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Autor Thema: Mahnung ohne vorangegangenen Bescheid? Welcher Weg  (Gelesen 2492 mal)

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  • Beiträge: 1
Hallo zusammen,

stellen wir uns vor irgendjemand aus dem Märchenland hat die faxen von ewigen Briefen des Beitragservice jetzt satt und würde gern reagieren.

Vorgeschichte:

23.10.2013 - Für alle - von allen: Der neue Runfunkbeitrag [Bitte um Prüfung ob irgendjemand oder dessen Mitbewohner zahlt]
20.11.2013 - Ihre Angaben zum Rundfunkbeitrag [Erneute Bitte um Prüfung ob irgendjemand .... zahlt]
18.12.2013 - Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag [Es fehlen immer noch die Angaben oder irgendjemand ... zahlt, es wird hingewiesen das irgendjemand gesetzlich zur Auskunft verpflichtet ist]
21.01.2014 - Erinnerung: Ihre Angaben zum neuen Rundfunkbeitrag [Es fehlen immer noch die Angaben oder irgendjemand ... zahlt, es wird hingewiesen das irgendjemand gesetzlich zur Auskunft verpflichtet ist und binnen 4 Wochen den Antwortbogen zurücksenden soll]
22.02.2014 - Bestätigung der Anmeldung [Irgendjemand wurde darüber informiert das er bis jetzt kein Beitragskonto hat und es wurde eine Beitragsnummer vergeben sowie das Konto eingerichtet. Es wird um ein SEPA Lastschriftmandat gebeten]
01.03.2014 - Zahlung der Rundfunkbeiträge [Ein kurzes Schreiben mit der bitte die am 15.03.2014 fälligen Beiträge von 2xx,xx€ zu begleichen]
02.05.2014 - Zahlungserinnerung [Information das irgendjemand den Beitrag bis 15.03.2014 hätte zahlen sollen, es werden 2 Wochen eingeräumt um dies nun zu tun]
 
Sept.2014 - Irgendjemand entschließt sich umzuziehen, daraufhin gehen vom Alten Wohnsitz alle weiteren Briefe mit "Unbekannt verzogen" zurück

ca. Jan.2015 - Meldet sich am um und ist nun am neuen Wohnsitz gemeldet.

06.02.2015 - Zahlung der Rundfunkbeiträge [Irgendjemand bekommt einen bitte zur Zahlung von 49x,xx€ diese setzten sich wie folgt zusammen:

Irgendjemandes Kontostand am 01.08.2014 (minus) -39x,xx€
Säumniszuschlag (ohne Vorzeichen) 8,00€Dieser Betrag wird beim Gesamt-Minus draufaddiert, sprich am Ende sind es 8€ weniger "Schulden" als ohne Säumniszuschlag :laugh:
06.02.15 Rundfunkbeiträge für 1 Wohnung (10.2014-12.2014) (minus) -53,94€
06.02.15 Rundfunkbeiträge für 1 Wohnung (01.2015-03.2015) (minus) -53,94€ Wie kann das sein wenn Irgendjemand schon im Januar nicht mehr in der "1" Wohnung gemeldet war???
Gesamtbetrag: (minus) -49x,xx€

02.03.2015 Mahnung - [Es wird auf einen Gesamtrückstand von 49x,xx€ hingewiesen, und es wird nochmal die möglichkeit geboten den Mahnbetrag von 27x,xx€ auszugleichen. Der Mahnbetrag errechnet sich aus den festgesetzten Beträgen der aufgeführten Gebühren-/Beitragsbecheide]

-Es wird weiterhin hingewiesen das Pfändungsmaßnahmen drohen die der Zuständigen Kreiskasse beantragt werden wenn nicht gezahlt wird
-Der Kopf enthält den üblichen Beitragsservice-Briefkop (diesmal in Schwarzweiss) und zusätzlich oben links die Adresse des Hessischen Rundfunks????
-Die Beitragsaufstellung sieht wie folgt aus:

Rückständige Forderung bis 12.2012 0,00€
4.7.2014 01.2013-03.2014 27x,xx€
Betrag der Mahnung: 27x,xx€
Offene Forderung ab 04.2014 21x,xx€
Gesamtrückstand: 49x,xx€

Was soll irgendjemand in diesem Fall jetzt tun? Kann es sein das der "Beitragsbescheid mit Rechtshelfsbelehrung" mit Unbekannt verzogen zurückgegangen ist. Wenn ja, was heißt das?

Bisher kam nichts mit dieser Belehrung auf der Rückseite oder dem Hinweis darauf. Bzw. wurde nichts angenommen.

Zahlen, Klagen, Warten. Was könnte man wenn es sich so abgespielt hätte irgendjemandem jetzt raten.



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  • IP logged  »Letzte Änderung: 06. März 2015, 16:39 von Bürger«

  • Moderator
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  • ZahlungsVERWEIGERER. GrundrechtsVERTEIDIGER.
    • Protest + Widerstand gegen ARD, ZDF, GEZ, KEF, ÖRR, Rundfunkgebühren, Rundfunkbeitrag, Rundfunkstaatsvertrag:
Das theoretische Szenario "Mahnung ohne Beitragsbescheid" ist im Forum schon mehrfach behandelt worden.

Bitte vor dem Erstellen neuer Beiträge immer auch die Suchfunktion des Forums ausgiebig nutzen, die mit Begriffen wie "Mahnung", "Mahnung ohne Bescheid" o.ä. reichlich Ergebnisse liefert.

Eine fiktive Fallbeschreibung ähnlicher Konstellation findet sich unter
Ignorierte Briefe nun Mahnung und dummen Fehler begangen
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,11369.msg77127.html#msg77127
Wenn der Person A bisher keine Beitrags- bzw. FestsetzungsBESCHEIDe nachweislich zugestellt wurden... ;)
...könnte sie die aktuelle Mahnung aber auch "pro-aktiv" und zwecks Vermeidung eines später noch komplizierteren Sachverhalts zum Anlass nehmen, den "Beitragsservice" genau darauf aufmerksam zu machen und den/ die Bescheid/e fordern.

Bitte unbedingt auch generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen.

Kurzüberblick über den regulären, "offiziellen" und legalen Weg von
Widerspruch & Klage gegen den sog. "Rundfunkbeitrag"

Ablaufschema/ Kurzübersicht - Anmeldung/ Bescheid/ Widerspruch/ Klage
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.0.html

Auch hilft es nachzuschauen, um welche Art von Schreiben es sich konkret handelt, d.h. wo dieses einzuordnen ist im
Ablauf - Beispielablauf
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74416.html#msg74416

Dort insbesondere
Ablauf +1 "Mahnung" v. "Beitragsservice"/ LRA
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74835.html#msg74835
Ablauf +2 "Ankündigung der Zwangsvollstreckung" v. "Beitragsservice"
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,10492.msg74836.html#msg74836

Bitte generell eingehend einlesen, verinnerlichen und versuchen, das Konstrukt & Prozedere zu verstehen. ;)
"Schnelleinstieg"
Zu allererst bitte hier lesen! Schnelleinstieg, "Erste Hilfe", Hinweise...
http://gez-boykott.de/Forum/index.php/topic,12292.0.html


Da das Thema bereits mehrfach und umfassend im Forum behandelt ist, wird dieser Thread zur Wahrung der Übersichtlichkeit des Forums und zur Vermeidung von Mehrfachposts geschlossen.
Danke für das Verständnis.


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