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Autor Thema: Anfrage wegen Rundfunkbeiträgen an Städte und Gemeinden  (Gelesen 2608 mal)

K
  • Beiträge: 2.249
Zitat
Sehr geehrte Frau Bürgermeister xxx,
Sehr geehrter Herr Bürgermeister xxx,

seit Januar 2013 wird der so genannte „Rundfunkbeitrag“ erhoben.

Neben Privathaushalten sind gemäß Rundfunkbeitragsstaatsvertrag auch Institutionen zur Zahlung verpflichtet.

Hieraus ergeben sich folgende Fragen:

1. In welcher Höhe wurden Rundfunkbeiträge durch Einrichtungen, Behörden, Eigenbetriebe und andere mit der Stadt/Gemeinde Musterstadt unmittelbar verbundene Institutionen in den Jahren 2013 und 2014 abgeführt?

2. Welcher Anteil davon entfiel jeweils auf Schulen, Eigenbetriebe, soziale Einrichtungen, Behörden, usw.?

3. Welche Möglichkeiten der Befreiung von der Beitragspflicht bestehen für diese Einrichtungen, werden diese ausgeschöpft und wie gestaltet sich in diesem Zusammenhang die Kooperation mit dem ARD-ZDF-Deutschlandradio-Beitragsservice?

4. Wird die Beitragszahlung von der Stadt/Gemeinde Musterstadt für vorgenannte Institutionen zentral oder dezentral vorgenommen?

5. In welcher Höhe mussten durch die Stadt/Gemeinde Musterstadt und ihre Einrichtungen und Eigenbetriebe bis 2013 Rundfunkgebühren entrichtet werden?
Bitte führen Sie die letzten fünf Jahre auf.

Mit freundlichen Grüßen
Frau/Herr Bürger Neugierig



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 17. September 2016, 16:42 von Bürger«
"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

G
  • Beiträge: 380
In diesem Zusammenhang auch interessant:

Gemäß einer Studie aus 2015 über IT-Nutzung in der öffentlichen Verwaltung (repräsentativ für das Bundesgebiet -> Seite 11 der Studie) http://negz.org/sites/default/files/NEGZ_BYOD-in-Kommunen_2015_Niehaves-K%C3%B6ffer-Ortbach_FINAL.pdf nutzen (nur) 27,6% der Beschäftigten in deutschen Kommunalverwaltungen dienstlich bereitgestellte Geräte (z. B. Laptops oder Smartphones) für private Zwecke. Auch die Nutzung dienstlich bereitgestellter Internetaccounts (z. B. E-Mail oder soziale Medien) liegt fast in dieser Höhe (23,1%). -> Seite 15 der Studie.
Die Nutzung von Verwaltungsgeräten für private Zwecke ist in 51,2% der Verwaltungen verboten, die Nutzung von Verwaltungs-Accounts für private Zwecke ist in 59,7% der Verwaltungen verboten -> Seite 17 der Studie.
Eine dienstliche Nutzung von Angeboten der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in öffentlichen Verwaltungen dürfte gegen Null tendieren.


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  • IP logged
"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

  • Moderator++
  • Beiträge: 1.130
  • Gegen die Wohnungssteuer
    • OB
Die Nutzung von Verwaltungsgeräten für private Zwecke ist in 51,2% der Verwaltungen verboten, die Nutzung von Verwaltungs-Accounts für private Zwecke ist in 59,7% der Verwaltungen verboten -> Seite 17 der Studie.

Aber die Mitarbeiter könnten es nutzen und das ist der ausschlaggebende Punkt weswegen der Betrieb, das Geschäft oder die Verwaltung zahlen muss.
Nur hat der zahlende Betrieb, das Geschäft oder die Verwaltung die Möglichkeit diese Kosten auf seine "Kunden" umzulegen.
Somit bezahlt der "Kunde" nicht nur für seine Wohnung sondern auch für die Betriebe, Geschäfte und Verwaltungen - also doppelt.
Ist doch gerecht und vor allem einfach für alle oder?  ???


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  • IP logged
Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

K
  • Beiträge: 2.249
Macht doch einfach mit - ist easy...

Vorlagen finden sich  8)

http://fragdenstaat.de/suche/?q=rundfunkbeitrag+gemeinde

 ;D

Gruß
Kurt


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"Deutschland, unendlich viele (ok: 16) Bundesländer. Wir schreiben das Jahr 2024. Dies sind die Abenteuer abertausender ÖRR-Nichtnutzer, die sich seit nunmehr 11 Jahren nach Beitragseinführung immer noch gezwungen sehen Gesetzestexte, Urteile usw. zu durchforsten, zu klagen, um die Verfassungswidrigkeit u. die Beitragsungerechtigkeit zu beweisen. Viele Lichtjahre von jeglichem gesunden Menschenverstand entfernt müssen sie sich Urteilen unterwerfen an die nie zuvor je ein Mensch geglaubt hätte."

 
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