Archiv > Pressemeldungen Juli 2015
Österreich: Justiz - Keine Rundfunkgebühr für Computer
Uwe:
Österreich:
Justiz - Keine Rundfunkgebühr für Computer
Nur für Geräte mit TV- oder Radiokarten ist eine GIS-Rechnung zulässig
Wien. Für Computer mit Internet-Anschluss muss keine Rundfunkgebühr entrichtet werden, entschied der Verwaltungsgerichtshof (VwGH). Der Empfang von Rundfunkprogrammen über Internet-Streaming gilt nicht als Rundfunkdarbietung, teilte das Höchstgericht am Montag in einer Aussendung mit.
Hintergrund der Entscheidung: Die GIS Gebühren Info Service GmbH, die für den ORF die Rundfunkgebühren in Österreich einhebt, hatte einem Wiener, der in seiner Wohnung über einen Breitband-Internetanschluss sowie Notebooks mit Lautsprechern verfügt, Rundfunkgebühren für den Betrieb einer Rundfunkempfangseinrichtung (Radio) vorgeschrieben. Mit den Rundfunkgebühren sind auch weitere Abgaben und Entgelte, insbesondere das ORF-Programmentgelt und der Kunstförderungsbeitrag, verbunden.
weiterlesen auf:
http://www.wienerzeitung.at/themen_channel/wz_digital/digital_news/764388_Keine-Rundfunkgebuehr-fuer-Computer.html
Zu den österreichischen Entscheidungen siehe u.a. unter
Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
Ro 2015/15/0015
https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vwgh&Dokumentnummer=jwt_2015150015_20150630j00
Bundesverwaltungsgericht (BVwG)
http://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Bvwg&Dokumentnummer=BVWGT_20140918_W157_2008826_1_00
Rochus:
Tu felix austria!
Was die wohl sagen, wenn wir dort einen Asylantrag stellen?
MichaelEngel:
--- Zitat ---Die Berufung der GIS gegen dieses Urteil wies der Verwaltungsgerichtshof nun als unbegründet ab und hielt in seiner Entscheidung fest, dass der Gesetzgeber bei der verfassungsrechtlichen Definition des Rundfunkbegriffs elektronische Darbietungen über das Internet nicht erfassen wollte.
--- Ende Zitat ---
Wenn der Gesetzgeber sagt, Internet fähige Rechner seien Rundfunkempfänger, dann sind sie es doch.
Viel interessanter ist die Entscheidung des schwedischen Oberverwaltungsgerichtes:
--- Zitat ---Das Oberverwaltungsgericht hat die Rundfunkgebühr für internetfähige Computer und Smartphones gekippt. Die Gebührenzentrale Radiotjänst habe das entsprechende Gesetz zu streng ausgelegt, hieß es in der Entscheidung. Ein Computer mit Internetzugang sei nicht in erster Linie dafür bestimmt, Fernsehübertragungen zu empfangen, urteilten die Richter. Im Gesetzestext ist in Schweden festgelegt, dass die Gebühr fällig wird, wenn Haushalte über "ein Gerät" verfügen, das Fernsehprogramme empfangen kann, auch wenn es "anderen Zwecken dient".
--- Ende Zitat ---
http://www.sueddeutsche.de/digital/rundfunkgebuehr-schwedische-smartphones-sind-keine-fernseher-1.1999764
unGEZiefer:
Zwar im Ösiland ist es vielleicht doch interessant:
http://www.heise.de/newsticker/meldung/Oesterreichisches-Hoechstgericht-Keine-Rundfunkgebuehren-fuer-Computer-2754537.html
Scheinbar sind bei unseren Nachbarn die Gerichte durch die Politik noch nicht unterwandert.
Bücherleser:
In diesem Artikel ist ein Link zum pdf des Urteils-Wortlauts:
http://www.emr-sb.de/gemischte-meldungen/items/oesterreichischer-verwaltungsgerichtshof-keine-rundfunkgebuehren-fuer-streaming.html
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