Archiv > Pressemeldungen April 2015
Rundfunkbeitrag – Pauschal für alle. Wieso eigentlich?
mickschecker:
--- Zitat von: Knax am 18. April 2015, 15:53 ---Die Pauschalierung der Abgabe ist eindeutig verfassungswidrig, weil sie gegen das Leistungsfähigkeitsprinzip verstößt.
--- Ende Zitat ---
Die Pauschalisierung ist vor allem und ganz entscheidend eine willkürliche Missachtung der Leistungsfähigkeit jedes einzelnen zur Heranziehung einer vermeintlichen Verpflichtung gegenüber der Allgemeinheit.
Das ist m.E. der entscheidende Knackpunkt um den sich eigentlich verstärkt alles drehen sollte !
M.E. ist die KFZ-Steuer der beste Vergleich um das ganze Schwachsinns-Konstrukt des Rundfunkbeitrags zu verdeutlichen.
Die KFZ-Steuer ist genauso eine unliebsame Belastung in Form einer Abgabe (Beitrag oder Steuer oder wie auch immer das unliebsame Kind genannt wird).
Nur hier kann man wählen ob man kostenfrei laufen/radfahren will oder mit einem Smart billig dahin zuckelt bzw. mit einer teuren prestigeträchtigen PS-Hure daherkommen will...
Beim Rundfunkbeitrag lacht die PS-Hure über den , der selbst von einem Smart noch träumt..., aber den
gleichen Zwangsbeitrag/Rundfunksteuer zahlen soll.
Auch bei der KFZ-Steuer versickern gewiss nicht geringe Summen in nicht dafür vorgesehenen Kanälen.
Nur eines ist dabei klar und das alles entscheidende ETWAS : Man hat dabei das eindeutig bessere Gefühl , dass man nicht so heftig wie beim Rundfunkbeitrag BESCHISSEN wird.
Die immer noch überwiegend intakten Straßen benutzt man doch schließlich auch tagtäglich um sein Geld zu verdienen. Nur nicht um dieses wieder für etwas unbestelltes und überflüssiges auszugeben , was irgendwelche Wichtigtuer aus Langeweile und im sogenannten wischiwaschiAlibi-AUFTRAG "produzieren"...
Knax:
--- Zitat von: mickschecker am 18. April 2015, 22:26 ---M.E. ist die KFZ-Steuer der beste Vergleich um das ganze Schwachsinns-Konstrukt des Rundfunkbeitrags zu verdeutlichen.
Die KFZ-Steuer ist genauso eine unliebsame Belastung in Form einer Abgabe (Beitrag oder Steuer oder wie auch immer das unliebsame Kind genannt wird).
Nur hier kann man wählen ob man kostenfrei laufen/radfahren will oder mit einem Smart billig dahin zuckelt bzw. mit einer teuren prestigeträchtigen PS-Hure daherkommen will...
Beim Rundfunkbeitrag lacht die PS-Hure über den , der selbst von einem Smart noch träumt..., aber den
gleichen Zwangsbeitrag/Rundfunksteuer zahlen soll.
--- Ende Zitat ---
Richtig. Selbst Besteuerungstatbeständen kann man ausweichen. Sei es wie im Fall der Kfz-Steuer, dass man eben kein Auto fährt. Sei es wie im Fall der Kirchensteuer, denn aus der Kirche kann man austreten. Sei es wie im Fall der Umsatzsteuer, wenn man alternativ einen Gebrauchtwagen von einer Privatperson oder denselben Gebrauchtwagen von einem Gebrauchtwagenhändler kauft - der Privatverkauf ist nicht umsatzsteuerpflichtig.
Allerdings halte ich die Sozialversicherungsbeiträge in diesem Fall für einen geeigneteren Vergleichsmaßstab. Denn man kann niemanden ernstlich darauf verweisen, seine Erwerbstätigkeit aufzugeben, nur um die Sozialversicherungsbeiträge nicht zahlen zu müssen. Die Sozialversicherungsbeiträge werden nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip bemessen, nämlich in Gestalt des sozialversicherungspflichtigen Einkommens.
Auch werden beispielsweise Kammerbeiträge nach der Leistungsfähigkeit bemessen, wie beispielsweise IHK-Beiträge oder Beiträge der Kammern von Zahnärzten, Freiberuflern und dergleichen. Die Pauschalierung des Rundfunk"beitrags" mit dem Argument der Verwaltungsvereinfachung zu rechtfertigen, ist vor diesem Hintergrund schlichtweg nur noch lächerlich.
pinguin:
--- Zitat von: Bürger am 18. April 2015, 18:44 ---Der "Auftragsumfang" (oder auch Definition des Begriffs "Grundversorgung") müsste sich m.E. nicht aus der Verfassung/ dem Grundgesetz selbst, jedoch wenigstens aus einem (verfassungsgemäßen) Gesetz ergeben. Diese gesetzliche Definition fehlt augenscheinlich bis dato.
--- Ende Zitat ---
Freilich fehlt diese; und damit die wichtigste Säule nach dem Europarecht, weil der Rundfunkbeitrag ja eine staatliche Beihilfe darstellt und die nur mit konkretem Auftrag des EU-Mitgliedslandes zulässig ist.
pinguin:
--- Zitat von: Knax am 19. April 2015, 01:02 ---Allerdings halte ich die Sozialversicherungsbeiträge in diesem Fall für einen geeigneteren Vergleichsmaßstab.
--- Ende Zitat ---
Das ist aber eine Versicherung; das würde ich mit sonstigen Abgaben, Steuern etc. nicht vermischen. Und auch bei der Sozialversicherung hast Du die Wahl des Versicherers, mindestens im Bereich der Krankenversicherung. Zudem, versicherungspflichtig bist Du nur innerhalb der Beitragsbemessungsgrenzen? Ist Dein Einkommen ausreichend hoch, hast Du die Möglichkeit der Privatversicherung oder eben auch die gar keiner Versicherung.
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