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Autor Thema: Ist die ARD ein Verein ...  (Gelesen 2283 mal)

  • Beiträge: 7.309
Ist die ARD ein Verein ...
Autor: 28. Mai 2015, 17:03
... in Trägerschaft der Landesrundfunkanstalten?

Wenn es heißt, daß der Intendant für seine Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung bekommt, so deutet dieses doch auf die Strukturen eines Vereines hin?

Wenn "Ja"; hat es überhaupt öffentlich-rechtliche Vereine?
Wenn "Ja", erhalten die übrigen Mitarbeiter der ARD auch eine Aufwandsentschädigung für ihre Tätigkeit?

Hat es keine öffentlich-rechtlichen Vereine, ist die ARD nicht zum Bezug von Rundfunkgebühren bzw. -beiträgen berechtigt, da diese nur einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt zur Verfügung stehen dürfen.

Die Definition als öffentlich-rechtliche Anstalt kollidiert mit der Art der Bezahlung des Intendanten bzw. aller Mitarbeiter, sofern diese auf gleiche Weise für ihre Tätigkeit bezahlt werden.


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- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;

- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;

G
  • Beiträge: 380
Re: Ist die ARD ein Verein ...
#1: 28. Mai 2015, 17:58
Wenn es heißt, daß der Intendant für seine Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung bekommt, so deutet dieses doch auf die Strukturen eines Vereines hin?

Die Intendanten der Anstalten erhalten keine Aufwandsentschädigungen, sondern Bezüge. Siehe z. B. § 41 Abs. 4 Satz 1 WDR-Gesetz
Zitat von:  § 41 Abs. 4 Satz 1 WDR-Gesetz
"Der WDR veröffentlicht die für die Tätigkeit im Geschäftsjahr gewährten Bezüge der Intendantin oder des Intendanten und der vom Rundfunkrat gewählten Direktorinnen und Direktoren unter Namensnennung, aufgeteilt nach erfolgsunabhängigen und erfolgsbezogenen Komponenten sowie Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung, im Geschäftsbericht."
Quelle: https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000044#det296550


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"Weil es der kommerziellen Konkurrenz des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland so gut wie nie geht (...), müssen wir mit „Sky“ leiden." (Zitat Dr. Hermann Eicher, Justitiar des Südwestrundfunks, Gastbeitrag "Der Rundfunkbeitrag ist ein Korrektiv für Marktversagen", Handelsblatt 30.09.2012, http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-der-rundfunkbeitrag-ist-ein-korrektiv-fuer-marktversagen/7199338.html, Abruf: 21.08.2014)

907

  • Beiträge: 477
  • Im Namen der Gerechtigkeit
Re: Ist die ARD ein Verein ...
#2: 28. Mai 2015, 18:51
Die Rechtsnatur und die Zuständigkeiten der ARD im Wandel der Zeiten
Gesellschaft oder Verein?
Zitat
Unumstritten war diese Einschätzung aber nie, denn bereits in der Gründungsphase
der ARD waren zwei verschiedene Arten von Rechtsformen für die zukünftige
Kooperation diskutiert worden.
http://rw22big3.jura.uni-sb.de/projekte/Bibliothek/text.php?id=678


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. Mai 2015, 18:55 von 907«
Die schlimmste aller Ungerechtigkeiten ist die vorgespielte Gerechtigkeit. ( Plato )
Ich kann freilich nicht sagen, ob es besser werden wird, wenn es anders wird; aber soviel kann ich sagen: es muss anders werden, wenn es gut werden soll.
“Charakteristisch für Propaganda ist, dass sie die verschiedenen Seiten einer Thematik nicht darlegt und Meinung und Information vermischt.“

  • Beiträge: 7.309
Re: Ist die ARD ein Verein ...
#3: 29. Mai 2015, 14:11
@Greyhound
Es geht nicht um den WDR, sondern um den höchstrichterlich als nicht rechtsfähig eingestuften "Verein" namens ARD.

Ich kann mich entsinnen, daß vor nicht allzulanger Zeit hier im Forum geschrieben worden ist, daß der Intendant der ARD eine Aufwandsentschädigung für seine Tätigkeit für die ARD erhalten hätte, steuerfrei?


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T
  • Beiträge: 268
Re: Ist die ARD ein Verein ...
#4: 29. Mai 2015, 16:09
Vielleicht passt es nicht zu 100% hier rein, aber dennoch geht es um einen Verein:

http://www.swr-sportgruppen.de/index.html

So ist meine dumme Frage, ob nur die SWR(Anstalt)-Mitarbeiter beitreten können und ob in diesen Verein etwas von den allgemeinen Beitragsgeldern aus RBStV reinfließt?
Ist das überhaupt legitim, weil in der Satzung drin steht, dass dieser zur Förderung der sportlichen Aktivitäten der SWR-MitarbeiterInnen dient?


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