Aus meiner Sicht ist es Aufgabe des Staates in einer freiheitlichen Gesellschaft darauf zu achten, dass Verbraucherschutz, Jugendschutz und Vielfalt (Kartellrecht) gewährleistet werden. Der Bürger soll sich im Rahmen der geltenden Gesetze das Angebot seiner Wahl frei aussuchen.
Das Angebot der privaten und kommerziellen Medienanbieter ist vom Staat auf die Einhaltung der gesetzlichen Rahmenbedingungen zu kontrollieren. Nicht Aufgabe des Staates kann es sein, selber als Wettbewerber aufzutreten. Das beeinträchtigt ihn darin, objektiv und konsequent seinen o.g. Aufgaben nachzukommen. Wer selbst Dreck am Stecken hat oder bei wem dergleichen Bedenken bestehen, kann nicht zugleich auch Ordnungshüter sein. Man denke hier an Fälle wie Andrea Kiewel (Weight Watchers) und Frank Plasberg (Versicherungswirtschaft). Beide dürfen trotz ihrer Verfehlungen weiter ihrer Tätigkeit im staatlichen Fernsehen nachgehen. Wie könnte ein Staat da einem nicht-staatlichen Anbieter bei gleichartigen Vorkommnissen ernsthaft mit Konsequenzen drohen ?