"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Vollstreckungen von Rundfunkbeiträgen (nach Bundesländern sortiert)
Widerspruch auf Vollstreckungsersuchen und Schuldner-Eintragungsanordnung
Bürger:
Edit "Bürger" @chris2015 und allgemein
Einige Beiträge mussten angepasst werden.
Es gilt immer und überall der wichtige Hinweis u.a. oben rechts im Forum...
Wichtig für Sie:
Fragen so genau wie möglich stellen. Angaben über Namen, Orte und sonstige Daten vermeiden. Platzhalter wie z. B. „Person A“, „Firma B“, „Ort C“ usw. verwenden, um Ihr Anliegen hypothetisch zu beschreiben.
Zukünftig bitte unbedingt selbst aktiv darauf achten, da es nicht Aufgabe der Moderatoren ist, ständig darauf hinzuweisen.
Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
PS - nur der Vollsändigkeit halber: Die korrekte Schreibweise lautet "Widerspruch" - ohne "ie"...
12121212:
--- Zitat ---Die Antragsgegnerin behauptet die streitgegenständlichen Verwaltungsakte erstellt, versand und zugestellt zu haben.
Dies wird mit nichtwissen bestritten. Es existiert kein diesbezüglicher Verwaltungsakt und demzufolge kein Vollstreckungstitel der Antragsgegnerin. Der unsubstantiierte Vortrag der Antragsgegnerin ist vermutlich unwahr und genügt den Anforderungen nicht, da kein Beweis angeboten wurde. Die Antragsgegnerin möge darlegen welcher Mitarbeiter der Landesrundfunkanstalt die streitgegenständlichen Verwaltungsakte erlassen und versand hat. Es ist beabsichtigt den Mitarbeiter als Zeuge zu benennen.
--- Ende Zitat ---
GEiZ ist geil:
--- Zitat ---Der unsubstantiierte Vortrag der Antragsgegnerin ist vermutlich unwahr und genügt den Anforderungen nicht, da kein Beweis angeboten wurde. Die Antragsgegnerin möge darlegen welcher Mitarbeiter der Landesrundfunkanstalt die streitgegenständlichen Verwaltungsakte erlassen und versand hat. Es ist beabsichtigt den Mitarbeiter als Zeuge zu benennen.
--- Ende Zitat ---
Das ist der richtige Weg!!
chris2015:
--- Zitat von: 12121212 am 28. Mai 2015, 11:36 ---Die Antragsgegnerin behauptet die streitgegenständlichen Verwaltungsakte erstellt, versand und zugestellt zu haben.
Dies wird mit nichtwissen bestritten. Es existiert kein diesbezüglicher Verwaltungsakt und demzufolge kein Vollstreckungstitel der Antragsgegnerin. Der unsubstantiierte Vortrag der Antragsgegnerin ist vermutlich unwahr und genügt den Anforderungen nicht, da kein Beweis angeboten wurde. Die Antragsgegnerin möge darlegen welcher Mitarbeiter der Landesrundfunkanstalt die streitgegenständlichen Verwaltungsakte erlassen und versand hat. Es ist beabsichtigt den Mitarbeiter als Zeuge zu benennen.
--- Ende Zitat ---
Danke für eure mithilfe
Person A wird das in ihr Schreiben auch mit aufnehmen und zurückantworten.
Ich hab mir auch denn langen Beitrag von mitglied "schdoibogg"
Infoblätter für Gerichte (BY): Zwangsvollstreckung/Tübingen/Festsetzungsbesch.
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13418.0
durchgelesen und Person A wird auch diesen mit Einbauen dacht ich mir?
Ich lese immer so viel aber check nicht ganz durch:
Ist der Beschluss von LG Tübingen schon Rechtskräftig?
Nochmal:
Edit "Bürger": @chris2015
Beitrag musste angepasst werden.
Es gilt immer und überall der wichtige Hinweis u.a. oben rechts im Forum...
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Danke für das Verständnis und die zukünftige Berücksichtigung.
GEiZ ist geil:
--- Zitat ---ist der Beschluss von LG Tübingen schon Rechtskräftig?
--- Ende Zitat ---
Leider noch nicht. Nächsten Monat beginnen, glaube ich, die Beratungen beim BGH. Das wird noch dauern.
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