Eigentlich müsste und dürfte nur das Bestellerprinzip gelten, weil die EU selbiges im Rahmen des Verbraucherschutzes und der Wettbewerbsfreiheit als unmittelbar geltende Rechtsgebiete quasi vorgibt.
Und der Markt würde entgegen der hier schon vorgebrachten Aussage des einen Rundfunkmenschen sehr wohl greifen, nämlich dahingehend, daß die meisten örR ob ihres Mülls wohl am Markt keinen Bestand hätten und zur besseren Qualität angehalten wären.
Und gerade weil der örR staatlich gestützt werden darf, der Staat also defaktisch sehr wohl was zu sagen hat, (sorry, Leute, ist lt. EU-Recht so; bei Firmen, die "staatliche Beihilfen" erhalten, muß der Staat im Rahmen seines Auftrages mitgestaltungsberechtigt bzw. kontrollbefugt sein), sollte hier eine strikte Qualitätskontrolle erfolgen.
Wenn man jetzt EU-Recht und nationales Recht gegenüberstellt, bleibt national nur die Lösung des echten öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen Nutzer und örR ohne jede Form staatlicher Unterstützung, da nur diese Staatsferne "garantiert". Freilich greift dann wieder EU-Recht, das es aus Gründen des Verbraucherschutzes bzw. Wettbewerbsrechtes verbietet, den Verbraucher bzw. Bürger hier zu irgendetwas zu verpflichten, solange keine ausdrückliche, individuelle Willensbekundung des einzelnen Bürgers pro örR vorliegt.
Also in Kurzform:
EU-Recht sagt, daß
- örR staatlich finanziert sind;
- der Staat ein Mitsprache- bzw. Kontrollrecht bei jeder Firma haben muß, die er mit staatlichen Mitteln unterstützt;
nationales Recht sagt, daß
der Staat bei den örR nichts zu sagen haben darf, weil Staatsferne vorgeschrieben ist;
Da hat es national also genau 1 Lösung?
Die EU wird langfristig jedenfalls jede nationale Reglung kippen, die ihre unmittelbar geltenden Rechtsbereiche nicht hinreichend berücksichtigt.
Bei Verarbeitung pers.-bez.-Daten ist das Unionsgrundrecht unmittelbar bindend; (BVerfG 1 BvR 276/17 & BVerfG 1 BvR 16/13)
Keine Unterstützung für
- Amtsträger, die sich über europäische wie nationale Grundrechte hinwegsetzen oder dieses in ihrem Verantwortungsbereich bei ihren Mitarbeitern, (m/w/d), dulden;
- Parteien, deren Mitglieder sich als Amtsträger über Grundrechte hinwegsetzen und wo die Partei dieses duldet;
- Gegner des Landes Brandenburg wie auch gesamt Europas;