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Rundfunk: „Die 17,50 Euro waren eine Punktlandung“

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Minion:

--- Zitat von: six2seven am 08. April 2015, 10:39 ---Unsere Punktlandung muss heißen :
ZAHLUNGSVERWEIGERUNG !
--- Ende Zitat ---

+1

Immer wieder interessant, wie sich hier die Staatsdiener das System gegenseitig schön reden und dabei die Fakten ignorieren.

Rochus:

--- Zitat von: Bürger am 08. April 2015, 02:04 ---Holzauge, sei WACHSAM!!!
In den Hinterstübchen geht es weiter...:

Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei in Sachsen-Anhalt:


--- Zitat ---Ich bin zufrieden, dass wir nach der aktuellen Datenlage mit 17,50 Euro eine Punktlandung gemacht haben, mit der wir voraussichtlich bis 2020 Gebührenstabilität erreichen können.
--- Ende Zitat ---

...

--- Ende Zitat ---

Das würde ja praktisch einem Fünf-Jahres-Plan entsprechen. So was  hatten wir schon mal. Das brauchen wir nicht wieder. Das ist schon mal daneben gegangen.

Fuuuuu:
Als die Senkung beschlossen wurde, garantierte uns die Politik doch eine Beitragsstabilität bis 2022!
Ich wette ja auf eine Erhöhung in spätestens 2017.

Bürger:

--- Zitat von: Fuuuuu am 08. April 2015, 13:52 ---Als die Senkung beschlossen wurde, garantierte uns die Politik doch eine Beitragsstabilität bis 2022!
--- Ende Zitat ---
...es wurde auch "Aufkommensneutralität"(!!!) in diversen Protokollerklärungen festgeschrieben!!!

Lug und Trug - im "Wert" von 1.500.000.000 Euro!

Ausgetragen auf asoziale Art und Weise auf dem Rücken - z.T. sogar nicht-nutzender - Gering- und Geringstverdiener und den Schwächsten der Schwachen der Gesellschaft.

Abartigst!

Greyhound:

--- Zitat von: Protokollerklärung des Landes Sachsen-Anhalt zum 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ---... und das Land Sachsen-Anhalt unterstreichen, dass für die Akzeptanz des neuen Finanzierungssystems eine aufkommensneutrale Gestaltung entscheidend ist. Etwaige im Zuge der Neuordnung der Rundfunkfinanzierung entstehende Mehreinnahmen werden daher für eine Reduzierung der Belastung von Bürgern und Unternehmen genutzt werden.
Die Systemumstellung auf die Haushalts- und Betriebsstättenabgabe entlastet die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nicht davon, Qualität und Umfang ihrer Angebote fortlaufend kritisch zu überprüfen und sich dabei im Interesse des Beitragszahlers an einer engen Definition des Grundversorgungsauftrags zu orientieren.
--- Ende Zitat ---
Quelle: http://www.urheberrecht.org/law/normen/rstv/RStV-15/materialien/RAeStV.php3#protokoll_2


--- Zitat von: Rainer Robra, Chef der Staatskanzlei von Sachsen-Anhalt gegenüber medienpolitik.net am 07.04.2015 ---Diese auf 1,5 Mrd. Euro bezifferten Überschüsse verteilen sich auf vier Jahre. Bei einem jährlichen Volumen von acht Milliarden sind knapp unter 400 Millionen Euro pro Jahr keine so extreme Abweichung von den Prognosen. ... bietet uns dieser Überschuss Gestaltungsmöglichkeiten. ... Die Chance, jetzt Rücklagen zu bilden, die bei einem gewissen Mehrbedarf der Anstalten Beitragsstabilität rechtfertigen, hat allererste Priorität.
--- Ende Zitat ---

Heißt im Klartext: Wir erwarten, dass die Anstalten bei der nächsten Bedarfsanmeldung gegenüber der KEF hohen Mehrbedarf geltend machen. Das haben sie bereits angekündigt. An die Protokollerklärung, dass sich die Anstalten im Interesse des Beitragszahlers an einer engen Definition des Grundversorgungsauftrages zu orientieren haben, erinnere ich mich nicht. Wir wollen den Umfang der "Grundversorgung" auch nicht unter ökonomischen Gesichtspunkten betrachten, auch wenn Abgabenpolitik ohne ökonomische Betrachtung ein Unding ist. Den 0815-in Unkenntnis belassenen-"Beitrags"zahler halten wir bei Laune, indem der "Beitrag" nicht nur gesenkt wurde, sondern mit den Mehreinnahmen sogar bis 2020 gleichbleibend gehalten werden soll, was wir den Bürgern bei jeder Gelegenheit verkünden. Wobei ich mich in zwei Jahren an meine heutigen Prognosen nicht mehr erinnern werde. 

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