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Autor Thema: Kurioser Brief vom Beitragsservice ob eine stationäre Einrichtung vorliegt  (Gelesen 2285 mal)

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Normales Wohnhaus 3 Parteien


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 15. Juni 2015, 10:19 von TimoWAF«

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Das ist kein OPT-OUT, sondern ein OPT-IN Schreiben, denn erfolgt keine Reaktion, dann
wird der aktuelle Status gestrichen, welches den Status auf Wohnung ändert.

Das Böse an solchen Schreiben ist, dass diese ebenso nicht ankommen müssen.

Das ist wie die NICHT Zustimmung zu einer Änderung der AGB, rechtlich bedenklich. Normal müsste es genau anders herum sein, der Status bleibt, bis eine aktive Änderungsmeldung erfolgt.
Bei AGB's sollte es ebenso sein, Änderung nur mit Zustimmung, wobei bei den meisten es genau anders herum gemacht wird -> keine Reaktion -> also Zustimmung.

Eine Person X würde, wenn Sie bisher keinen Kontakt hatte, diesen auch nicht herstellen -> was dann passiere wird, sind Anmeldeschreiben.
Eine Person X würde, reagieren, wenn klar wäre, dass das Haus den Status noch hat.


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Das Haus ist ein normales Wohnhaus und wir selber befinden uns im Klageverfahren am VG Münster und heute kommt so ein Witzschreiben. Wirklich komisch


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Mich macht es stutzig, dass es dem Beitragsservice in diesem Fall anscheinend doch ohne Zutun der Beteiligten möglich ist, eine Wohnung mit deren Inhabern in Verbindung zu bringen:

Zitat
Wenn ja, teilen Sie uns dies bitte unbedingt bis zum ... mit. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Bewohner unter dieser Anschrift von uns weiterhin keine Schreiben erhalten oder gegebenenfalls zur Zahlung der Rundfunkbeiträge angemeldet werden



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„Eine ewige Erfahrung lehrt jedoch, daß jeder Mensch, der Macht hat, dazu getrieben wird, sie zu mißbrauchen. Er geht immer weiter, bis er an Grenzen stößt. Wer hätte das gedacht: Sogar die Tugend hat Grenzen nötig. Damit die Macht nicht mißbraucht werden kann, ist es nötig, durch die Anordnung der Dinge zu bewirken, daß die Macht die Macht bremse.“ (Montesquieu)

 
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