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Autor Thema: Reaktion auf eine Zwangsvollstreckungssache ("Schuldner" nicht mehr in Dtl.)  (Gelesen 4674 mal)

B
  • Beiträge: 3
Hallo liebe Gemeinde,

ich beschäftige mich gerade mit einem fiktiven Szenario über GEZ. Ich musste feststellen, dass das Internet ziemlich viele Informationen hierzu hat und bin daher mittelmäßig verwirrt. Ich erhoffe hier kann jemand meine Frage beantworten.

Nehemn wir an: Wenn jemand eine Zwangsvollstreckungssache vom zuständigen Obergerichtsvollzieher der Stadt erhält. Brief ist mit Siegel und Adressen der Gläubiger versehen. Der Text könnte so aussehen:

in oben genannter Sache habe ich wegen einer Forderung und Kosten gem. vollstreckbarem Titel Vollstreckungsers. d. Gläubigerin (Datum) BETRAG zu vollstrecken.

D. Gläubig, hat mich beauftragt, mit Ihnen eine "gütliche Erledigung" gem §802b ZPO zu schließen.

(bla) weitere Kosten zu ersparen, beitrag bis zum DATUM zahlen (/bla)

Eine Ratenzahlung ist vorbehaltlich der Zustimmung des Gläubigers..bla. umgehen Kontakt, Ratenhöhe. Wenn die Fristen nicht eingehalten werden ist mit weiteren Zwangsvollstreckungsmaßnahmen zu rechnen.


Nehme wir mal an, dass dem Schreiben keine weiteren Informationen beigefügt sind. Weiterhin könnte es sein, dass Person A (Empfänger) seit Oktober nicht mehr in Deutschland verweilt, jedoch keine Abmeldung bei der zuständigen Behörde vorgenommen hat. Die GEZ Briefe könnten von Person A nicht geöffnet worden sein. Die angegebene Frist für die Beitragszahlung könnte weniger als 14 Tage betragen und die offizielle Kontaktadresse des schreibens würde keine offizielle Behördenendung, sondern eine gmx Endung haben.

Wie würdet Ihr da vorgehen?

Danke.

Beste Grüße,

Beitragszahler


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2015, 12:14 von Bürger«

P
  • Beiträge: 3.997
Wie bei jedem Versuch der Vollstreckung

sollte das sehr erfolgreich verlaufende Gespräch mit dem jeweiligen Gerichtsvollzieher (GV) gesucht werden, dazu in jedem Fall einen Zeugen mit nehmen.

Beim GV sollte sich eine Person A zunächst das Ersuchen, falls noch nicht erhalten zeigen/kopieren lassen, dieses ist nötig um überhaupt zu prüfen, was da vollstreckt werden soll.

Auf diesem Ersuchen sollte es eine Tabelle geben, mit den Angaben wann irgend welche Bescheide und Mahnungen "versand" worden an Person A.
Das Ganze Lesen und dem GV sogleich erklären, dass A der Gläubiger unbekannt sei und überhaupt keine Post von diesem bei Person A vorliegend ist.

--> normal müsste der GV das Ganze dann an das Amtsgericht zurückgeben, weil die Voraussetzung fehlt.
Aber die GV tun das ungern, und erklären lieber, das alles rechtens und soweiter ist .... und werden Person A vielleicht auch rauswerfen -> deswegen den Zeugen, dieser muss halt sachlich neutral dokumentieren, dass Person A an einer Klärung ein besonderes Interesse hatte.

--> falls kein Rauswurf kommt, und der GV seine Arbeit auch richtig macht, sollte die Rückgabe ans Amtsgericht erfolgen ->
siehe dazu
alle Post und vor allem die Urteile der Gerichte in den Beiträgen von @sergal in insbesondere Antwort #51
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11397.msg88060.html#msg88060



Sollte es also nicht direkt durch den GV ans Amtsgericht zurückgeben werden, dann -> kann eine Person A sich mit den Gedanken der ZPO § 766
Grundsatz
http://dejure.org/gesetze/ZPO/766.html
und mit den Urteilen und Links weiter unten befassen.

Links zu Reaktionen
hier
Reaktion BS an Amtsgericht auf Erinnerung gem. §766 ZPO an Gerichtsvollzieher
http://gez-boykott.de/Forum/index.php?topic=13122.0
und
hier
AG Riesa/ AG Dresden > fehlender Bescheid > §766 ZPO oder §40 VwGO? AG oder VG?
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.0.html

und ganz wichtig

Bitte beachten, dass dieses allgemeine Thema bereits ausgiebig und mehrfach im Forum behandelt ist...

Bei Zwangsvollstreckung im Zus.-hang mit "Rundfunkbeitrag" kommt es u.a. darauf an, ob
a) der Bescheid überhaupt (nachweislich?) zugestellt = bekanntgegeben wurde (eine Antwort auf einen solchen Bescheid oder eine Rücksendung dessen wäre zum Beispiel ein solcher Nachweis)
und
b) dieser Bescheid = Vollstreckungsgrundlage bzw. auch das von "Beitragsservice"/ LRA an die jeweilige Vollstreckungsstelle gesendete Vollstreckungsersuchen die formalen Anforderungen gem. der Verwaltungsvollstreckungsgesetze der Länder erfüllt

Zu all dem siehe bitte u.a. unter

Optionen gegen die Zwangsvollstreckung - abhängig von persönlichen Umständen und der Vorgeschichte - ansatzweise nachzulesen auch unter:

Ablauf +3 Zwangsvollstreckungssache (Gelber Brief) v. örtl. Vollzugsstelle
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74837.html#msg74837


Ablauf +3a Reaktion auf Zwangsvollstreckung ["Beitragsschuldner"]
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74838.html#msg74838
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,13609.msg91554.html#msg91554


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    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
[...] Person A (Empfänger) seit Oktober nicht mehr in Deutschland verweilt, jedoch keine Abmeldung bei der zuständigen Behörde vorgenommen hat. [...]

Wie lange wird das sein? Für immer?
Warum nicht behördlich abgemeldet? Das würde den ganzen Kram tendenziell vermeiden.


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Danke schonmal für die Antwort.

Also Abmeldung könnte noch nicht erfolgt sein, weil immernoch Post an diese Adresse geliefert wurde und das so am einfachsten war. Auslandsaufenthalt wohl bis Ende 2016. Kein Schufa Eintrag gewünscht. Gespräch mit dem GVZ unmöglich zu verwirklichen.


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Das vermeintliche Gesetz ist halt völliger Schrott. ;-)

Wenn eine Person A vorübergehend ins Ausland geht, könnte doch dennoch eine Abmeldung erfolgen, wenn dem keine anderen Nachteile entgegen stehen. (Versicherung, etc ...) Der Briefkasten müsste ja nicht zwangsläufig dicht gemacht werden.

Es wäre möglicherweise einfacher für eine Person A, in so einem Fall wie beschrieben einen entsprechenden Widerspruch auf nachweislich zugestellte Bescheide zu senden.

Ist aber im beschriebenen Fall nicht erfolgt, was sich so gesehen als Nachteil darstellt. Und sofern, bereits eine Frist abgelaufen sei nicht mehr sinnvoll.

Die fiktive Frage könnte sein, wäre eine Person A in so einem Fall fähig gewesen, Bescheide vor 10/2014 erhalten zu haben.

Normal, würde die Post in so einem Fall in einem Kasten X landen und keine Beachtung durch Person A finden. Ein Person B würde diese vielleicht finden und lagern?

Ein Nachweis über so einen Aufenthalt kann sicherlich geführt werden.
Das Postgeheimnis verhindert auch das andere Person B ohne Erlaubnis diese Briefe öffnen.

Mit einer Rückkehr und dem Nachweis des Aufhaltes im Ausland, könnte entsprechend die Sache einen vorhergehenden Stand zurück versetzt werden. Das wäre z.B. möglich, wenn der Umstand nicht bei Person A liegt.
 
ABER und das ist mal richtiges Pech für so eine Person A,
Ein Gerichtsvollzieher weis ja nicht, dass Person A im Ausland sei/ist --> davon unbemerkt erläßt dieser so nette Sachen wie Eintragungsanordnung etc.

Es wäre also doch gut, wenn schon nicht Person A selber, weil im Ausland, es eine andere Person geben könnte, welche
zumindest nachfragen geht, wie das denn wäre in so einem Fall, dass Person A gar nicht reagieren kann, weil im Ausland.

Angaben zu irgendwelchen Bescheiden müsste/sollte so eine Person B auch nicht tätigen.
Aber eine Person B könnte vielleicht zum zuständigen Amtsgericht gehen und dort erklären oder resprektive auch nach Sachen erfragen nachfragen. Vielleicht zunächst auch allgemein, wie es sich verhalten würde?

Es wäre aus Sicht von PersonX sinnvoll, das eine Person B zu einem vermeintlichen Amtsgreicht, welches den GV beauftragen könnte, gehen würde, nachfragen könnte und dann nach dem Prüfen wie das Allgemeien wäre, mitteilen könnte, dass eine Person A aktuell nicht in Deutschland verweilt.
Weitere Angaben sind vielleicht nicht nötig.

Die Gerichtsvollzieher sind ja ehr nicht kooperativ, das würde aber auf den Versuch und die Fragen an diesen durch eine Person B ankommen.


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[...] und die offizielle Kontaktadresse des schreibens würde keine offizielle Behördenendung, sondern eine gmx Endung haben.

Ernsthaft? Meine erste Vermutung wäre, dass es sich um Betrüger/ Trittbrettfahrer handelt. Gmx-Mailadresse von einem OGV der Stadt? Klingt faul für mich. Ggf. erstmal bei der Stadt anrufen und nachfragen ob dieser OGV exisitert und was der für eine Mailadresse für seine Tätigkeit benutzt. Dafür die Tel.-Nr. der Behörde selbst recherchieren natürlich und nicht die aufgedruckten Kontaktdaten verwenden...


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Gerichtsvollzieher GV sind doch so gesehen keine Mitarbeiter des Amtsgerichts, sondern
so Status mäßig wie frei berufliche Personen tätig, warum sollte ein GV also eine Behörden E-Mail haben?

Aber stimmt natürlich, bei der jeweiligen Stelle der Stadt muss der GV gelistet sein, Vertrauen ist gut, aber Kontrolle besser, also durch aus nachfragen lassen durch eine Person B.


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Noch ein detail, Persn A war bis vor seiner abreise aus DE Hartz4 empfänger für 3 monate.


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dieser fiktive Zusatz ändert nichts am grundsätzlichen Problem, welches eine Person A aktuell haben könnte


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