"Beitragsservice" (vormals GEZ) > Hamburg
Finanzbehörde Hamburg Vollstreckungsankündigung Zahlungsaufforderung v. Pfändung
JohnRambo:
Person A und B hatten eine Vollstreckungsankündigung erhalten und sind gegen die Rechtmäßigkeit des Vollstreckungsersuchens angegangen da keine Zustellung eines Bescheids erfolgte welchem widersprochen werden könnte. Es wurden lediglich Mahnungen/Zahlungsaufforderungen in den Briefen des Beitragsservice wiedergefunden und direkt entsorgt.
Daraufhin haben A und B einen weiteren Drohbrief von der Finanzbehöre erhalten. Person A und B wollen keinesfalls aufgeben, jedoch werden sie in Kürze ins Ausland verreisen und die Antwort auf den Drohbrief muss vorher noch schnell erledigt werden damit die Frist nicht versäumt wird.
Tipps bzw. Anregungen wären wirklich wünschenswert.
Der Drohbrief befindet sich im Anhang. (#)
Danke Euch allen bzw. an's Forum.
Bürger:
Den Aussagen bzgl. der Erfordernis einer Substantiierung des Bestreitens des Zugangs der Bescheide stehen diese hoch- bis höchstinstanzlichen Entscheidungen entgegen:
Hochinstanzliche Urteile bzgl. Bestreiten/Nachweis der Zustellung/Bekanntgabe (Zugangsfiktion)
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13736.0.html
vergleiche auch
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html
incl. BESCHWERDE gegen den ablehnenden Beschluss
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg92964.html#msg92964
über die "Erinnerung gem. §766 ZPO gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung"
wegen fehlender Vollstreckungsgrundlage/ Bestreiten des Zugangs eines FestsetzungsBESCHEIDs
Wie genau auf Zwangsvollstreckungsbrief reagieren
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11721.msg78996.html#msg78996
Ebenfalls als mögliche Anregung explizit im Zusammenhang mit fehlender Zustellung/ Bestreiten des Zugangs der Vollstreckungsgrundlage (Beitrags-/ FestsetzungsBESCHEIDe)
GEZ-Vollstreckung (nach Bundesländern)
http://gezvollstreckung.npage.de/gez-vollstreckung.html
GEiZ ist geil:
An die sogenannte "Zugangsfiktion drei Tage nach Aufgabe zur Post" sind enge Bedingungen geknüpft, die der BS gar nicht einhalten kann, da er die Briefe nicht selbst aufgibt.
Das VG Schleswig-Holstein hat das erkannt: (Beschluss AZ 4B 41/14)
--- Zitat ---[...] Im vorliegenden Verfahren wird lediglich im Rahmen der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen im Verhältnis zwischen Antragstellerin und der Vollstreckunsbehörde das Vorliegen wirksamer Leistungsbescheide geprüft. [...]
Es ist gerichtsbekannt, dass Gebühren- und Beitragsbescheide vom Norddeutschen Rundfunk nicht zugestellt werden. [...]
Es ist aber weiterhin gerichtsbekannt, dass die Gebühren- bzw. Beitragsbescheide des NDR nicht mit einem ordnungsgemäßen Absendevermerk im genannten Sinne versehen werden. Daher reicht in diesem Fall auch ein unsubstantiiertes Bestreiten des Zugangs aus, um von einer fehlenden Bekanntgabe auszugehen.
[...]
--- Ende Zitat ---
http://www.docdroid.net/ryt7/vgsh1.pdf.html
und hier:(Beschluss AZ 4B 3/15)
--- Zitat ---[...] Im vorliegenden Verfahren wird lediglich im Rahmen der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen im Verhältnis zwischen Antragstellerin und der Vollstreckunsbehörde das Vorliegen wirksamer Leistungsbescheide geprüft. [...]
Es ist gerichtsbekannt, dass Gebühren- und Beitragsbescheide vom Norddeutschen Rundfunk nicht zugestellt werden. Eine Bekanntgabe nach § 110 Abs. 2 S. 1 LVwG (Zugangsfiktion) scheidet auch aus, da gemäß § 110 Abs. 2 S. 3 LVwG die Zugangsfiktion nicht gilt, wenn der Bescheid nicht zugegangen ist. Im vorliegenden Fall hat der Antragsteller (unsubstantiiert) vorgetragen, die Leistungsbescheide nicht erhalten zu haben. Die Beweislast für den Zugang trägt die Behörde. Ein substantiiertes Bestreiten des Zugangs ist erst dann erforderlich, wenn die Behörde einen ordnungsgemäßen Vermerk über die Aufgabe des Bescheides zur Post gefertigt hat (Kopp/Ramsauer VwVfG 13. Auflage 2012, §41 Rn. 43 m.w.N.).
Es ist aber weiterhin gerichtsbekannt, dass die Gebühren- bzw. Beitragsbescheide des NDR nicht mit einem ordnungsgemäßen Absendevermerk im genannten Sinne versehen werden. Daher reicht in diesem Fall auch ein unsubstantiiertes Bestreiten des Zugangs aus, um von einer fehlenden Bekanntgabe auszugehen.
[...]
--- Ende Zitat ---
http://www.docdroid.net/st64/beschluss-vg-schleswig-holstein.pdf.html
JohnRambo:
Es gibt Neuigkeiten. Am 11.06.2015 könnten A+B folgenden Brief aufgesetzt haben:
--- Zitat ---Sehr geehrter Herr xxx,
haben Sie vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.05.2015, in dem Sie auf meine Einwendungen gegen die Vollstreckungsankündigung der Kasse.Hamburg vom 24.03.2015 antworten.
Zunächst möchte ich darauf hinweisen, dass mein Schreiben vom 19.04.2015 entgegen Ihrer Auffassung nicht als Widerspruch auszulegen ist, da es sich bei der Vollstreckungsankündigung nicht um einen Verwaltungsakt handelt. Das Schreiben dient der Darlegung substanzieller Vollstreckungshindernisse, bevor es zu rechtswidrigen Vollstreckungsmaßnahmen und/oder einer gerichtlichen Klärung der vorliegend angekündigten Vollstreckungssache kommt. Damit wird Ihnen die Möglichkeit gegeben, der Ihnen obliegenden Prüfpflicht (s. unten) des Sachverhalts nachzukommen.
....
......usw.
--- Ende Zitat ---
A+B haben desweiteren noch Beschlüsse eingefügt und halt klar gemacht das die Bescheide nicht eingegangen sind und mit höchstrichterlichen Urteilen argumentiert.
------------------------------------------------
Der Brief vom 11.06.2015 wurde ignoriert. Stattdessen erhielten A+B die Bitte - folgende Vermögensauskunft (siehe Anhang) innerhalb 14 Tagen ausgefüllt zurück zu senden. Falls nicht, hat es die Konsequenz das die Daten woanders hergeholt werden (NSA :-)) (siehe Scan).
Nun, wie sollten A + B nun darauf reagieren?
A+B haben ein P-Konto und haben aufgrund neuangefangener selbständigkeit inkl. 2 Kindern Einkommen unterhalb der Pfändungsgrenze. Aus anderen Fällen jedoch mitbekommen friert das FA mögl. Guthaben wie z. B. Umsatzsteuer-Rückzahlung ein bzw. zuviel bezahlte Einkommenssteuer aus Vorjahren, welche noch anstünden.
Wenn die ÖR also sowieso das Geld bekommen, lohnt sich das alles überhaupt?
Ich möchte anmerken, dass der Brief vom FA erst am 20.10. im Briefkasten war. Hat also ziemlich lange gebraucht um das Schreiben von A+B einfach zu ignorieren, obwohl eingeräumt wurde, dass Einwände möglich sind, siehe letztes FA Schreiben vom 19.04. - 2. Seite.
robbierob:
Wenn Person A+B der Bettelbrief keine Ruhe lässt, könnte ein Gespräch vor Ort bei der Finanzbehörde helfen. Gespräche von Angesicht zu Angesicht können manchmal Wunder bewirken. Man könnte noch einmal persönlich den aufgesetzten Brief zeigen, weitere Gerichtsurteile zum Thema Zugangsfiktion mitnehmen. Dann könnte man auch auf einer Antwort pochen, warum die Finanzbehörde trotz nicht zugestelltem Bescheid vollstrecken möchte. Man könnte fragen, wie die Behörede ihre eigenen Bescheide zustellen und warum dies mit ziemlicher Sicherheit per Postzustellungsurkunde erfolgt. Weiter könnte man fragen, warum sie überhaupt diese Aufgabe für den Beitragsservice übernehmen und ob sie von diesem mit Instruktionen für den Fall von Widerstand beim Bürger instruiert worden sind. Im Klartext könnten Person A+B fragen, warum die Mitarbeiter bei solchen Machenschaften überhaupt mitmachen und wieso sie damit das Willkürsystem in Deutschland persönlich unterstützen (Sie sind Teil unserer Gesellschaft und möchten auch fair behandelt werden!).
Ein bisschen gutgläubig, aber einen Versuch ist es wert: Ich würde immer erst einmal an den Menschen und sein Gewissen appellieren. Schließlich machen Sie sich mit Ihrem Handeln mitschuldig, obwohl sie wohl nie zur Rechenschaft gezogen werden. Für den Mitarbeiter der Finanzbehörde wäre es auch nicht wirklich schwer das Richtige zu tun. Er bräuchte das Vollstreckungsersuchen mit dem Hinweis auf einen fehlenden Bescheid einfach nur zurückgehen lassen.
Navigation
[0] Themen-Index
[#] Nächste Seite
Zur normalen Ansicht wechseln