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Autor Thema: Rückwirkende Forderung, obwohl früher Eltern gezahlt haben  (Gelesen 1459 mal)

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Hallo,

Person A ist im Mai 2014 aus dem Elternhaus ausgezogen ohne je von der Beitragsservice angeschrieben worden zu sein.
Jetzt im Juli 2015 wird Person A vom Beitragsservice angeschrieben, um die rückwirkend fälligen Beiträge seit dem Mai 2014 in der neuen Wohnung UND auch noch die Beiträge vom Januar 2013 bis Mai 2014 zu zahlen (als diese Person noch bei den Eltern gewohnt hat, welche gezahlt haben/zahlen)
Hat diese Person nun Pech, weil sie nicht am 1.1.2013 abgemeldet hat (weil die Eltern zahlen)?
Immerhin kam die GEZ erst Jahre später auf die Idee, von dieser Person etwas zu verlangen, und dann auch noch unverschämt viel.

MfG


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Rechtlicher Hinweis: Beiträge stellen keine Rechtsberatung in irgendeiner Form dar. Sie spiegeln ausschließlich die persönliche Meinung des Verfassers wider. Weitere Infos: Regeln

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Man kann der GEZ mitteilen, dass die Eltern für die Wohnung verantwortlich waren. Dazu wird die Beitragsnummer von den Eltern der GEZ mitgeteilt.
Keinesfalls muss Person A zahlen: eine Wohnung, ein Beitrag.


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