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Autor Thema: Fundstück für Widerspruch in Landesverwaltungsverfahrengesetz Baden-Württemberg  (Gelesen 6462 mal)

e
  • Beiträge: 2
Hallo in die Runde,

bisher stiller Mitleser bin ich aufgrund des mir letzte Woche zugesandte Festsetzungsbescheides ins Lager der Aktiven gewechselt. Heute habe ich meine Widerspruchsbegründung fertiggestellt und bin neben den einschlägig bekannten Ansatzpunkten auf folgenden Punkt gestoßen welcher das bereits bekannt Argument "Verträge zu lasten Dritter" nun auch mit entsprechenden Paragraphen im Landesverwaltungsverfahrensgesetz untermauert:

Als Rechtsgrundlage für die Erhebung des Rundfunkbeitrags werden im Bescheid der RBStV und der RFinStV angeführt.

Hierbei handelt es sich augenscheinlich um öffentlich-rechtlichte Verträge gemäß der Definition des § 54 LVwfG des Landes Baden-Württemberg.

Zitat
§ 54
Zulässigkeit des öffentlich-rechtlichen Vertrags

Ein Rechtsverhältnis auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts kann durch Vertrag begründet, geändert oder aufgehoben werden (öffentlich-rechtlicher Vertrag), soweit Rechtsvorschriften nicht entgegenstehen. Insbesondere kann die Behörde, anstatt einen Verwaltungsakt zu erlassen, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit demjenigen schließen, an den sie sonst den Verwaltungsakt richten würde.

Liest man weiter zu § 58 findet man

Zitat
§ 58
Zustimmung von Dritten und Behörden

(1) Ein öffentlich-rechtlicher Vertrag, der in Rechte eines Dritten eingreift, wird erst wirksam, wenn der Dritte schriftlich zustimmt.

Unwirksamkeit des Vertrages führt zu Nichtigkeit des Verwaltungsaktes...


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G

Gast

Hallo und willkommen hier im Forum.
Bevor Du Dich jedoch am VwVfG festfrist, lies bitte §2!

Zitat
§ 2
Ausnahmen vom Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und nicht für die Tätigkeit des Südwestrundfunks.


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V
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Die Frage der Gültigkeit der Regelung ist rechtlich nicht abschließend geklärt:
Mein Kampf beginnt nun ebenfalls
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,7754.msg84019.html#msg84019


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 30. März 2015, 04:07 von Bürger«

k
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  • Wir sind das Volk
Schon traurig,wenn man bestimmte Kreise ausnimmt,wo bleibt der Gleichheitsgrundsatz?Also sind doch nicht alle gleich?


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koppi1947

E

El

  • Beiträge: 132
Wann waren denn jemals alle gleich???


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k
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  • Wir sind das Volk
Vor dem Gesetz sollten alle gleich sein,was aber schon sehr lange nicht so ist.Wer Geld hat kauft sich frei,wer nicht sitzt.Wie war doch der Spruch,"Die Kleinen hängt man und die Großen lässt man laufen".Es geht noch zu vielen Menschen in diesem Lande zu gut,ansonsten würden mehr dagegen kämpfen und sich gegen diese Ungerechtigkeiten und das Unrecht wehren.


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koppi1947

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  • Gegen die Wohnungssteuer
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Vor dem Gesetz sind alle gleich, aber manchen eben gleicher.


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Es ist besser, für den gehasst zu werden, der man ist, als für die Person geliebt zu werden, die man nicht ist.
(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

a
  • Beiträge: 338
Vor dem Gesetz sind alle gleich, aber manchen eben gleicher.

So ähnlich war mal ein Fazit eines meiner Referate zum Thema Gleichbehandlung, das ich mal in der Berufsschule im Fach ÖVR (Öffentliches Verwaltungsrecht) halten musste. Es ging so: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ausgenommen Prominente." Auf die glatte 6, die ich dafür bekam, bin ich noch heute stolz drauf.


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    • OB
So ähnlich war mal ein Fazit eines meiner Referate zum Thema Gleichbehandlung, das ich mal in der Berufsschule im Fach ÖVR (Öffentliches Verwaltungsrecht) halten musste. Es ging so: "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich, ausgenommen Prominente." Auf die glatte 6, die ich dafür bekam, bin ich noch heute stolz drauf.



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(Kurt Cobain)

Die Freiheit des Menschen liegt nicht darin, dass er tun kann, was er will, sondern dass er nicht tun muss, was er nicht will.
(Jean-Jacques Rousseau)

Zivi­ler Unge­hor­sam wird zur hei­li­gen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts ver­las­sen hat.
(Mahatma Gandhi)

Die größte Angst des Systems sind "wissende Menschen" ohne Angst.

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  • Wir sind das Volk
Das zeigt,dass Du schon damals Recht hattest,sich aber seit diesem Tage nichts geändert hat. ;)


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koppi1947

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Hallo und willkommen hier im Forum.
Bevor Du Dich jedoch am VwVfG festfrist, lies bitte §2!

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§ 2
Ausnahmen vom Anwendungsbereich

(1) Dieses Gesetz gilt nicht für die Tätigkeit der Kirchen, der Religionsgesellschaften und Weltanschauungsgemeinschaften sowie ihrer Verbände und Einrichtungen und nicht für die Tätigkeit des Südwestrundfunks.
Damit ist der Beweiss da, dass der SWR eine Sekte ist! ;D ;D ;D


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Damit ist der Beweiss da, dass der SWR eine Sekte ist! ;D ;D ;D

Nö, ist eine Anstalt  :o


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 23. März 2015, 21:07 von karlsruhe«
21 Millionen BS Mahnmaßnahmen (s. Jahresbericht 2016 GEZ/Beitrags"service" S. 25)+Millionen zähneknirschend zahlende ARD/ZDF&Co Nichtnutzer nicht berücksichtigt. Immer mehr wehren sich, u.a. gegen zwangsfinanzierte, unverschämte örRenten: z.B. 22952 (!) Euro Pension (monatlich, nicht jährlich) für T*m B*hrow/WDR u. weigern sich, so etwas in lebenslänglichen Zwangsraten à 17,50 (=ca. 13000 EUR!) mitzufinanzieren. Zahlst Du noch oder verteidigst Du schon Deine Grundrechte?

a
  • Beiträge: 14
Nö, ist eine Anstalt  :o

Ja, eine Irrenanstalt in der Hand einer Sekte ::)


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  • IP logged  »Letzte Änderung: 25. März 2015, 02:43 von Bürger«

 
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