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Besondere Gegenleistung oder doch nur eine Nötigung? Teil2

Begonnen von Viktor7, 31. Januar 2015, 13:40

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boykott2015

#90
Zitat von: Greyhound am 09. Mai 2016, 21:31
Du hast Recht Knax, Ausführungen zu diesem Widerspruch auch hier:
http://verfassungsblog.de/medienfreiheit-als-verpflichtung-auf-dem-weg-zur-europaeischen-tagesschau/
Zitat von: Laura Maria Wolfstädter, 12 Nov 2015, "Medienfreiheit als Verpflichtung: auf dem Weg zur Europäischen Tagesschau""Geht man – wie der 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag – davon aus, dass diese durch einen Beitrag zu leisten sei, so verkennt man, dass die Nutzung des meinungsbildenden Mediums Rundfunk kein durch Beitrag abzugeltender individueller Vorteil des Einzelnen ist, sondern vielmehr eine strukturelle Voraussetzung des Staates für den eigenen Bestand. Er kann seinen Auftrag, der die legitimatorische Grundlage für sein eigenes Handeln bildet, nicht in einen selbstlosen Vorteil für den Bürger ummünzen, sei es auch zu dem legitimen Zweck, den Bestand eines neutralen öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu sichern.

Dazu ein Paar Anmerkungen:
1. Der deutsche öffentlich-rechtlicher Rundfunk "funkt" heutzutage in die ganze Welt. Wahrscheinlich gibt es keinen Platz in der Welt, wo man ÖR nicht empfangen kann. Und Sendegebiet wird weiter vergrößert (durch Apps, usw.). Somit ist der deutsche öffentlich-rechtlicher Rundfunk eher für die gesamte Welt verantwortlich und nicht nur begrenzt auf Staat Deutschland.
2. Die Möglichkeit zu nutzen hat die gesamte Welt. Zahlen für diese Möglichkeit muss der Wohnungsinhaber in Deutschland.
3. Es bringt uns nicht weiter, wenn wir den Fokus nur auf Deutschland werfen und den Rest der Welt außer Acht lassen. Es war früher so, dass der Rundfunk nur in Deutschland und höchstens in die Nachbarländer gefunkt hat. Diese Zeiten sind vorbei.

Rundfunkstaatsvertrag – RStV

ZitatPräambel
Im Zuge der Vermehrung der Rundfunkprogramme in Europa durch die neuen Techniken sollen Informationsvielfalt und kulturelles Angebot im deutschsprachigen Raum verstärkt werden. Durch diesen Staatsvertrag, vor allem aber durch weitere Regelungen und Förderungsvorhaben in der Bundesrepublik Deutschland, soll die Herstellung neuer europäischer Fernsehproduktionen nachhaltig unterstützt werden.