Empfangsgebühren: Zu hohe Billag-Rechnungen
Die Billag erhebt auf Empfangsgebühren zu Unrecht Mehrwertsteuer. Das sagt das Bundesgericht. Ob die Konsumenten die grundlos bezahlten Steuern zurückerhalten, ist offen.
http://www.nzz.ch/schweiz/zu-hohe-billag-rechnungen-1.18532161Das Bundesgericht verweist darauf, dass die Mehrwertsteuerpflicht davon abhängig ist, ob ein Austausch von Leistung und Gegenleistung vorliegt. Bei den Radio- und Fernsehgebühren sei dies nicht der Fall: Die Haushalte hätten keine Rechtsbeziehung zu den Programmveranstaltern, namentlich der SRG – die Gebühren stellten folglich keine Gegenleistung für die Produktion der Radio- und Fernsehprogramme dar. Die Beziehung der gebührenpflichtigen Haushalte bestehe einzig zum Bund (bzw. zur Billag), dieser aber erbringe gegenüber ihnen keine Leistung im Sinne des Mehrwertsteuerrechts. Im Unterschied zur Vorinstanz lehnt es das Bundesgericht ausdrücklich ab, den Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen als Leistung seitens des Bundes anzuerkennen: Jedermann habe von Verfassungs wegen ein Recht darauf, in- und ausländische Programme zu empfangen. Für die Lausanner Richter stellt die Empfangsgebühr vielmehr eine vom Bund hoheitlich erhobene Abgabe dar, die dazu dient, die SRG zu unterstützen; sie sei vergleichbar mit der Kurtaxe, die vom Gemeinwesen (mehrwertsteuerfrei) erhoben und an Verkehrsvereine weitergeleitet werde.
In den Gerichten der Schweiz wird noch wie in Deutschland der 1960er Jahre geurteilt. Am 14.06.2015 erfahren, ob die Schweizer Deutschland blitzschnell überholen.