Hallo alle,
Mr A hat kürzlich in seinem Briefkasten einen Brief mit einer Vollstreckungsankündigung gefunden, welche/r von der "Finanzbuchhaltung" seiner Stadt (Land NRW) kommt.
Nun überlegt er, wie er darauf reagieren soll. Da er persönlich vor allem aufgrund von einem Pflegefall und damit einer Haushaltsauflösung die letzten Jahre schwer eingenommen war, hat er bisher auf kein Schreiben reagiert.
Bisheriges vorgehen von Mr A war sämtliche Briefe von Firmen und Unternehmen welche in keinem Vertragsverhältnis zu Ihm stehen als unerwünschte Werbung bzw. Spam anzusehen und eben so zu entsorgen. Auf Grund des städtischen Logos hat Mr A diesen Brief nun auf gemacht weil ja durch das bewohnen der Stadt eine Art Vertragsverhältnis besteht.
Jetzt überlegt sich Mr A also, wie er am sinnvollsten darauf reagieren soll, da Mr A es irgendwie nicht einsieht für eine nicht gewünschte und ebenso nicht erbrachte Dienstleistung zu zahlen. Mr A hat sich seid seinem Umzug vor ca 2 Jahren komplett von normalen Fernsehen distanziert und will damit auch nichts zu tun haben. Generell überlegt Mr A ein Schreiben an eben diese Finanzbuchhaltung zu schicken, welches ähnlich wie das Schreiben aus folgendem Thread
GEZ/RBB Vollstreckungsankündigung durch Finanzamt Berlinhttp://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13550.msg91438.html#msg91438zu schreiben nur ist Mr A sich nicht ganz sicher welche Informationen/Paragraphen o.ä. er dafür verwenden darf bzw. kann.
Nach zwischenzeitlicher Bedenkzeit überlegt er nun, ob er folgenden Brief der Stadtverwaltung zukommen lassen kann oder ob er das anders formulieren soll und wäre da für jede Anregung dankbar.
Sehr geehrter Herr X,
leider ist Ihr Brief erst Mittwoch den 16.04.2015 eingegangen, weshalb ich auch erst heute dazu komme darauf zu antworten. Da mir keine Grundlage für die von Ihnen angekündigte Vollstreckung bekannt ist und meines Wissen neben einem Leistungsbescheid welchen ich bisher nicht bekommen habe auch ein vollstreckbarer Titel die Vorraussetzung für eine mögliche Vollstreckung ist bitte ich Sie höflich darum mir eine Kopie der titulierten Forderung postalisch auszuhändigen.
Mit freundlichen Grüßen
Person B
Gruß tez
Edit "Bürger":
Zusammengefügt aus 2 Beiträgen, daher in Teilen angepasst.