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Finanzbehörde Hamburg Vollstreckungsankündigung Zahlungsaufforderung v. Pfändung
JohnRambo:
A+B bedanken sich für die Tipps und fragen sich folgendes.
Falls die Zwangsvollstreckung unaufhaltbar ist und A+B zahlen müssen. Ist es möglich eine erneute Zwangsvollstreckung abzuwehren bzw. es nicht dazu kommen zu lassen?
Auf die letzten zwei Festsetungsbescheide wurde mit Widerspüchen reagiert. A+B haben jedoch statt eines Widerspruchbescheids 1x Infobrief und einen weiteren Festsetzungsbescheid erhalten.
Wurde schon irgendwo ein fiktiver Fall behandelt, indem eine Zwangsvollstreckung mit Zahlung erledigt wurde und anschließend weiterhin die Zahlung verweigert wurde? Ich meine, gibt es rechtlichen Halt an den sich die Vollzugsbehörden halten?
gezbäh:
Wie ist das hier weitergegangen?
JohnRambo:
Es wurde noch nichts bezahlt und es ist auch noch nichts passiert.
KnutK:
Gibt es Neuigkeiten u dieser Sache?
Und eine Frage: Ich habe irgendwo gelesen, dass das Finanzamt ohne richterlichen Beschluss nur Steuern pfänden darf. Außer es handelt sich um eine Behörde im Rahmen des Amthilfeersuchens um Zwangsvollstreckung beim Finanzamt nachfragt.
Stimmt das so?
Wenn ja: Wo steht dies?
In der AO und ZPO habe ich nichts gefunden.
boykott2015:
KnutK
Schreib eine Anfrage an Finanzamt. Die müssen antworten. Wenn du keine Antwort kriegst, schreib an nächst höhere Behörde, bis du die Antwort kriegst.
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