/14
Bescheid vom: 02.01.201553,94Säumniszuschläge BSERVSäumniszuschläge: 10/14-12/1402.03.20158,00Rundfunkgebühren/Rundfunkbeiträge ARD ZDF
Deutschlandradio Beitragsservice 01/15-03/15
Bescheid vom: 01.04.2015107,88Mahngebühren BSERVMahngebühren: 01/15-03/1501.06.20156,00Säumniszuschläge BSERVSäumniszuschläge: 01/15-03/1501.06.2015 Gesamt: 251,76
--- Ende Zitat ---
X ist lediglich das Schreiben vom 01.04.2015 bekannt. Alle anderen Schreiben kennt X nicht. Kann X geholfen werden die Vollstreckung zu verhindern. Als SGB II Empfänger ist er doch vom Beitrag befreit und muss erst einmal nicht bezahlen. Die Forderung kann X mangels Deckung nicht begleichen.
koppi1947:
Person y sollte ganz schnell das Konto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln und dann allen Ankündigungen widersprechen.
Arge aufsuchen und alle Bescheide,die y versäumt hat einzureichen anfordern und nachreichen.
Titel von der Stadt einfordern weil y nichts bekommen hat.
GezWarJaHarmlos:
Person A könnte antworten dass sie die Forderung gerne prüft, ihr aber bisher nichts von diesen Forderungen bekannt ist, da sie keinen Bescheid erhalten hat. Um die Forderung auf Rechtmäßigkeit prüfen zu können, bittet sie daher um folgende Nachweise:
- aufgeführte Bescheide mit Zustellungsnachweis
- Kopie des Amtshilfeersuchen (oder Vollstreckungsauftrages des MDR)
Falls keine Zustellungsnachweise geliefert werden, müssen die Bescheide neu zugestellt werden und dann kann Person A innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einlegen.
gibt im Forum zuhauf Infos dazu..
Bürger:
Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer auch erst ausgiebig die Suchfunktion des Forums nutzen (Begriffe u.a. auch "Befreiung", "Befreiung rückwirkend" etc.) sowie die einschlägigen Threads verinnerlichen.
Meist hilft es schon, einfach mal nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416
und was ggf. getan werden könnte.
Dort u.a.
Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837
Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
Wichtig:
Die "Rechtmäßigkeit der Forderung" wird im Vollstreckungsverfahren nicht geprüft.
Ein Versuch, die Vollstreckung via GV abzuwehren mit dem Hinweis, man sei "befreit" dürfte wirkungslos sein.
Dies wäre auf dem regulären Rechtsweg vorzubringen bzw. im Zuge eines Befreiungsverfahrens...
...hat dann aber nichts mehr mit dem hiesigen Thread der Vollstreckung zu tun.
Die VOlstreckung steht also prinzipiell erst einmal unabhängig von einer eventuellen Befreiungsmöglichkeit im Raum.
Ich zitiere mich selbst nochmal... ;)
Zwangsvollstr./Erinnerg. > ausgesetzt > Stellungnahme BS > nun Vermögensauskunft
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,14953.msg102525.html#msg102525
--- Zitat von: Bürger am 16. August 2015, 07:45 ---Es scheint nun aber so, als müsse Person A einfach nur auf das nächste, dann vermutlich "offizielle" Schreiben zur "Abgabe der Vermögensauskunft" warten...
...könnte aber bis dahin eine gepfefferte, vollumfängliche Erinnerung gem. § 766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung wegen fehlender Vollstreckungsvoraussetzungen vorformulieren.
Bitte noch mal die aktuellen Erkenntnisse nachlesen...
...hier bezogen auf "Erinnerung gegen Zwangsvollstreckung" im fiktiven Sachsen
(für andere Bundesländer und Situationen entsprechend anzupassen)
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102095.html#msg102095
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102096.html#msg102096
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg102118.html#msg102118
..wobei dazu leider noch keine abschließenden Erkenntnisse vorliegen.
in Verbindung u.a. mit
Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html
Beschlüsse/Urteile gegen ARD-ZDF-GEZ wg. Vollstreckungen [Sammel-Thread]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13703.0.html
--- Ende Zitat ---
creative100:
Zunächst erst einmal vielen Dank an alle die mich hier unterstützen und mir Hinweise geben. Hier im Forum gibt es eine Flut an Informationen, dass ich als Rechtsleihe durcheinander komme. Ich habe immer wieder gelesen, dass die Behörde (also die Stadt) für die Prüfung des Pfändungsersuchen verantwortlich ist.
Person A hat sich bei der zuständigen Behörde telefonisch informiert, wie denn eine Vollstreckungsankündigung zustande kommt und wann die Zuständige Behörde vollstrecken darf.
Die Antwort lautete:
Für die Richtigkeit der Angaben des Gläubiger wäre die zuständige Behörde nicht zuständig!!!
Es müsse lediglich eine Mahnung und Festsetzungsbescheid vorhanden sein
Die Behörde würde lediglich vollstrecken!!!
Bei Problemen müsse sich A an den Beitragsservice wenden...
Person A hat die Dame darauf hingewiesen, dass die zuständige Behörde verantwortlich ist, falls dem Schuldner daraus Nachteile entstehen. Weiterhin hat A um eine Kopie des Vollstreckungsersuchens gebeten. Die Dame war sehr großzügig und meinte, das könne sie A gleich zuschicken. Danach meinte Sie, wenn A Widerspruch zur Vollstreckungsankündigung einlege, schickt sie es zurück an den Beitragsservice.
Was ist denn Wirklichkeit und was ist nur dummes Geschwätz??? Ich würde den Fall hier im Forum möglichst genau Dokumentieren mit allen Schreiben der Behörde und der Person A, doch ich benötige hierfür die Hilfe aus den Forum. Fragen bezüglich des Ablaufes in dem Fall kann ich gern beantworten. Es gibt ja doch Unterschiede in den entspr. Regionen. Ich möchte jedoch wissen ob hierfür auch Interesse vorhanden ist. Vielen dank erst einmal.....
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln