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Autor Thema: Bröckerhoff zur TV-Zukunft: “Das private werbefinanzierte TV wird zuerst sterben  (Gelesen 10314 mal)

Uwe

  • Moderator
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  • Angst und Geld habe ich nie gekannt :-)
    • gez-boykott.de


Bröckerhoff zur TV-Zukunft:
“Das private werbefinanzierte Fernsehen wird zuerst den Löffel abgeben”


Wie wird oder wie muss sich das Fernsehen ändern, damit es gegen die Rivalen von Netflix & Co. eine Chance hat? Im Rahmen des newTV Konkresses sprach nextMedia.Hamburg mit Daniel Bröckerhoff und Richard Gutjahr über den Wandel der TV-Branche.

Gutjahr: Das öffentlich-rechtliche Fernsehen wird wahrscheinlich noch ein paar Anpassungen erleben – etwa in Bezug auf das Werbeverbot – aber das Angebot wird es weiterhin geben.

weiterlesen auf:

http://meedia.de/2015/04/27/broeckerhoff-zur-tv-zukunft-das-private-werbefinanzierte-fernsehen-wird-zuerst-den-loeffel-abgeben/


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V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Angebot?

Wie das denn? Ein Angebot lässt sich beim Nichtgefallen ausschlagen.

Die Verwendung des Wortes "Angebot" für einen Zwagsbeitrag ist eine Verdrehung für die tatsächliche Nötigung und Diskriminierung der Nichtnutzer der öffentlich-rechtlichen Programme.


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Angebot?
Freilich; noch nicht in die Rundfunk***staatsverträge reingesehen? Da ist davon die Rede, daß die Rundfunkanstalten den Bürgern Angebote unterbreiten.

Zitat
Ein Angebot lässt sich beim Nichtgefallen ausschlagen.
Freilich, mußt das doch auch nicht annehmen, steht nirgendwo, daß Du das müsstest. Es steht auch nirgendwo geschrieben, daß die Annahme des Angebotes Voraussetzung für die Bezahlung ist.  8)

Ich wette übrigens, daß sich kaum ein Kläger mal die Mühe gemacht hat, den Wortlaut der Verträge aufmerksam zu lesen; diesen Passus "Angebote" hat sicher keiner je in eine Klage eingebaut.


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- Parteien, der Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;

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C
  • Beiträge: 342
Es steht auch nirgendwo geschrieben, daß die Annahme des Angebotes Voraussetzung für die Bezahlung ist.  8)
Ich wette übrigens, daß sich kaum ein Kläger mal die Mühe gemacht hat, den Wortlaut der Verträge aufmerksam zu lesen; diesen Passus "Angebote" hat sicher keiner je in eine Klage eingebaut.
Wie würdest du diesen Passus denn einbringen?
Etwa so:
Es handelt sich nicht um ein Angebot des ÖRR sondern um eine Auswahl und allein die Bereitstellung der Auswahl wird durch die Rundfunkbeiträge finanziert, nicht die Inanspruchnahme der Sendungen.....
Was wäre damit gewonnen?


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  • Beiträge: 7.239
Wie würdest du diesen Passus denn einbringen?
Genauso, wie er in den Verträgen steht; warum was dazudichten? Man darf doch das Gericht, den BS oder wen auch immer bspw. fragen, warum man nicht angenommene Angebote bezahlen soll? Gemäß der Verträge unterbreiten die Rundfunkanstalten eine Vielzahl von Angeboten, nicht mehr, nicht weniger.


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V
  • Moderator
  • Beiträge: 5.038
Hallo pinguin,

es ist ein alter Hut, dass Unaufmerksame und die öffentlich-rechtlichen Anstalten fälschlicherweise von "Angeboten" sprechen, die dann per Zwang bezahlt werden sollen.

Das heißt jedoch noch lange nicht, dass wir diese sprachliche Verdrehung der Bedeutung eines "Angebotes" weiterhin hinnehmen sollen, ohne auf diese Verdrehung immer wieder aufmerksam zu machen.

Darüber hinaus sind nach dem zweiten Rundfunkurteil des Bundesverfassungsgerichts die öffentlich-rechtlichen Programme kostenlos. Es findet kein Leistungsaustausch statt. Für ein Angebot ist da kein Platz. In den Verträgen stehen viele dubiose Äußerungen.

Ein Angebot ist eine Offerte, wo nur bei willentlicher Zustimmung Leistungspflichten erwachsen. Ein Zahlzwang für eine unerwünschte Informations-option spricht für eine Nötigung.


Der Anteil des privaten werbefinanzierten Fernsehens wird zurückgehen, dafür kommen jedoch mehr von konkreten Nutzern finanzierte Angebote auf den Markt.


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 28. April 2015, 17:52 von Viktor7«

  • Beiträge: 7.239
es ist ein alter Hut, dass Unaufmerksame und die öffentlich-rechtlichen Anstalten fälschlicherweise von "Angeboten" sprechen,
Sorry Viktor7 für meinen Einwand; so ist es aber nicht.

Nicht die Rundfunkanstalten sprechen von Angeboten, sondern die Bundesländer, die die Verträge miteinander ausgehandelt haben; das ist das unterscheidende Kriterium daran. Die Bundesländer schreiben, daß die Rundfunkanstalten den Bürgern bzw. Verbrauchern vielfältige Angebote unterbreiten.

Zwar ist auch eine Schickpflicht für die Bürger bzw. Verbraucher verankert, aber gemäß der sonstigen Gesetzgebung kann diese Schickpflicht nur für jene Bürger bzw. Verbraucher gelten, die die Angebote der Rundfunkanstalten angenommen haben.

---

Zum Thema selber läßt sich nur soviel sagen, daß die Wirtschaft kaum auf Werbung verzichten wird, findet man diese doch auch in fast jeder Zeitung oder Zeitschrift, sei es gedruckt oder als Beilage.


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V
  • Moderator
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es ist ein alter Hut, dass Unaufmerksame und die öffentlich-rechtlichen Anstalten fälschlicherweise von "Angeboten" sprechen,
Sorry Viktor7 für meinen Einwand; so ist es aber nicht.

Nicht die Rundfunkanstalten sprechen von Angeboten, sondern die Bundesländer, die die Verträge miteinander ausgehandelt haben; das ist das unterscheidende Kriterium daran. Die Bundesländer schreiben, daß die Rundfunkanstalten den Bürgern bzw. Verbrauchern vielfältige Angebote unterbreiten.

Mit "Unaufmerksamen" sind alle gemeint, die von "Angeboten" sprechen, auch die Politiker.


Die ö.-r. Anstalten sprechen sehr wohl von einem "Angebot":

Zitat
http://www.rundfunkbeitrag.de/ueber_uns/index_ger.html

Senderfamilie ARD, ZDF und Deutschlandradio

Ob Information, Unterhaltung, Sport oder Kultur, die große Senderfamilie von ARD, ZDF und Deutschlandradio bietet hochwertiges Programm für jeden Geschmack. Ihr Rundfunkbeitrag ermöglicht eine unabhängige Berichterstattung – frei von wirtschaftlichen und politischen Interessen. So können wir für jeden die passenden Inhalte bieten und unser Angebot so vielfältig gestalten…

Das dies kein Angebot sein kann, wurde hier begründet: http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13990.msg94057.html#msg94057


...
Zum Thema selber läßt sich nur soviel sagen, daß die Wirtschaft kaum auf Werbung verzichten wird, findet man diese doch auch in fast jeder Zeitung oder Zeitschrift, sei es gedruckt oder als Beilage.

Das wird die Wirtschaft wirklich nicht tun. Der privat werbefinanzierte TV Sektor wird vorerst jedoch abnehmen, davon gehe ich stark aus.


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Gutjahr: Das öffentlich-rechtliche Fernsehen wird wahrscheinlich noch ein paar Anpassungen erleben – etwa in Bezug auf das Werbeverbot – aber das Angebot wird es weiterhin geben.

weiterlesen auf:

http://meedia.de/2015/04/27/broeckerhoff-zur-tv-zukunft-das-private-werbefinanzierte-fernsehen-wird-zuerst-den-loeffel-abgeben/

Danke für den Link. Meine Hoffnung ist, daß es in DE eine ähnliche Entwicklung gibt wie in den USA: Daß Leute massiv Netflix buchen und sich immer mehr fragen, warum sie 215 Euro / Jahr für etwas ausgeben sollen, das sie kaum mehr nutzen.

So daß die Typisierung von dieser Seite her massiv infragegestellt wird.

Plus dann natürlich Zahlungsverweigerungen. Wenn Vollstreckungen wiederholt ins Leere laufen (Stichwort fehlender Leistungsbescheid), dann würde die Vollstreckungsdrohung niemanden mehr großartig beeindrucken.


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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Nur zur Relativierung... ;)
Plus dann natürlich Zahlungsverweigerungen. Wenn Vollstreckungen wiederholt ins Leere laufen (Stichwort fehlender Leistungsbescheid), dann würde die Vollstreckungsdrohung niemanden mehr großartig beeindrucken.
Wenn "Vollstreckungen wiederholt ins Leere laufen (Stichwort fehlender Leistungsbescheid)", dann würden in Folge die derzeitigen formalen Mängel ggf. geheilt und zukünftig Vollstreckungen "legalisiert" werden. Am Grundsatz der per Gesetz prinzipiell erst mal geschaffenen sog. "Beitragspflicht" ist damit noch nicht gerüttelt. Dazu braucht es ausreichend Masse, die auch den regulären Rechtsweg beschreitet, um letztenendes politisch bzw. juristisch eine Änderung der (Un-)Rechtsgrundlage des sog. "Rundfunkbeitragsstatsvertrags" (RBStV) zu bewirken...
...all dies aber nicht Bestandteil dieses Threads hier.

Ab hier daher bitte wieder zum eigentlichen Thema, welches da lautet:
Bröckerhoff zur TV-Zukunft: “Das private werbefinanzierte TV wird zuerst sterben
Danke ;)


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