Weitere Info zum fiktiven Fall:
Der Beitragsservice Köln hat auf das Schreiben von Person A mit der Bitte um Abmeldebestätigung von Person A und B am Wohnsitz von A+B+C und B am Wohnsitz von A+B gar nicht reagiert.
Vor ca. 3 Wochen ist für den Widerspruch beim Bayrischen Rundfunk den A eingelegt hatte, auch der Widerspruchsbescheid eingetroffen (mit persönlicher Ansprechpartnerin beim BR in München).
A hat also per Einschreiben nun direkt diese Person aufgefordert, die oben genannten Abmeldungen zu bestätigen mit der Bereitschaft ausstehende Beträge von A am Wohnort von A+B zu zahlen. Da bis letzte Woche keine Reaktion erfolgte, hat A bei der Person angerufen. Diese war eigentlich ganz freundlich und meinte die Beitragkonten würde Sie klären und A eine Bestätigung der Abmeldungen und den Gesamtbetrag der noch offenen Forderungen zukommen lassen.
Heute ist nun die Bestätigung eingetroffen und die offene Forderung beläuft sich auf 491,96 € für den Wohnsitz von A+B.
So nun ist das der Stand nach 2,5 Jahren Kampf von Person A. Es muss nun bis Donnerstag Klage eingereicht werden. Person A fragt sich allerdings, was das nun nach den Erfahrungen Anderer hier bringen soll? Person A wird nicht bis zum Europäischen Gerichthof klagen.
Es bieten sich ja nun drei Varianten an:
1) Alles zahlen, Kosten: 496,96 € Ergebnis: nichts erreicht aber Ruhe
2) vor dem VG klagen, das Gericht schmettert die Klage sowieso ab und verweist auf die nächste Instanz die A eh nicht gehen wird, Kosten: 108€ + 491,96€ Ergebnis: Stress und gar nichts erreicht
3) vor dem VG klagen mit dem Versuch das Verfahren ruhend zu stellen, der BR wird dem nur gegen Zahlung zustimmen: Kosten: 108€ + 491,96€ Ergebnis: Stress und ggf. wird in Zukunft ein Referenzurteil anderer zum Erfolg führen, die Beiträge sind aber wahrscheinlich verloren
Das einzig sinvolle ist Nr. 3) Hier kann es aber sein, dass 2) eintritt.
Was soll nun Person A tun?