Liebes Forum,
mir wurde folgender Sachverhalt aus dem Bekanntenkreis zugespielt, der mMn inhaltlich etwas anders aussieht als bisher behandelte Fälle.
Person A hat von der Gemeinde C folgendes Schreiben erhalten.

Zunächst entsetzt und verwundert über eine Vollstreckungsankündigung VA (A als rechtschaffener Bürger hatte mit sowas nie Probleme) aus dem Nichts (bisher keinerlei andere Schreiben bekommen), hat Person A sich ein paar Tage Zeit genommen und diverse Beiträge und Foren durchgelesen.
Mit dem Input hat Person A ein ausgiebiges Gespräch/Telefonat mit dem zuständigen Sachbearbeiter B von C geführt, welches zusammengefasst wie folgt verlaufen ist:
- Generell: B sehr freundlich, sachlich und konfliktmeidend!
- Haltung von A: freundlich, sachlich und vor allem thereotisch zahlungswillig
- Kopie des Amtshilfeersuchens AHE nicht möglich, da elektronisch/per Email übermittelt
- Einsicht nicht möglich, da dort weitere Schuldner aufgelistet sind
- Unterschrift nur elektronisch vorhanden
- Angeblich gibt es einen Namen/Ansprechpartner für B bzw. C, der aber nicht benannt wird
- Gläubiger laut VA: ARD, ZDF und Deutschlandradio (Z), Gläubiger laut AHE: Norddeutscher Rundfunk und Beitragsservice
- Ist sich im Allgemeinen der Problematik mit den Rundfunkgebühren bewusst, Abteilung fühlt sich Zitat "als Beschaffungsbehörde von GEZ benutzt"
- Widerspruch gegen VA nicht möglich, da nur informativ
- Vorab muss alles mit Z geklärt werden
- Angebot: Fall wird für einen Zeitraum (ca. eine Woche) stillgelegt, sodass Kontakt zu Z aufgenommen werden kann
- Schlichtende Haltung: Wenn Vollstreckungsmaßnahme eingeleitet, dann zunächst Gespräch mit B/C suchen (wohl zu viele Schuldner, die sofort den Klageweg einschreiten)
A hat B auch mehrfach auf die Haftung der Vollstreckungsbehörde hingewiesen und deutlich gemacht, dass bisher keine Bescheide eingetroffen sind und es daher keine Vollstreckungsgrundlage gibt. B bzw. C könne dies aber auf Grund der nicht zu leistenden Mehrarbeit nicht nachvollziehen, sondern vertraue auf die bescheinigte bzw. versicherte Vollstreckungsgrundlage von Z. Weiterhin wurde darauf aufmerksam gemacht, dass das AHE bestimmte Kriterien erfüllen müsse!
Meine Frage ist jetzt, ob das alles so stimmt. Der scheinbar freundliche B schien sehr darauf bedacht, dass alles unkompliziert geklärt werden kann. Allerdings hat A das Gefühl bekommen, dass B sich etwas aus der Verantwortung ziehen will. Was wäre also der nächste Schritt?
A möchte Z nicht kontaktieren und auf Fehler hinweisen, da A die Befürchtung hat, dass dies vielleicht als (korrigiertes) Echo zurückkommt. Demnach will A auf ersten Vollstreckungsschritt warten, um dann Zurückweisung/Widerspruch (was ist hier richtig?) der Vollstreckung zu stellen, da die Vollstreckungsgrundlage fehlt. Ist die Information aber überhaupt richtig, dass man bei der VA erst einmal nichts macht?
Im Namen von A und auch meinerseits schon mal ein großes Danke!