Die Frage ist allerdings - da ja keiner so recht weiß, was bei wem gespeichert ist - ob nicht vielleicht doch sogar alle Beteiligten, also
- sowohl (1) Landesrundfunkanstalt
- als auch (2) Beitragsservice der jeweiligen Landesrundfunkanstalt
- als auch (3) Beitragsservice Köln angefragt werden sollten.
(1) und
(2) ist für meine Begriffe ein und dasselbe. Adressat ist die (wohl rechtsfähige?) LRA; und wie die LRA ihre Abteilungen intern schimpft ist mir doch einerlei.
Hingegen ist BS in Köln
(3) wie allgemein bekannt nicht rechtsfähig - damit dürfte sich eine Anfrage an BS erübrigen, da man mit einem Ergebnis daraus (sei es eine Antwort oder auch keine Antwort) nicht weiterarbeiten kann bzw. der Schuss nur in's Leere laufen würde.
Es gilt stets: In "Rundfunkbeitrags"-relevanten Angelegenheiten sich an bzw. gegen den vermeintlichen Gläubiger - nämlich die fordernde LRA - wenden!
Dein Vorschlag - Bürger - auch bei den anderen LRAen gespeicherte Daten anzufragen ist interessant wie kompliziert zugleich.
