"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Nordrhein-Westfalen

Pfändungsankündigung

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kostja:
Guten Morgen zusammen,

gestern fand ein freundliches Gespräch zwischen Person 1 und dem "Mitarbeiter" der Stadt statt.

Person 1 hat dem freundlichen Mitarbeiter versucht zu erklären das er nie Schreiben der "GEZ" erhalten habe und nicht darauf reagieren könne.
Um die Kontopfändung vorerst auszusetzen, bat der Mitarbeiter um ein Schreiben wo drin steht das Person 1 nie was erhalten hat (das hat Person 1 bereits in dem Ersten Schreiben geschrieben). Dieses Schreiben würde er dann der "GEZ" weiterleiten zur Stellungnahme.


Folgendes hat er mit noch mit gegeben:
Anlage1: nur die Seite 2 von dem Vollstreckungsersuchen (Seite1 durfte er nicht)
Anlage2: Beschluss des Landgerichts Tübingen vom 19.05.2014

kostja:
Hallo zusammen,

hier mal aktuelle Infos.

Person 1 hat bereits am 19.06. dem "Mitarbeiter" der Stadt Auskunft gegeben nie Briefe von der "GEZ" bekommen zu haben, dies wurde an den Beitragsservice weitergeleitet.
Bis heute keine antwort.

Person 1 hat jetzt einen zweiten Festsetzungbescheid bekommen wo weitere Forderungen offen sind und wo aufgeführt ist das die Zwangsvollstreckung eingeleitet für den "ersten " Bescheid eingeleitet worden ist.

Was meint Ihr, soll Person 1 auf den Bescheid Reagieren und Widerspruch einlegen?
Oder hat die Person 1 mal wieder kein Bescheid bekommen und wartet auf die Zwangsvollstreckung 2.0

Danke vorab und schöne Grüße

Bürger:

--- Zitat von: kostja am 14. Juli 2015, 13:14 ---Was meint Ihr, soll Person 1 auf den Bescheid Reagieren und Widerspruch einlegen?
Oder hat die Person 1 mal wieder kein Bescheid bekommen und wartet auf die Zwangsvollstreckung 2.0
--- Ende Zitat ---
kommt wohl u.a. auch auf das Nervenkostüm einer fiktiven Person an...
...und könnte auf Dauer auch "unglaubwürdig" werden
(auch wenn prinzipiell Nachweispflicht seitens der Gegenseite bestehen würde - aber Gerichte entscheiden mitunter auch recht eigen, so dass fiktive Person dann ggf. gezwungen wäre, ihr Recht in höheren Instanzen zu erfechten, was aber bekanntlich weiteres zeitliches, nervliches und finanzielles Risiko birgt)

kostja:
Ich denke auch das die Person jetzt mal ein Widerspruch einlegen sollte, ich weiß aber nicht wie der Widerspruch sich mit der aktuellen Zwangsvollstreckung verhält da die Person ja dem Beitragsservice geschrieben hat, bisher nie Bescheide/Briefe erhalten zu haben

Bürger:

--- Zitat von: kostja am 14. Juli 2015, 13:51 ---[...] da die Person ja dem Beitragsservice geschrieben hat, bisher nie Bescheide/Briefe erhalten zu haben
--- Ende Zitat ---
Der "allgemeine Erfahrungssatz" lautet: Briefe können ankommen - oder eben auch mal nicht ;)
Die Frage ist aber evtl. auch, ob fiktive Person A unbedingt besteiten müsste, keinerlei Post erhalten zu haben. Schließlich geht es im Bestreitensfall ja nur um die "wichtige" Post. Zu allem anderen müsste Person A sich ja nicht zwingend positionieren ;)

...siehe u.a. auch
hochinst. Urteile > Bestreiten/Nachweis Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html

Im Weiteren bitte unbedingt noch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html

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